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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügigkeit ?????????????
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Beitrag begonnen von benjo am 19.03.2011 um 20:05:18

Titel: Freizügigkeit ?????????????
Beitrag von benjo am 19.03.2011 um 20:05:18
Hallo,

eine Blitzfrage:

Hat ein Drittstaatsangehöriger der in einem Mitliedsstaat im Besitz einer gültiger Aufenthaltserlaubnis ist,ein Freizügigkeitsrecht sich in anderen EU Ländern aufzuhalten.Ich denke wenn ja dann bis zu 3 Monate.Stimmt das?

Danke!!!

Titel: Re: Freizügigkeit ?????????????
Beitrag von Daddy am 19.03.2011 um 21:03:30

benjo schrieb am 19.03.2011 um 20:05:18:
Hat ein Drittstaatsangehöriger der in einem Mitliedsstaat im Besitz einer gültiger Aufenthaltserlaubnis ist,ein Freizügigkeitsrecht sich in anderen EU Ländern aufzuhalten.

Nein...

Du verwechselst vermutlich Schengen- und EU- Rechte...

Ein Drittausländer, mit einem schengenwirksamen AT kann sich bis zu 3 Monate in den anderen Schengenstaaten aufhalten. Das hat aber nichts mit der Freizügigkeit iSd RL/2004/38/EU zu tun... die betrifft nur EUlen resp. deren Familienangehörige...

Daddy

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