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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Freizügigkeit ????????????? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1300561518 Beitrag begonnen von benjo am 19.03.2011 um 20:05:18 |
Titel: Freizügigkeit ????????????? Beitrag von benjo am 19.03.2011 um 20:05:18
Hallo,
eine Blitzfrage: Hat ein Drittstaatsangehöriger der in einem Mitliedsstaat im Besitz einer gültiger Aufenthaltserlaubnis ist,ein Freizügigkeitsrecht sich in anderen EU Ländern aufzuhalten.Ich denke wenn ja dann bis zu 3 Monate.Stimmt das? Danke!!! |
Titel: Re: Freizügigkeit ????????????? Beitrag von Daddy am 19.03.2011 um 21:03:30 benjo schrieb am 19.03.2011 um 20:05:18:
Nein... Du verwechselst vermutlich Schengen- und EU- Rechte... Ein Drittausländer, mit einem schengenwirksamen AT kann sich bis zu 3 Monate in den anderen Schengenstaaten aufhalten. Das hat aber nichts mit der Freizügigkeit iSd RL/2004/38/EU zu tun... die betrifft nur EUlen resp. deren Familienangehörige... Daddy |
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