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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Fragen zum Visum https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1300532136 Beitrag begonnen von angel2011 am 19.03.2011 um 11:55:36 |
Titel: Fragen zum Visum Beitrag von angel2011 am 19.03.2011 um 11:55:36
Mein Freund konnte mich nun wegen der Geburt unseres Kindes besuchen. Die Erteilung des Visums verlief ganz unkompliziert. Nun meine Fragen
Wie lange müssen wir warten, bis er ein neues Visum beantragen kann? Gibt es auch andere Möglichkeiten ausser ein Besuchervisum zu beantragen? Die Vaterschaft wurde annerkannt und das Kind wurde auch in der TR registriert Das Sorgerecht habe ich jedoch auf Grund der Entfernung alleine. Wir wollen erstmal keine Familienzusammenführung zum Kind oder heiraten. Hoffe ihr könnt mir helfen |
Titel: Re: Fragen zum Visum Beitrag von schweitzer am 19.03.2011 um 12:18:46 angel2011 schrieb am 19.03.2011 um 11:55:36:
Nein, die gibt es nicht, denn Du schriebst ja: angel2011 schrieb am 19.03.2011 um 11:55:36:
angel2011 schrieb am 19.03.2011 um 11:55:36:
Da gibts keine Wartefrist. Wenn er pünktlich wieder ausgereist ist, kann er jederzeit wieder ein neues Visum beantragen. Man sollte aber bedenken, dass ja bei Besuchsvisa immer auch die hinreichende Rückkehrbereitschaft aufs Neue hinterfragt wird. In diesem Kontext spielen Familienbindungen, Verwurzelung im Herkunftsland und nicht zuletzt auch Bindungen durch Arbeit eine große Rolle. Freilich wird jemand, der Arbeit hat, nicht eben mal so alle vier Wochen für zwei Monate nach Deutschland reisen können. Ein solches Ansinnen dürfte bei der Visabteilung im Zweifel Fragen aufwerfen ... =schweitzer= |
Titel: Re: Fragen zum Visum Beitrag von hge2001 am 19.03.2011 um 13:10:11 schweitzer schrieb am 19.03.2011 um 12:18:46:
Keine Wartefrist? Nur wenn das Visum zur Geburt kein Schengenvisum war .... oder? hge |
Titel: Re: Fragen zum Visum Beitrag von erne am 19.03.2011 um 14:04:18 hge2001 schrieb am 19.03.2011 um 13:10:11:
nö ..... mir ist auch nichts von Wartefristen bekannt. Man kann durchaus von einem Besuch zurückkommen und gleich einen neuen Visumantrag abgegeben. Wer sollte das auch einem verbieten? Zu beachten belibt natürlich der Bezugszeitraum vom max. 90 Tagen im Halbjahr. |
Titel: Re: Fragen zum Visum Beitrag von hge2001 am 19.03.2011 um 14:15:23 erne schrieb am 19.03.2011 um 14:04:18:
.. klar, ich ging davon aus, das die 90 tage ausgeschöpft waren. Natürlich kann man den Antrag sofort nach Rückkehr abgeben, aber der Einreisetermin wird dann eventuell etwas "warten" müssen. hge |
Titel: Re: Fragen zum Visum Beitrag von angel2011 am 19.03.2011 um 20:10:14
Danke Euch für die Antworten. Ihr habt mir weitergeholfen.
Schönes Wochenende Angel2011 |
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