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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Fristenberechnung visumsfreier Aufenthalt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1300469704 Beitrag begonnen von Daddy am 18.03.2011 um 18:35:03 |
Titel: Fristenberechnung visumsfreier Aufenthalt Beitrag von Daddy am 18.03.2011 um 18:35:03
Wegen grundsätzlicher Frage vom Ausgangspost eines anderen Threads abgetrennt und um diesen nicht zu zerfleddern... ;)
=========== Hi... Auch wenn es für die TS keine Option ist, so muss doch etwas klar gestellt werden... Nicht das andere auf die Idee kommen der zitierten Aussage zu folgen. reinhard schrieb am 18.03.2011 um 12:02:55:
Diese Aussage ist in dieser Form falsch... Ein neuer Bezugszeitraum wird immer nur mit einer neuen ersten Einreise begründet, einfach mal 90 Tage an die 80 ranhängen geht nicht. Ein neuer Bezugszeitraum wird nicht Kraft Datumswechsels begründet, sondern ausschließlich durch eine erneute Einreise. Insofern müsste im genannten Beispiel eine Ausreise aus dem Schengengebiet nach dem 90sten Tag des ersten Bezugszeitraums erfolgen, so dass die nächsten 90 Tage / 3 Monate mit einer erneuten ersten Einreise in Anspruch genommen werden können. Daddy |
Titel: Re: Visum für meine Mutter Beitrag von hge2001 am 18.03.2011 um 20:36:57 Daddy schrieb am 18.03.2011 um 18:35:03:
Stimmt mE auch nicht so "absolut". wie westphal-stoppa zeigt: http://www.westphal-stoppa.de/O-Report/15ReportMai2007.pdf (Siehe Fristberechnung zum "EuGH Bot Urteil") hge |
Titel: Re: Visum für meine Mutter Beitrag von Petersburger am 18.03.2011 um 21:20:37 hge2001 schrieb am 18.03.2011 um 20:36:57:
Diese Meinung von W+S hat aber keine unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen - im Unterschied zur entsprechenden Anweisung des BMI, wie solche Berechnungen vorzunehmen sind. Daddys Information hier entspricht dieser Anweisung. Wer sich nicht auf rechtstheoretische Diskussionen mit BPOL an der Grenze einlassen will, sollte diese Informationen unbedingt beachten. |
Titel: Re: Fristenberechnung visumsfreier Aufenthalt Beitrag von Daddy am 18.03.2011 um 21:57:45
Da hab ich doch gleich mal wieder 'nen Fehler gemacht und vergessen zu schreiben, dass zu meiner Aussage im Thread der TS keine weiteren Ausführungen dazu zu machen sind, sondern, wenn gewünscht, ein eigener Thread eröffnet werden mag... hiermit korrigiert...
hge2001 schrieb am 18.03.2011 um 20:36:57:
Und nun bin ich auf Zitate und Erläuterungen gespannt, allein eine Quelle zu linken ist etwas dürftig... Daddy |
Titel: Re: Fristenberechnung visumsfreier Aufenthalt Beitrag von hge2001 am 18.03.2011 um 22:55:03 Daddy schrieb am 18.03.2011 um 21:57:45:
Wenn - wie ich petersburger verstehe - westphal und stoppa nur mehr oder weniger eine private Meinung darstellt, ohne Bezug zur Praxis, dann brauchen wir darüber nicht zu diskutieren. Ansonsten ist der von mir erwähnte Artikel verständlich und lässt durchaus "sinnvolle" Überschreitungen der Halbjahreszeiträume ohne Aus-und Wiedereinreise zu. Das Zitat , das ich von Dir weiter oben benutzt habe, war im Vergleich zum verlinkten W+S-Artikel etwas zu "ausschliesslich". Daher meine kurze Anmerkung. hge |
Titel: Re: Fristenberechnung visumsfreier Aufenthalt Beitrag von Daddy am 18.03.2011 um 23:09:24
hge...
Auch jetzt unterlässt du es -bewusst?- wieder, genau die Stelle zu zitieren, auf die du dich beziehst und lässt somit Spekulationen Tür und Tor offen... Aber sei's drum... ich zitiere mal den Teil, den du vermutlich meinst... Zitat:
und -ich erlaube mich selbst aus einem anderen Thread zu zitieren- halte "dagegen"... Zitat:
Deine Anmerkung, W/S würden etwas anderes sagen, entbehren somit jedwelcher Grundlage... selbst W/S gehen in keinster Weise von einem zusammengestückelten Aufenthalt von über 90 Tagen aus... Zitat:
Lesen und verstehen gehen nicht immer konform... :-X Daddy |
Titel: Re: Fristenberechnung visumsfreier Aufenthalt Beitrag von hge2001 am 18.03.2011 um 23:32:33 Daddy schrieb am 18.03.2011 um 23:09:24:
Das habe ich doch nicht geschrieben und auch nicht sagen wollen. (Daher ja oben meine Bemerkung "sinnvolle" Überschreitung. Und eine Überschreitung von 90 Tagen ist schon als Missbrauch zu verstehen.) Ich habe mich lediglich auf den von Dir fett markierten Satz bezogen: Daddy schrieb am 18.03.2011 um 18:35:03:
Dieser Satz wirkte auf mich (ich mag mich irren) etwas zu apodiktisch. Daher meine Anmerkung. Daddy schrieb am 18.03.2011 um 23:09:24:
Warum persönliche Beleidigungen hinterherschicken ? Missverständnisse kann man auch "normal" ausräumen. hge |
Titel: Re: Fristenberechnung visumsfreier Aufenthalt Beitrag von fons am 18.03.2011 um 23:39:13
Man kann es auch so sehen:
Es macht sicher hier nicht immer Sinn etwas zu posten, was man mal wo gelesen hat und evtl. vielliecht dem Thema zuträglich sein könnte. Hier ist (und das schreiben wir uns groß auf die Fahne) Praxis gefragt und keine evtl. greifenden theoretischen Auslegungen. Die User hier wollen Handreichungen für die gängige Praxis! Und wir auch. Und zum Sprachgebrauch hier, ich wette: hge2001 schrieb am 18.03.2011 um 23:32:33:
verstehen hier keine 10 % der user! |
Titel: Re: Fristenberechnung visumsfreier Aufenthalt Beitrag von Daddy am 18.03.2011 um 23:45:22 hge2001 schrieb am 18.03.2011 um 23:32:33:
Dieser Satz sollte auch die aktuell unumstößliche geltende Meinung des BMI und somit der BPOL darstellen... deshalb fett markiert und ebenso dargestellt... mal davon abgesehen, dass der EuGH nichts anderes gesagt hat ;) hge2001 schrieb am 18.03.2011 um 23:32:33:
Es war nicht bewusst als Beleidigung gemeint, sondern sollte eher auffordern / provozieren behauptete Thesen rechtlich zu untermauern... Es bringt nichts, einen Link zu posten und einen TS mit der Bewertung alleine zu lassen... hge2001 schrieb am 18.03.2011 um 23:32:33:
Kann man sicherlich, mag die Frage erlaubt sein, warum sie geschaffen werden ;) Daddy BTW... da die Missverständnisse nun ausgeräumt sind, dürfte sich das Thema ja auch erledigt haben ;) |
Titel: Re: Fristenberechnung visumsfreier Aufenthalt Beitrag von hge2001 am 18.03.2011 um 23:52:59
Daddy,
Daddy schrieb am 18.03.2011 um 23:45:22:
Ja, das hatte petersburger schon geschrieben und ich habe das so akzeptiert . Ein weiteres Post wäre von mir nicht gekommen ... ich fühlte mich nur verpflichtet, auf deine posts zu antworten, weil ich direkt angesprochen war. hge |
Titel: Re: Fristenberechnung visumsfreier Aufenthalt Beitrag von Daddy am 18.03.2011 um 23:57:00
Ok hge,
nachdem nun alles geklärt ist, die Meinungen ausgetauscht und die Missverständnisse bereinigt sind, mag es hier gut sein... Und bevor noch andere meinen auf diesen Diskussionszug aufspringen zu müssen... :closed: Daddy |
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