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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Arbeitsgenehmigung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1300431325 Beitrag begonnen von NicoleEnaimi am 18.03.2011 um 07:55:25 |
Titel: Arbeitsgenehmigung Beitrag von NicoleEnaimi am 18.03.2011 um 07:55:25
Guten Morgen ....... :capwink9:
Mein Mann ist marokkanischer Herkunft, und wenn alles gut läuft wird er bald bei mir sein. Wie sieht es eigentlich dann aus mit der Arbeitsgenehmigung? Ich bin ja Ösi,(Österreicherin), aber lebe in Deutschland... Darf er gleich arbeiten? und falls nein , warum eigentlich nicht??und kann man da was dagegen machen? Liebe Grüsse und ein wunderschönes, ausgeruhtes Wochenende für euch alle... |
Titel: Re: Arbeitsgenehmigung Beitrag von schweitzer am 18.03.2011 um 08:03:51 NicoleEnaimi schrieb am 18.03.2011 um 07:55:25:
Du musst nichts gegen irgend etwas machen, denn: NicoleEnaimi schrieb am 18.03.2011 um 07:55:25:
Ja. Er genießt ja, von Dir abgeleitet, EU-Freizügigkeitsrecht, das schließt Arbeitnehmerfreizügigkeit ein. Nach seiner Einreise geht er zur ABH, beantragt die Aufenthaltskarte gemäß § 5 (2) =schweitzer= [edit]Keinem ist es aufgefallen, mir auch erst jetzt - ich hatte ursprünglich versehentlich die verkehrte Gesetzesgrundlage benannt - sorry!! =schweitzer=[/edit] |
Titel: Re: Arbeitsgenehmigung Beitrag von NicoleEnaimi am 18.03.2011 um 08:22:05
woooow.... die antwort ging ja prompt....
wieder eine Antwort die ich natürlich gerne höre.... und dass noch so rasch.... vielen lieben Dank.... |
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