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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011
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Beitrag begonnen von Mokus am 16.03.2011 um 20:49:54

Titel: Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011
Beitrag von Mokus am 16.03.2011 um 20:49:54
hallo zusammen

ich bin student in D und heute habe ich einen job gefunden und habe alle unterlagen zum schnuppertag mitgebracht , alles war super , angenommen bei schulung , aber mein aufenthaltstittel wird bald ablaugen , meine frage , kann ich mal morgen schon bei ausländer behörde die aufenthaltskarte beantragen oder geht das einfach nicht . ist dringend denn ich will diesen job nicht verlieren .
meine frau hat vor einpaar tagen schon Arbeitserlaubnis EU beatragt , sie wartet immernoch auf die antwort.
danke

Titel: Re: Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011
Beitrag von schweitzer am 17.03.2011 um 07:36:18
Entscheidend ist, ob Deine Frau (noch) einen Freizügigkeitstatbestand erfüllt und Du davon abgeleitet Freizügigkeitsrecht genießt. Wenn das so ist gilt für Dich § 5 (2) AufenthG:


Zitat:
(2) Freizügigkeitsberechtigten Familienangehörigen, die nicht Unionsbürger sind, wird von Amts wegen innerhalb von sechs Monaten, nachdem sie die erforderlichen Angaben gemacht haben, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von Unionsbürgern ausgestellt, die fünf Jahre gültig sein soll. Eine Bescheinigung darüber, dass die erforderlichen Angaben gemacht worden sind, erhält der Familienangehörige unverzüglich.


Beantragen kannst Du die Aufenthaltskarte als Ehegatte einer EU - Bürgerin also jederzeit (das ist nicht vom Datum 01.05.2011 - mit dem Du offenbar auf die dann vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit von Neu-EU-Bürgern mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien anspielst - abhängig.).


=schweitzer=

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