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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011 https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1300304995 Beitrag begonnen von Mokus am 16.03.2011 um 20:49:54 |
Titel: Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011 Beitrag von Mokus am 16.03.2011 um 20:49:54
hallo zusammen
ich bin student in D und heute habe ich einen job gefunden und habe alle unterlagen zum schnuppertag mitgebracht , alles war super , angenommen bei schulung , aber mein aufenthaltstittel wird bald ablaugen , meine frage , kann ich mal morgen schon bei ausländer behörde die aufenthaltskarte beantragen oder geht das einfach nicht . ist dringend denn ich will diesen job nicht verlieren . meine frau hat vor einpaar tagen schon Arbeitserlaubnis EU beatragt , sie wartet immernoch auf die antwort. danke |
Titel: Re: Afenthaltskarte EU Bevor 01.05.2011 Beitrag von schweitzer am 17.03.2011 um 07:36:18
Entscheidend ist, ob Deine Frau (noch) einen Freizügigkeitstatbestand erfüllt und Du davon abgeleitet Freizügigkeitsrecht genießt. Wenn das so ist gilt für Dich § 5 (2) AufenthG:
Zitat:
Beantragen kannst Du die Aufenthaltskarte als Ehegatte einer EU - Bürgerin also jederzeit (das ist nicht vom Datum 01.05.2011 - mit dem Du offenbar auf die dann vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit von Neu-EU-Bürgern mit Ausnahme von Bulgarien und Rumänien anspielst - abhängig.). =schweitzer= |
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