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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Visum zur Eheschliessung mit Vorabzustimmung - Bearbeitung der Botschaft
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Beitrag begonnen von Taube am 13.03.2011 um 12:02:55

Titel: Visum zur Eheschliessung mit Vorabzustimmung - Bearbeitung der Botschaft
Beitrag von Taube am 13.03.2011 um 12:02:55
Hallo
ich war von Mittwoch bis gestern im Kosovo und habe meinem zukünftigen Mann die Verpflichtungserklärung, Original Anmeldung zur Eheschliessung und die Vorabzustimmung der ABH gebracht. Er hat am Mittwoch gleich den Visumsantrag gestellt und musste wegen Sprachtest ein paar Fragen beantworten, die anscheinend gereicht haben, da er ja schon seit 16 Jahren in Deutschland war. Wir haben am 17.März beim Standesamt unseren Heiratstermin. Mein Rechtsanwalt hat gleichzeitig auch noch dort angerufen um sich dort vorzustellen und gebeten den Antrag schnellsmöglich zu bearbeiten, die nette Dame meinte sie versuchen dies schnellstmöglich zu tun. Nun habe ich am Freitag bei der Botschaft nachgefragt und sie wollen nun aus seiner ersten Ehe noch das Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde. Am Montag hat er nun einen Termin bei der Botschaft. Die Botschaft weiß wir haben am 17.03 unseren Heiratstermin. Glauben Sie, daß er sein Visum gleich bekommt? Würde die Botschaft bei Problemen das nicht länger rauszögern? Sie haben uns ja gleich am Freitag angerufen und ihm für Montag einen festen Termin gegeben?
Ich habe einfach Angst, daß er nun am Mittwoch nicht fliegen kann, weil der RA gemeint hat es läuft alles nach Plan und ich soll mir keine Sorgen machen und am Frreitag dann trotzdem die Botschaft noch aus der alten Ehe die Unterlagen haben wollte. Ist das normal? Alle anderen Unterlagen sind anscheinend ok. Vor allem haben wir ja auch die Vorabzustimmung der ABH. Gibt die Botschaft nur Termine wenn es dann auch wirklich gleich zur Visumserteilung kommt?

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Vorabzustimmung - Bearbeitung der Botschaft
Beitrag von Kira3167 am 13.03.2011 um 18:12:16

Taube schrieb am 13.03.2011 um 12:02:55:
Hallo
ich war von Mittwoch bis gestern im Kosovo und habe meinem zukünftigen Mann die Verpflichtungserklärung, Original Anmeldung zur Eheschliessung und die Vorabzustimmung der ABH gebracht. Er hat am Mittwoch gleich den Visumsantrag gestellt und musste wegen Sprachtest ein paar Fragen beantworten, die anscheinend gereicht haben, da er ja schon seit 16 Jahren in Deutschland war. Wir haben am 17.März beim Standesamt unseren Heiratstermin. Mein Rechtsanwalt hat gleichzeitig auch noch dort angerufen um sich dort vorzustellen und gebeten den Antrag schnellsmöglich zu bearbeiten, die nette Dame meinte sie versuchen dies schnellstmöglich zu tun. Nun habe ich am Freitag bei der Botschaft nachgefragt und sie wollen nun aus seiner ersten Ehe noch das Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde. Am Montag hat er nun einen Termin bei der Botschaft. Die Botschaft weiß wir haben am 17.03 unseren Heiratstermin. Glauben Sie, daß er sein Visum gleich bekommt? Würde die Botschaft bei Problemen das nicht länger rauszögern? Sie haben uns ja gleich am Freitag angerufen und ihm für Montag einen festen Termin gegeben?
Ich habe einfach Angst, daß er nun am Mittwoch nicht fliegen kann, weil der RA gemeint hat es läuft alles nach Plan und ich soll mir keine Sorgen machen und am Frreitag dann trotzdem die Botschaft noch aus der alten Ehe die Unterlagen haben wollte. Ist das normal? Alle anderen Unterlagen sind anscheinend ok. Vor allem haben wir ja auch die Vorabzustimmung der ABH. Gibt die Botschaft nur Termine wenn es dann auch wirklich gleich zur Visumserteilung kommt?



Zu dem ersten was du Schreibst kann ich dir keine Antwort geben und warum denen nun einfällt das sie das Scheidungsurteil und die Heiratsurkunde deines Verlobten wollen von der Exfrau, weis ich nicht, ich meine so ein Verfahren läuft ja schon länger und da hätte denen ja gleich einfallen können das sie das noch brauchen? aber ich denke es wird sicher einer eine Antwort haben hier ,aber zu deinem Letzen Satz wegen ob die Botschaft nur Termine macht um Visa zu geben ,nein die machen auch Termine für andere Dinge ,im Normalfall braucht man bei der Botschaft in Pristina immer egal für was einen Termin ,und nicht nur wenn sie die Visa Verteilen .Ich drück dir nun die Daumen das bald eine Antwort auf die Frage kommt und das die Botschaft deinem Verlobten morgen das Visa gibt .Oh der dein Heiratstermin ist ja schon nächste Woche

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Vorabzustimmung - Bearbeitung der Botschaft
Beitrag von sigi-n am 14.03.2011 um 00:57:53

Taube schrieb am 13.03.2011 um 12:02:55:
Vorabzustimmung der ABH


Vorabzustimmung heisst doch nicht Befreiung von der Beibringung von Unterlagen!
Wäre es dir denn lieber wenn du möglicherweise Zweit-Frau wirst, weil die erste Ehe noch nicht geschieden?

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Vorabzustimmung - Bearbeitung der Botschaft
Beitrag von hge2001 am 14.03.2011 um 04:47:35

sigi-n schrieb am 14.03.2011 um 00:57:53:
Wäre es dir denn lieber wenn du möglicherweise Zweit-Frau wirst, weil die erste Ehe noch nicht geschieden?



... da für Kosovo ein Befreiungsverfahren notwendig ist *), sollte die Frage nach Vorehe etc. doch vom "Spezialisten", nämlich dem OLG bereits geklärt worden sein. Ist schon etwas seltsam, dass sich die Botschaft plötzlich damit wieder beschäftigt.
Aber hier hilft nur abwarten; spekulieren bringt nichts.

hge

*)
http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/zw_laender_k/kosovo_26_07_10.pdf

Titel: Re: Visum zur Eheschliessung mit Vorabzustimmung - Bearbeitung der Botschaft
Beitrag von Blaise am 14.03.2011 um 12:51:55
Hallo,

da das Standesamt schon den Termin für eine Eheschließung zugesagt hat, dürften alle Dokumente und alle rechtlichen Vorfragen für die Eheschließung schon geprüft sein. Da schließt auch die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis ein.

Warum die Auslandsvertretung jetzt die Unterlagen der Vorehe haben will, erschließt sich mir auch nicht. Wenn die Vorehe des Mannes bei der Anmeldung zur Eheschließung angegeben wurde und die Unterlagen beim Standesamt vorlagen, dürfte das für die geplante Eheschließung nicht mehr tangieren ...

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