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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> 2 Wohnsitze, ein in D ein in Ausland, möglich?
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Beitrag begonnen von immernochstudent am 04.03.2011 um 13:01:19

Titel: 2 Wohnsitze, ein in D ein in Ausland, möglich?
Beitrag von immernochstudent am 04.03.2011 um 13:01:19
Hallo alle,

Ich bin seit 2 und halb Jahren in Deutschland als Doktorand. Ich muss noch mindestens 2-3 Jahre studieren.

Jetzt habe ich einen Job in Denmark gefunden und möchte hingehen. Aber ich möchte auch in die Zukunf Deutsche NE bekommen und deswegen bin verzweifelt.

Also, ich muss in Deutschland angemeldet sein damit mein Studium Jahre in Deutschland in die Zukunft (für einen Fall z. B. Einbürgerung oder NE) angerechten werden. Wenn ich abmelde, bin ich wieder "Null". Ist das richtig?

Aber ich möchte auch den Job in Denmark bekommen und da auch eine Prozess für NE oder sowas anfangen.

Meine Frage jetzt ist ob ich ein Wohnsitz in Deutschland, ein in Denmark haben? Auf jeden Fall, muss ich viel nach Deutschland reisen für mein Promotion und ich kann ja nicht in Hotel bleiben.

Wissen die Länder ob einer eine andere Wohnsitz in einem anderen Land hat?

Und ist das möglich in zwei unterschiedlische Länder zwei Prozess für NE anfangen?

Vielen Dank voraus.

Titel: Re: 2 Wohnsitze, ein in D ein in Ausland, möglich?
Beitrag von immernochstudent am 10.03.2011 um 21:50:11
Niemand weiss es?

Titel: Re: 2 Wohnsitze, ein in D ein in Ausland, möglich?
Beitrag von erne am 11.03.2011 um 21:50:23

immernochstudent schrieb am 04.03.2011 um 13:01:19:
Also, ich muss in Deutschland angemeldet sein damit mein Studium Jahre in Deutschland in die Zukunft (für einen Fall z. B. Einbürgerung oder NE) angerechten werden.

Du musst nicht nur angemeldet sein, sonedern auch den gewöhnlichen Wohnsitz in D haben.

immernochstudent schrieb am 04.03.2011 um 13:01:19:
Aber ich möchte auch den Job in Denmark bekommen und da auch eine Prozess für NE oder sowas anfangen.

Also, entweder hier oder dort ... eine NE in beiden Staaten ist nicht drin.

immernochstudent schrieb am 04.03.2011 um 13:01:19:
Meine Frage jetzt ist ob ich ein Wohnsitz in Deutschland, ein in Denmark haben?

wenn du ein Aufenthaltsrecht in beiden Staaten hast, dann kannst du einen Wohnsitz hier und dort haben.
Aber du wirst nur einen gewöhnlichen Wohnsitz haben, und der zählt (nicht die blosse Anmeldung einer Wohnung)




Titel: Re: 2 Wohnsitze, ein in D ein in Ausland, möglich?
Beitrag von Mutly am 12.03.2011 um 13:34:17
Für die Einbürgerung können bis zu fünf Jahre eines früheren Aufenthalts angerechnet werden, das liegt im Ermessen der Behörde.

In Dänemark kann man einen unbefristeten Aufenthaltstitel nach vier Jahren erwerben, wenn man auch lange genug gearbeitet hat, Dänisch gelernt hat und andere Vorasussetzungen erfüllt sind, allgemein ist es strenger als Deutschland. Eine Einbürgerung in Dänemark ist erst nach neun Jahren dort möglich.

Mit einem dänischen Aufenthaltstitel kann man als Besucher nach Deutschland einreisen und in Schengenländern außer Dänemark 90 Tage pro Halbjahr bleiben, aber ein dänischer Aufenthaltstitel ist in Deutschland sonst nicht relevant.

Titel: Re: 2 Wohnsitze, ein in D ein in Ausland, möglich?
Beitrag von Puh der Bär am 25.03.2011 um 18:54:17
Hallo immernochstudent,

es ist ein Grenzfall. Im Grunde hast Du Recht - kein deutsches Visum ohne Wohnsitz. Und der Definition nach ist der Wohnsitz eines Menschen dort, wo er sich am meisten aufhält (http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_%28Deutschland%29).

Allerdings niemand verlangt von Dir, den Wohnsitz aufzuheben und niemand wird nachprüfen, ob du tatsächlich in der Wohnung wohnst.

Du bist Doktorand in DE und hast einen Job in Dänemark. Ich sehe da kein grosses Problem, es sei denn Dänen geht es was an, wo Du noch alles gemeldet bist. Bleib einfach in DE gemeldet (WG oder so dürfte doch bezahlbar sein) und arbeite ruhig in Dänemark, danach schliesst Deine Promotion in DE ab und hast die nötigen Jährchen beisammen.

Ein Beispiel aus meinem eigenen Leben: ich habe in DE mein Studium beendet und ging dann nach Österreich promovieren. Dabei ließ ich meinen Wohnsitz bei meinen Eltern in DE angemeldet. Es gab kein Problem damit.

Also ruhig bleiben und nicht all zu viel den Beamtern erzählen, sie werden oft davon überfordert  ::)
Viel Glück!
Puh der Bär.

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