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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Scheidung Nigeria! Nie zusammen in Deutschland gelebt
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Beitrag begonnen von leduu am 27.02.2011 um 13:40:57

Titel: Scheidung Nigeria! Nie zusammen in Deutschland gelebt
Beitrag von leduu am 27.02.2011 um 13:40:57
Hallo an alle!

Ich habe ein Problem und hoffe hier eventuell ein paar nützliche Informationen zu bekommen!

Ich habe 2009 in Nigeria geheiratet, mein Exmann lebt immer noch dort, wir haben nie in Deutschland zusammengelebt. Er hat Mitte 2010 ein Visum zur FZF beantragt, dies war in Bearbeitung, als ich es gestoppt habe. Die Urkunden wurden meines Wissens auch noch nicht beglaubigt.

Nun zu meinem Problem.  Ich will mich scheiden lassen, aber mein Ex verweigert dies  >:( !
Ich habe durch Hilfe von guten Freunden Kontakt zu dem Standesbeamten herstellen können, der uns damals getraut hat. Er meinte das eine Scheidung auch ohne Zustimmung meines Exmannes möglich ist.

Doch wie sieht es dann hier in Deutschland aus ? Meines Wissens bin ich ja noch nicht nach deutschem Recht verheiratet, da nie ein Visum ausgestellt wurde und wir nie in DE zusammengelebt haben. Oder irre ich mich ?

Gibt es Dinge die ich unbedingt beachten muss ?
Ich will das alles so schnell wie möglich endlich abschließen, da mich diese ganze hin und her sehr mitnimmt!

Ich bedanke mich im voraus bei allen die mir weiterhelfen können.

Lg

leduu

Titel: Re: Scheidung Nigeria! Nie zusammen in Deutschland gelebt
Beitrag von Blaise am 27.02.2011 um 15:12:13

leduu schrieb am 27.02.2011 um 13:40:57:
Doch wie sieht es dann hier in Deutschland aus ? Meines Wissens bin ich ja noch nicht nach deutschem Recht verheiratet, da nie ein Visum ausgestellt wurde und wir nie in DE zusammengelebt haben. Oder irre ich mich ?


Die Wirksamkeit einer Eheschließung ist nicht von einem Visum oder dem Zusammenleben der Eheleute in Deutschland abhängig. Grundsätzlich ist jede Eheschließung wirksam, wenn das Recht am "Eheschließungsort" oder beide Heimatrechte der Ehegatten beachtet wurden.

Wenn die Scheidung in Nigeria erfolgt, muss diese in Deutschland erst anerkannt werden, damit die Scheidung auch in Deutschland wirksam wird.

Bei Scheidungen, insbesondere wenn es auch um ausländisches Recht geht, empfiehlt sich ein Fachanwalt.

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