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Beitrag begonnen von picuk am 25.02.2011 um 22:41:55

Titel: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von picuk am 25.02.2011 um 22:41:55
Hallo zusammen,

nachdem wir die Vaterschaft / das Sorgerecht für unser ungeborenes Kind nur beim Notar klären konnten und der Geburtstermin langsam näher rückt, frage ich mich wie es weitergeht wenns darum geht das Kind anzumelden.

Kurze Erklärung nochmal: Die Identität des Kindsvaters ist noch ungeklärt bzw falsch. In der Duldung stehen nach wie vor ein falscher Nachname, falsches Geburtsdatum und die falsche Staatsangehörigkeit.

In der Vaterschaftserklärung wurde das nun so geregelt dass zuerst der richtige Name (der ja nicht in der Duldung steht) angegeben wurde und danach vermerkt wurde dass als Ausweisdokument eine Duldung mit falschen Angaben vorgelegt wurde ( inkl. Aufzählung der falschen Daten), er aber versichert staatenloser Syrer und Sohn von XX und YY zu sein.

Als Nachweis dafür haben wir Registerauszüge, Staatenlosenausweis und eine Art Meldebescheinigung vom Bürgermeister. Einen richtigen Pass natürlich nicht.

So nun die konkreten Fragen:

1. Ist das Sorgerecht damit nun komplett geklärt oder muss man die Anerkennungen vom Notar dem Jugendamt vorlegen? Also muss man das Sorgerecht irgendwo melden oder reicht es wenn wir das nun nur so "für uns" haben und im Falle eines Rechtsstreits vorlegen können?
Wenns nochmal zum JA geht dann nach der Geburt oder geht das auch vorher?

2. Ich habe gelesen dass das Kind bei vorgeburtlich geteiltem Sorgerecht den Nachnamen des Vaters tragen kann. Wie sieht das in diesem Fall aus?
Eine Chance auf den richtigen (aber nicht anerkannten) Namen haben wir wohl kaum?
Allerdings existiert zu dem falschen auf der Duldung eingetragenem Namen auch kein Pass. Also kann der Name uns auch nicht "aufgezwungen" werden oder?

Meinen Nachnamen, also den der Kindsmutter würde ich nur ungern nehmen.
Ich gehe mal davon aus dass das Standesamt sich ohne einen Reisepass wieder weigern wird irgendwas auf den Namen des Kindsvaters anzumelden. Bekommt das Kind dann automatisch meinen Nachnamen oder steht dort dann sowas wie "unbekannt"?

Ich hoffe man versteht die Problematik einigermaßen; der "Traumnachname" ist also der von der Ausländerbehörde nicht anerkannte, aber in der Vaterschaftsanerkennung genannte Name.

Vielen Dank schonmal,

picuk


Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von Saxonicus am 25.02.2011 um 23:21:54
Da hilft eigentlich nur der Gang zur ABH, um dort "die Hosen herunterzulassen", soweit vorhanden den richtigen Pass vorzulegen und klar Schiff zu machen.

Auch die Mitwisserschaft und Beihilfe zu derartigen unlauteren Machenschaften kann ggf. strafbewehrt sein.

Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von Stefan-TR am 25.02.2011 um 23:45:24

Saxonicus schrieb am 25.02.2011 um 23:21:54:
Da hilft eigentlich nur der Gang zur ABH, um dort "die Hosen herunterzulassen"

Die ABH kennt den Betreffenden schon ganz gut; wenn du dir die aelteren Beitraege von picuk so anschaust.


picuk schrieb am 25.02.2011 um 22:41:55:
er aber versichert staatenloser Syrer (...) zu sein.

Das steht so hoffentlich nicht drin. Entweder er ist Syrer oder er ist staatenlos. Beides gleichzeitig geht nicht.

Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von Petersburger am 26.02.2011 um 07:24:24

Stefan-TR schrieb am 25.02.2011 um 23:45:24:
Entweder er ist Syrer oder er ist staatenlos. Beides gleichzeitig geht nicht.

Doch, im Deutschen schon.

Solange Staatsangehörigkeit und Nationalität auch begrifflich unterschiedliche Dinge sind.

Es gibt z.B. keine sorbische Staatsangehörigkeit - Sorben sind deutsche Staatsangehörige.
In Lettland und Estland gibt es massenhaft staatenlose Russen.

Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von picuk am 26.02.2011 um 23:03:00
Danke erstmal an alle,

@Saxonicus: Um alles zu verstehen muss man sich wahrscheinlich erstmal wirklich durch die anderen Threads wühlen.
Es gibt keinen richtigen Pass weil es keine Staatsangehörigkeit gibt.
Es gab einen falschen der ungültig gemacht wurde (bereits vor 2 1/2 Jahren) weil er eben falsch ist, die ABH beharrt aber noch immer drauf dass der falsche Pass richtig ist und möchte dass wir einen neuen falschen Pass beim Konsulat beantragen.

@Stefan-TR: Doch, das steht so drin. Man hätte wahrscheinlich besser "Staatenlos mit früherem Wohnsitz in Syrien" oder sowas schreiben sollen. Aber es wird eben überall so bezeichnet, deshalb ist das hoffentlich in Ordnung so.

@Petersburger: Danke für die Erklärung, gut zu wissen dass man das so sagen kann. Nicht dass ihm nachher noch eine syrische Staatsangehörigkeit unterstellt wird  ::)


Wahrscheinlich ist es am Besten wenn wir vorab zusammen zum Standesamt gehen und versuchen zu klären wie das dann gemacht wird, damit mein Freund das dann alleine klären kann ,falls ich länger im Krankenhaus bleiben muss.



Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von Blaise am 27.02.2011 um 10:41:46
Es ist richtig, dass ihr das Geburtsstandesamt fragt, wie die Beurkundung von dort erfolgt.

Solange die Identität der Vaters nicht nachgewiesen ist, wird in einer Geburtsurkunde der anerkennende Vater mit einem entsprechenden Vermerk (Identität nicht nachgewiesen) beurkundet. Es wird dann auch keine Geburtsurkunde ausgestellt, sondern eine beglaubigt Registerausdruck, in dem der o.g. Vermerk zu sehen ist.

Ich halte es nicht für sehr empfehlenswert, vor einer endgültigen Klärung oder Feststellung des Namens, den den Anerkennende führt, dessen Namen als Geburtsnamen des Kindes zu wählen. Es besteht ja die hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Name des Kindes wieder geändert werden muss.

Soweit noch keine Sorgeerklärung abgegeben wurde, erhält das Kind den Namen der Mutter. Wenn der Name des Vaters dann endlich geklärt wurde oder feststeht, könnte die Sorgeerklärung abgegeben werden und dann innerhalb von 3 Monaten der Name des Kindes neu bestimmt werden.

Auch besteht die Möglichkeit, wenn die Eltern heiraten und einen Ehenamen bestimmen, dass das Kind diesen Ehenamen als Geburtsnamen erhält.

Er hat doch angeblich einen Ausweis für Staatenlose. Wer hat denn diesen Ausweis ausgestellt?

Ach ja, zu Staatsangehörigkeit des Vaters: wenn ein Konsulat ihm einen Pass ausstellt, dann doch deshalb, weil die Staatsangehörigkeit geprüft wurde und das Konsulat der Auffassung ist, dass die Person eben jene Staatsangehörigkeit hat.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das ein Konsulat ein zweites Mal einen Pass aufgrund falscher Angaben ausstellt. Ich glaube, die werden das zweite Mal doch noch viel genauer prüfen, ob er Staatsangehöriger des Staates ist.

Abschließend: das die Behörde allen Angaben des Mannes misstrauen, wundert mich nicht!

Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von picuk am 27.02.2011 um 12:55:41
Hallo Blaise,

danke für die Antwort.

Es exisitiert kein  Staatenlosenausweis der von einem europäischen Land ausgestellt wurde sondern nur der syrische "Ausländerausweis".
Also die Bestätigung dass er in Syrien als Ausländer lebt.

Im Normalfall würde es ja so laufen, dass die Dokumente die die Staatenlosigkeit bestätigen geprüft werden und dann ein Staatenlosenausweis ausgestellt wird.
Überprüft wurden sie auch und alle für richtig befunden, aber mit dem Staatenlosenausweis klappts noch nicht so.

Heiraten ist aufgrund der gleichen Problematik leider nicht möglich; das Sorgerecht wurde direkt beim Notar geteilt. Er hat also Sorgerecht.

Zur Not muss es dann eben doch mein Name sein, ist nur blöd dass das Kind dann später " XX YY geborene ZZ" heissen wird wenn der Name geändert werden kann.

Was die Glaubwürdigkeit betrifft denke ich dass die Behörden langsam mal nachgeben könnte. Gut, er ist vor 2 1/2 Jahren mit einem falschen Pass eingereist weil er sonst nicht hätte flüchten können...aber es wurden auch direkt danach die richtigen Dokumente vorgelegt, die ja auch alle nachgewiesen echt sind.

Haben auch immer mitgewirkt, neue Dokumente nachgeliefert wenns welche gab usw.

Was das Konsulat des falschen Landes betrifft:

Da kommen wir nicht weiter. Erst hiess es 1 Jahr lang Ausweis falsch, kein Türke. Dann nochmal eine von der ABH angeordnete Botschaftsvorfürung -> Kein Türke.

2 Monate später von heute auf morgen: Doch Türke, Laissez Passer ausgestellt und Abschiebung in die Türkei (bzw sind "freiwillig" geflogen weils kene andere Wahl gab; keine gewaltsame Abschiebung).
In der Türkei bei der Grenzpolizei: Kein Türke, Laissez Passer falsch -> nächster Flug zurück nach Deutschland.

In Deutschland bei der Bundespolizei : Anzeige wegen "Reise" (wir mussten ja) mit falschen Dokumenten, wieder bei der ABH melden.

ABH: Unterstellung ich hätte die türkische Polizei mit Geld bestochen, Androhung erneuter Abschiebung in die Türkei.

Das war im März und seitdem ist nix mehr passiert...die ABH drängelt nur dauernd einen türkischen Pass zu besorgen und lässt die syrischen Dokumente vollkommen aus dem Spiel weil die ja leichter zu fälschen seien (wurden aber mehrfach als echt anerkannt).

Keine Ahnung was das Konsulat machen würde wenn wir das versuchen würden; ein neues Laissez Passer scheinen sie ja noch nicht ausgestellt zu haben.
Kurz vor der Abschiebung im März waren wir ein paar Mal mit Kopien der syrischen Dokumente  da um denen mitzuteilen dass er kein Türke ist, aber er wurde praktisch kommentarlos wieder weggeschickt - er spricht auch leider kein Wort türkisch und kurdisch sprechen die dort anscheinend nicht so gern.

Wenn wir jetzt versuchen würden einen türkischen Pass zu bekommen wären wir am Ende wieder die bösen Straftäter, war bei der "Abschiebung" ja auch so (die Anzeige wurde zwar fallengelassen aber trotzdem).

Im Prinzip wäre dieser Pass das Beste was uns passieren könnte:
Heirat möglich, problemlose Vaterschaft möglich und mein Freund könnte ohne Probleme in die Heimat (Syrien) reisen.
Als anerkannter kurdischer Flüchtling aus Syrien könnte er das nicht tun.

Aber es wäre falsch...also wie gesagt: Die Einreise mit falschem Pass war nicht in Ordnung, aber danach wurde immer die Wahrheit gesagt und wir haben auch immer mitgewirkt, alles versucht und uns an alle Termine gehalten.
So langsam haben wir uns meiner Meinung nach ein bisschen weniger Misstrauen verdient   :-/

Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von Blaise am 27.02.2011 um 14:40:18

picuk schrieb am 27.02.2011 um 12:55:41:
Zur Not muss es dann eben doch mein Name sein, ist nur blöd dass das Kind dann später " XX YY geborene ZZ" heissen wird wenn der Name geändert werden kann.



Keine Sorge, so was passiert nicht bei deinem Kind. Der geänderte Name wirkt zurück auf den Zeitpunkt der Geburt. In den neuen Geburtsurkunden steht dann nur noch der neue Name. Der alte Name wird auch nicht mehr angegeben.

Das mit dem "geborene/r XX" ist bei Menschen, die in einer Ehe den Namen des anderen Ehegatten als "Ehenamen" annehmen.

Zur Sache mit der Staatsangehörigkeit kann man ohne Kenntnis aller Umstände und ohne die entsprechenden Nachweise keine Hinweise geben.

Allerdings habe ich den Eindruck, dass sich die Geschichte nicht schlüssig anhört. Das ist aber nur mein Eindruck ...

Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von picuk am 27.02.2011 um 18:18:21

Zitat:
Keine Sorge, so was passiert nicht bei deinem Kind. Der geänderte Name wirkt zurück auf den Zeitpunkt der Geburt. In den neuen Geburtsurkunden steht dann nur noch der neue Name. Der alte Name wird auch nicht mehr angegeben.

Das mit dem "geborene/r XX" ist bei Menschen, die in einer Ehe den Namen des anderen Ehegatten als "Ehenamen" annehmen.


Danke, das ist schonmal gut zu wissen. Also kann man im Prinzip erstmal meinen Namen nehmen und was den Namen des Vaters angeht die Entscheidung des Gerichts abwarten.



Zitat:
Zur Sache mit der Staatsangehörigkeit kann man ohne Kenntnis aller Umstände und ohne die entsprechenden Nachweise keine Hinweise geben.

Allerdings habe ich den Eindruck, dass sich die Geschichte nicht schlüssig anhört. Das ist aber nur mein Eindruck ...


Die ist auch nicht schlüssig, aber an uns liegts nicht ;) Wir wollen wirklich nichts unterdrücken, vertuschen oder sonst was.
Wir möchten nur nicht dass der falsche Name in der Geburtsurkunde steht oder das Kind diesen Namen sogar übernehmen muss.

Zur Zeit besteht auch gar keine Abschiebegefahr weil sowohl die Entscheidung der Härtefallkommission als auch das Gerichtsurteil abgewartet werden. Das wird sich beides noch hinziehen.


Nochmal zum Sorgerecht:

Muss das Jugendamt darüber informiert werden dass das Sorgerecht beim Notar geklärt wurde oder interessiert die das gar nicht?

Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von Saxonicus am 27.02.2011 um 20:08:43

picuk schrieb am 27.02.2011 um 18:18:21:
Die ist auch nicht schlüssig, aber an uns liegts nichtWir wollen wirklich nichts unterdrücken, vertuschen oder sonst was. 

Na wer das denn dann, der mit einem falschen/ge- oder verfälschten Pass eingereist ist ?

Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von Stefan-TR am 27.02.2011 um 21:13:30

picuk schrieb am 26.02.2011 um 23:03:00:
Wahrscheinlich ist es am Besten wenn wir vorab zusammen zum Standesamt gehen und versuchen zu klären wie das dann gemacht wird, damit mein Freund das dann alleine klären kann ,falls ich länger im Krankenhaus bleiben muss.

Die Idee wurde ja schon als passend gefunden. Achtet darauf, dass ihr zum richtigen Standesamt geht. Wenn du planst in einem Krankenhaus zu gebaeren, dann ist das Standesamt am Ort des Krankenhauses zustaendig, das kann sich von dem an eurem Wohnort unterscheiden.

Titel: Re: Anmeldung Neugeborenes beim Standesamt / Sorgerecht
Beitrag von picuk am 27.02.2011 um 21:35:48

Saxonicus schrieb am 27.02.2011 um 20:08:43:
Na wer das denn dann, der mit einem falschen/ge- oder verfälschten Pass eingereist ist ?


Wie gesagt, das war der einzige Fehler und es war mehr oder weniger notwendig um als Staatenloser überhaupt flüchten zu können, deshalb wurde er dafür ja auch nicht bestraft.

Unschlüssig wurde es erst, als die alte ABH plötzlich angefangen hat zu versuchen ihn in die Türkei abzuschieben, weil das einfacher ist als einen staatenlosen Kurden aus Syrien abzuschieben.


Zitat:
Die Idee wurde ja schon als passend gefunden. Achtet darauf, dass ihr zum richtigen Standesamt geht. Wenn du planst in einem Krankenhaus zu gebaeren, dann ist das Standesamt am Ort des Krankenhauses zustaendig, das kann sich von dem an eurem Wohnort unterscheiden.


Das Krankenhaus ist tatsächlich in einer anderen Stadt,wir haben hier keins.
Vielleicht sind die dort ja etwas entgegenkommender als das hiesige Standesamt.

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