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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Names des Vaters (Araber mit Eigenname) in Geburtsurkunde https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1298286462 Beitrag begonnen von ummadam am 21.02.2011 um 12:07:42 |
Titel: Names des Vaters (Araber mit Eigenname) in Geburtsurkunde Beitrag von ummadam am 21.02.2011 um 12:07:42
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich beantrage schon seit 9 Monaten eine Geburtsurkunde meines Sohnes. Sein Vater ist Ägypter. Für den Eintrag seines Names in der Geburtsurkunde unseres Sohnes habe ich schon seine Geburtsurkunde und seinen Personalausweis übersetzen und beglaubigen lassen. In seinen Papieren steht kein Nachnamen, sondern nur ein Vorname. Die Standesbeamtin weigert sich den Vater in die Geburtsurkunde eintragen zu lassen, da er keinen Nachnamen hat. Gilt der Name des Vaters nicht als Namenskette und kann ohne Nachnamen eingetragen werden? Ich bin echt am verzweifeln. Ich brauche diese Urkunde echt dringend. Was kann ich machen? Gibt es irgendwelche Gesetze dazu? |
Titel: Re: Names des Vaters (Araber mit Eigenname) in Geburtsurkunde Beitrag von Richter am 22.02.2011 um 08:12:30
Hallo ummadam,
nach Art. 10 Abs. 1 EGBGB unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört. Damit gelten auch grundsätzlich die ausländischen Namensformen, wie z.B. Eigennamen, Namensketten oder Zwischennamen. In deutsche Personenstandsregister (auch Geburtsregister) werden die Namen in der ausländischen (ggf. transliterierten) Form eingetragen und mit einem entsprechenden Hinweis, wie z.B. "Eigenname", versehen. Für Ägypter gilt damit ägyptisches Namensrecht. Soweit hierbei nur Namensketten verwendet werden, wird wie oben beschrieben verfahren. Der Umgang mit ausländischen Namen gehört zu den Grundkenntnissen der Standesbeamten. Soweit das in deinem Fall wirklich das einzige Problem ist, versuche mal, über die Standesamtsaufsicht weiterzukommen. Gruß, Richter |
Titel: Re: Names des Vaters (Araber mit Eigenname) in Geburtsurkunde Beitrag von Blaise am 22.02.2011 um 19:01:49
Hallo,
wenn möglich, lass dir eine (beglaubigte) Kopie des Reisepasses des Vaters geben. Im Datenfeld des Passes steht der Name, wie er für die Beurkundung in Deutschland maßgeblich ist. Aus der PStG-VwV: Zitat:
und Zitat:
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