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Beitrag begonnen von Canan K. am 08.02.2011 um 14:32:42

Titel: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 08.02.2011 um 14:32:42
Hallo an alle.

Ich habe eine fragen zum Visum zur Ausübung der Personensorge.

Kurz zu mir-->>  Ich bin deutsche staatbürgerin und habe in der Türkei geheiratet. Wir haben einen Internationalen Heiratspass. Mein Mann ist türke. Wir haben eine gemeinsame Tochter(6 monate, deutsche staatsbürgerin). Ich wohne bei meinen Eltern. Die Wohnung ist 88 m² groß 2 ²/² zimmer. Wir wohnen dort zu 6. Ich bin in Elternzeit und beziehe ALG 2.

Ich fliege am 20.3.2011 in die türkei um dort den visum antrag zu stellen mit mein Mann zusammen. :)

Welche unterlagen brauche Ich für ein Visum zur Ausübung der Personensorge? :-?

Ich habe auch erfahren, dass mein Mann keine deutsch kenntnisse braucht ;D

Ich habe im forum schon als gast hin und her geguckt aber nichts wirklich gefunden was mich betrifft :-/

Würde mich freuen, wenn ihr schnell antworten könntet.
Danke im voraus und super das es euch gibt  [i4a=i4a.gif]

Mfg Canan K.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von schweitzer am 08.02.2011 um 15:04:50
Hallo an Dich -

Lies bitte mal ab hier das Thema, das sich öffnet, wenn Du auf das Blaue klickst.

Das sollte Deine Fagen beantworten, oder?


=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Petersburger am 08.02.2011 um 16:21:44
Oder hier: www.sankt-petersburg.diplo.de

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 08.02.2011 um 20:15:50
das hat zwar einige fragen beantwortet, aber muss ich den wohnung zurverfügung stellen oder reicht die wohnung meiner eltern 2 ²/² zimmer 88 m² groß.

und ist es ein problem, wenn ich bei der arge angemeldet bin??

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von erne am 08.02.2011 um 20:43:47

Canan K. schrieb am 08.02.2011 um 20:15:50:
wohnung zurverfügung stellen

eine Wohnung muss da sein.


Canan K. schrieb am 08.02.2011 um 20:15:50:
2 ²/² zimmer 88 m² groß

Beim Zuzug zu Deutschen spielt die Größe keine Rolle.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Petersburger am 08.02.2011 um 22:10:12
Was auf der zitierten Website nicht gefragt ist, spielt für die Entscheidung keine Rolle.

Die landestypischen Dokumente zu Personenstand / Anmeldung und dergleichen werden natürlich unterschiedlich sein, aber das sind eher technische Probleme.

Wenn Dir von der ABH solche Fragen gestellt werden, kannst Du sie ruhig beantworten.
Eine Ablehnung kann damit nicht begründet werden.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von schweitzer am 09.02.2011 um 07:20:53

Canan K. schrieb am 08.02.2011 um 20:15:50:
und ist es ein problem, wenn ich bei der arge angemeldet bin?? 


Da der Nachzug zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über das deutsche Kind beabischtigt ist, spielt die Frage der Lebensunterhaltssicherung keine Rolle. Das Angewiesensein auf ALG II - Leistungen ist hier also unschädlich.


=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 11.02.2011 um 14:07:14
Hallo nochmal an alle.

Mein Mann hat sich mal bei der Deutschenbotschaft in der Türkei / Istanbul schlau gemacht was man so braucht für so ein Visum.

Die haben ihn gesagt :

1. Meldebestätigung Orginal und 2 Kopien ( Ikamet senedi)
2. Personalausweis vom Kind Orginal und Kopie
3. Heiratsurkunde
4.Geburtsurkunde Orginal und Kopie
5.Personalausweis des Ehegatten

Die von der Deutschenbotschaft in Istanbul haben auch noch zu mein Mann gesagt, dass ich keine eigene Wohnung brauche und auch nicht arbeiten muss. ;)

Soo weit alles gut. Aber das Problem ist : Ich nehme den ganzen papierkram mit am 20.03.2011 und dann stellen wir den visum antrag, aber schickt mir die ABH in Deutschland ein brief nochmal nachhause? Also muss ich zu der ABH hingehen in Deutschland? :-?

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von reinhard am 11.02.2011 um 14:34:50
Es kann sein, dass die ABH noch mal mit Dir sprechen will.

Du solltest sie also vor Deiner Abreise informieren, wo Du bist und was für ein Antrag bei ihnen ankommen wird – und auch, wie Du im Bedarfsfall am schnellsten zu erreichen bist (z.B. E-Mail).

Du solltest außerdem dafür sorgen, dass Deine Freundin / Nachbarin Deine Post durchsieht, damit Du sofort erfährst, falls ein Brief in der Sache kommt.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 11.02.2011 um 18:50:37
Danke, dass ihr soo schnell antwortet [danke=dankeschoen.gif] [i4a=i4a.gif]

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 17.03.2011 um 20:57:02
Hallo an alle  :)

also es geht um folgendes:

meine freundin hat die deutsche staatsangehörigkeit und hat ein kind das sie ebenfalss hat.

sie hat ihren mann nach deutschland geholt ohne das er das zertirfikat a1 nachweisen musste.

ich höre aber immer unterschiedliche sachen :-?:

der eine sagt es gibt ein § wo das drinn steht das man es im einzellfall nicht nachweisen muss.

andere sagen egal was da steht er/sie muss den a1 nachweisen.

meine frage ist gibt es wirklich ein § wo das drinn steht das mein mann kein deutsch lernen muss? :-/ :-/ :-/

ich habe auch die deutsche staatsangehörigkeit und meine tochter (8 monate)  hat auch die deutsche staatsangehörigkeit.
in ihrer geburtsurkunde steht der name meines mannes auch drauf. also die vaterschaft wurde annerkannt.

könntet ihr mir helfen bevor ich durchdrehe und mir die augen kaputt lese  :wand: :ko:

danke im vorraus  :)

mit freundlichem gruß
canan k.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von reinhard am 17.03.2011 um 21:01:08
Der Grundsatz ist:

Bei der Familienzusammenführung Ehemann - Ehefrau wird ein A1-Zertifikat verlangt (es gibt wenige Ausnahmen).

Bei der Familienzusammenführung Vater - Sorgerecht - deutsches Kind steht nichts im Gesetz, also darf kein A1-Zertifikat verlangt werden. Da da nichts steht, kann ich es weder zeigen noch kopieren.

So weit, so klar?


Wenn der betreffende Türke die Wahl hat, FZF zur Frau oder FZF zum Kind, hat er vielleicht intelligenterweise "FZF zum Kind" gewählt. Das heißt nicht, dass er kein Deutsch lernen soll: Nach der Einreise beantragt er ja eine AE zur Personensorge, und dazu kann er ohne Weiteres eine Verpflichtung zur Teilnahme am Integrationskurs bekommen.
Aber da es um ein Kind geht, will der Gesetzgeber wohl nicht, dass das Kind 6 oder 12 Monate ohne Vater bleibt, nur damit der die A1-Prüfung besteht. Das darf er dann hier machen.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von erne am 17.03.2011 um 21:05:51
Bei einer FZF zum Ehengatten sind Deutschkenntnisse mind. A1 Vorassutzung.

Bei einer FZF zum deutschen Kind sind diese Deutschkenntnisse keine Voraussetzung.


Canan K. schrieb am 17.03.2011 um 20:57:02:
meine freundin hat die deutsche staatsangehörigkeit und hat ein kind das sie ebenfalss hat.

sie hat ihren mann nach deutschland geholt ohne das er das zertirfikat a1 nachweisen musste

dann hat der Mann wohl nicht einen Antrag auf eine FZF zur Ehefrau §28 Abs.1 Punkt 1 sondern eine FZF zum dt. Kind §28 Abs.1 Punkt 3  gestellt.

Wenn dein Mann ein Visum nach §28 Abs. 1 Punkt 1 beantragt hat, muss er A1 nachweisen.

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 17.03.2011 um 21:21:42
danke das ihr sooooooooo schnellllllll geantwortet habt ;)

was muss er den genau hinschreiben bei dem antrag frage nummer 20: Zweck des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland?

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von schweitzer am 17.03.2011 um 21:23:58

Canan K. schrieb am 17.03.2011 um 21:21:42:
Zweck des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland? 


Den Zweck, der beabsichtigt ist. Also:

Ausübung der Personensorge über leibliches deutsches Kind in Deutschland.


=schweitzer=

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von reinhard am 17.03.2011 um 21:25:12

Canan K. schrieb am 17.03.2011 um 21:21:42:
danke das ihr sooooooooo schnellllllll geantwortet habt ;)

was muss er den genau hinschreiben bei dem antrag frage nummer 20: Zweck des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland?


"Ausübung der Personensorge", deutsches Kind: (Name, Geburtsdatum)
... oder so ähnlich. Hauptsache, es ist verständlich.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 17.03.2011 um 21:32:19
ist es den schlimm wenn er den antrag auf deutsch schreibt mit meiner hilfe?

:D weil ich weis garnicht wie das auf deutsch heißt :

Ausübung der Personensorge über leibliches deutsches Kind in Deutschland.


Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von reinhard am 17.03.2011 um 21:36:28

Canan K. schrieb am 17.03.2011 um 21:32:19:
ist es den schlimm wenn er den antrag auf deutsch schreibt mit meiner hilfe?


Nee, deutsche Behörden sind das gewohnt, dass das ab und zu passiert.


Zitat:
:D weil ich weis garnicht wie das auf deutsch heißt :


Du meinst auf türkisch? Nein, weiß ich auch nicht.

Aber Du kannst es leichter rausfinden als ich.

Frag irgendeine Freundin, die Sozialpädagogik studiert hat, da gehört Jugendrecht dazu, und die Türkisch kann.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 17.03.2011 um 21:50:23
hehe oke dan mach ich es auf deutsch :D ist viel einfacher als auf türkisch...weil ich den antrag grade vor mir habe und es ausfüllen will und morgen hinschicken will ....

aber ich habe 3 fragen gefunden im antrag wo ich garnicht weis wie und hö?

1. frage 21. beabsichtigte dauer des aufenthalts in der bundesrepublik deutschland?

was meinen die damit? was soll ich da hinschreiben?

2. frage 25 b) besteht krankenverischerungsschutz für die bundesrepublik deutschland?
ich bin noch familien verischert muss ich da irgendwas von der aok holen oder sowas?

3. Ich beantrage die aufenthaltserlaubnis für .................... tage/monate/ jahre

was ist damit gemeint???????

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von reinhard am 17.03.2011 um 21:56:31

Canan K. schrieb am 17.03.2011 um 21:50:23:
1. frage 21. beabsichtigte dauer des aufenthalts in der bundesrepublik deutschland?

was meinen die damit? was soll ich da hinschreiben?


Ich weiß ja nicht, was er plant. Aber Canan und Baby?
Dann würde ich "für immer" hinschreiben.


Zitat:
2. frage 25 b) besteht krankenverischerungsschutz für die bundesrepublik deutschland?
ich bin noch familien verischert muss ich da irgendwas von der aok holen oder sowas?


Ihr seid doch nicht verheiratet? Dann geht Familienversicherung nicht, sondern irgendwie über's Jobcenter und später anders.

Ist aber nicht Voraussetzung fürs Visum, wird nur routinemäßíg gefragt (ein Student müsste versichert sein).

Also schreib, was ist. z.B. "erst Reiseversicherung, wird in Dtl. mit der AOK geklärt"


Zitat:
3. Ich beantrage die aufenthaltserlaubnis für .................... tage/monate/ jahre


Drei Jahre.

Ist die Höchstzeit, gegeben wird oft weniger. Aber Du weißt ja: Erst mal alles fordern, weniger wird's von alleine.

Ist auch eine unwichtige Routinefrage, weil ein Au-Pair muss da "1 Jahr" reinschreiben, mehr geht nicht. Für einen Vater egal.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 17.03.2011 um 22:15:08
Viiiiieeeeeeeeeeeeeeelnnnnnnnn DaaaaaaaannnnnnnnnnK :blümle: :blümle: :blümle: :blümle:


Ich mach mal jetzt eine checkliste. könntet ihr mir sagen ob ich was vergessen habe.
dann bin ich auch fertig und nerv euch hoffentlich auch nicht weiter :D ;D


1. Geburtsurkunde meiner tochter und 2 Kopien
2. Kopien des personalausweises meiner tochter und von mir
3. den antrag
4. Meldebestätigung meiner tochter und von mir
5. Internationaler heiratsausweis

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 07.05.2011 um 21:47:03
Hallo nochmal an alle hier  ::)

Mein Mann hat am 2.5.2011 den Antrag auf Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragt in der Türkei Ankara.

Die in Ankara haben ihn gesagt, dass es wahrscheinlich 3 wochen dauert bis ich einen Brief von der Visastelle in Hamburg Amsinckstrasse bekomme.

8-)Wir hatten glück. Es hat nur 1 woche gedauert bis ich einen Brief bekam. In den Brief steht das sie von mir nochmal die Kopie von mein Personalausweis und das meiner Tochter, die Geburtsurkunde von meiner Tochter in Kopie und Orginal, Meldebestätigung von mir und meiner Tochter.

Nun sie haben aber auch einen extra zettel hinzugefügt wo ich denn eintragen soll wie der Lebensunterhalt gesichert ist.

Meine Frage ist.

Ich bekomme ALG2, weil ich in der Elternzeit bin. Wie soll ich das nachweisen?... würde es probleme geben?   :-?


Liebe grüße
Canan K.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von reinhard am 07.05.2011 um 22:04:51
Wenn Du ALG II bekommst, dann brauchst Du zum Nachweis nur den letzten Bescheid zu kopieren.

Da es um den Nachzug zum Kind (nicht zu Dir) geht, kommt es darauf ohnehin nicht an.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 08.05.2011 um 18:49:16
oh cool... ::)

Danke!!!!!!

hoffentlich klappt alles;-)

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 20.05.2011 um 16:55:58
Hallöle an alle.

hab ne kurze frage

gibt es eine internet seite wo man gucken kann wie weit das visumverfahren gekommen ist?

bis dann und danke im vorraus ::) :) ;)

mit freundlichem gruß Canan K.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von franky_23 am 20.05.2011 um 18:59:58

Canan K. schrieb am 20.05.2011 um 16:55:58:
gibt es eine internet seite wo man gucken kann wie weit das visumverfahren gekommen ist?

bis dann und danke im vorraus ::) :) ;)

.


(leider) nein

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 26.05.2011 um 11:10:17
Hallo und schönen tag euch allen..

ich mit meinen fragen :-/ aber ich habe leider noch eine frage ::)

Kann ich bei der Visa stelle hier in hamburg anrufen und nachfragen wie es aussieht mit den dokumenten und so?

ich verliere nämlich langsam die geduld, weil ich in die türkei reisen möchte endlich und ich habe immer noch keine antwort von der visa stelle ob die mich brauchen oder nicht... :(

den antrag hat mein mann am 2.5.11 gemacht...

ich hasse es auf etwas zu warten wo die antwort nicht sicher ist...


ich danke euch ....gott sei dank gibt es dieses forum...sonst würdich komplett durchdrehen ;) :) [smiley=dankk2.gif]

mfg
Canan K.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von reinhard am 26.05.2011 um 11:26:18
Du kannst natürlich fragen. Aber wenn sie überlastet sind, werden sie sich (hoffentlich) zuerst um die Visumanträge kümmern und erst danach um Anfragen von Angehörigen.

Der Versand der Unterlagen vom Konsulat zur Ausländerbehörde dauert ca. 4 Wochen. Danach dauert es je nach Organisation und sonstigen Vorgängen nochmal zwei Tage bis zwei Wochen, bis Du über fehlende Unterlagen (von Dir) benachrichtigt wirst.


Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 20.08.2011 um 22:49:34
Hallo nochmal an euch...

Ich habe eine gute nachricht :) :) :) :) :) :) ;D ;D ;D ;D ;D ;) ;) ;) ;) ;) :D :D :D :D 8-) 8-) 8-) 8-) ::) ::) ::) ::)

Mein mann ist jetzt endlich in Deutschland. Er hat sein Vizum am 29.07.2011 gekrigt. ich war auch in der Türkei für 3 wochen. wir sind danach zusammen gekommen am 18.08.2011 :D :D

Es gab keine schwierigkeiten.

Könntet ihr mir vielleicht sagen was ich jetzt als erstes machen soll??

ich möchte gerne Montag mit alles anfangen...

Euch eine ruhige nacht ;)


Ich bin richtig erleichtert endlichhhhhhhhhhhhhhh [disco=disco.gif] [disco=disco.gif] [disco=disco.gif]


Mit Freundlichem Gruß

Canan K.

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von reinhard am 20.08.2011 um 23:34:13

Canan K. schrieb am 20.08.2011 um 22:49:34:
Es gab keine schwierigkeiten.


Du hattest ja auch gute Tipps bekommen.


Zitat:
Könntet ihr mir vielleicht sagen was ich jetzt als erstes machen soll??


Dich freuen.


Zitat:
ich möchte gerne Montag mit alles anfangen...


Er muss was machen:
1) Anmeldung
2) Ausländerbehörde / AE beantragen
3) Sozialhilfe & ALG II beantragen?
4) Krankenversicherung (ist bei 3 inklusive)

Titel: Re: Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum
Beitrag von Canan K. am 09.09.2011 um 19:12:34
Dank euren Tipps ist jetzt alles viel einfacher in mein Leben.
Ich glaube ohne euren Tipps hätte ich einiges Falsch gemacht.

Ich danke euch vom HERZEN :anhimmeln:

[danke=dankeschoen.gif]    [i4a=i4a.gif] [blumen=bluems.gif]        :bdaycat:



Mit freundlichen und herzlichen und guten wünschen einen schönen Gruß an alle die mir geholfen haben....

Canan K.

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