i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Scheidung Binationale
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1296084525

Beitrag begonnen von simomo am 27.01.2011 um 00:28:44

Titel: Scheidung Binationale
Beitrag von simomo am 27.01.2011 um 00:28:44
Hallo ich bin ein Bürger von Marokko. Ich heiratete einen italienischen Staatsbürger Frau in Dänemark.
5 Monate haben wir gemeinsam hier in Deutschland gelebt. Während dieser Zeit habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung §10 erhalten. Sie erzählte mir, dass sie nicht hier in Deutschland leben möchte und beschloss, nach Spanien mit ihren Eltern, wo sie vor der Heirat lebte zurückzukehren. Nun will sie die Scheidung einzureichen, und wir wissen nicht, wo müssen wir die Scheidung einzureichen. Was tun wir, um die Scheidung zu bekommen? eine einfache und kostengünstige Methode, die Sie empfehlen können?
Mein Ehepartner hat nicht hier in Deutschland gearbeitet. Und sie wollte die Deutsche Sprache nicht lernen und sie findet Deuschland zu streng für sie
Ich bitte Sie um Hilfe die Frau will nur zu Hause bleiben und auf meine Kosten und auf Staat leben. :explo :explo
Mit freundlichen Grüssen

Titel: Re: Scheidung Binationale
Beitrag von schweitzer am 27.01.2011 um 07:19:44
Habs hierher verschoben, denn es geht wohl in erster Linie um personenstandsrechtliche Fragen.

Daher sind Antworten in diesem Unterforum hier eher wahrscheinlich ...


=schweitzer=

Titel: Re: Scheidung Binationale
Beitrag von Mutly am 27.01.2011 um 16:50:22
Dann geht es möglicherweise um deutsches, italienisches und spanisches Recht.

Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000
Auch als "Brüssel II" bekannt.
Siehe vor allem §3.

Änderungen in diesem Gebiet sind m.W. geplant, ferner könnte es andere Rechtsquellen geben, die maßgebend sind. Die Sache müsste wohl mit einem Anwalt im Bereich Familienrecht besprochen werden. Evtl. könntest du auch das zuständige Land (Gericht) wählen, was beim Thema Unterhalt usw. unterschiedlich sein könnte.

Titel: Re: Scheidung Binationale
Beitrag von simomo am 27.01.2011 um 21:12:38

Mutly schrieb am 27.01.2011 um 16:50:22:
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Scheidung Binationale
Antwort #2 - Heute um 16:50:22 Diesen Beitrag einem Forum Moderator melden! Markieren & Zitieren Zitieren
Dann geht es möglicherweise um deutsches, italienisches und spanisches Recht.

Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000
Auch als "Brüssel II" bekannt.
Siehe vor allem §3.

Änderungen in diesem Gebiet sind m.W. geplant, ferner könnte es andere Rechtsquellen geben, die maßgebend sind. Die Sache müsste wohl mit einem Anwalt im Bereich Familienrecht besprochen werden. Evtl. könntest du auch das zuständige Land (Gericht) wählen, was beim Thema Unterhalt usw. unterschiedlich sein könnte. 

Guten Tag
können sie mir weiter helfen bitte und so ein konkretes Antwort geben :-/
MfG

Titel: Re: Scheidung Binationale
Beitrag von Mick am 27.01.2011 um 21:23:47

simomo schrieb am 27.01.2011 um 21:12:38:
können sie mir weiter helfen bitte und so ein konkretes Antwort geben

Scheinbar nicht. Sonst hätte Mutly wohl kaum empfohlen,
dass Du Dich an einen Anwalt wenden sollst.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.