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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Studiumzeiten, Einbürgerungsort
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Beitrag begonnen von enchant am 19.01.2011 um 23:44:32

Titel: Studiumzeiten, Einbürgerungsort
Beitrag von enchant am 19.01.2011 um 23:44:32
Hallo nochmals,
Da in Bayern die Studiumzeiten zweck Einbürgerung sind überhaupt nicht gezählt (natürlich nur nach §10, aber nicht nach §8), wäre es Option dass Mann sich z.B. in NRW anmeldet, obwohl man einen Arbeitstelle in München hat. Natürlich wenn man eine kleine wohnung in NRW mietet.

Danke!

Titel: Re: Studiumzeiten, Einbürgerungsort
Beitrag von Mick am 20.01.2011 um 07:23:18
Ich sehe keinen Zusammenhang zu einer aktuellen Frage. Im
Übrigen klingt das nach einem Aufruf für eine Scheinanmeldung
in NRW. WARNUNG, sowas ist hier nicht erwünscht!

Ganz nebenbei: Alleinstehende, die fünf Tage in Bayern arbeiten
und wohnen, dann zwei Tage an den Wochenende in NRW wohnen,
haben ihren ersten Wohnsitz in Bayern und den zweiten in NRW.


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