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Beitrag begonnen von Babeelein am 18.01.2011 um 01:32:12

Titel: Ablehnung eines Visums
Beitrag von Babeelein am 18.01.2011 um 01:32:12
Hallo,

Mein Freund aus Mosambik (Südafrika) hat einen Ablehnungsbescheid bekommen und ich kann nicht so recht verstehen warum.
Er war bis zum August 2010 für ein Jahr in Deutschland um eine "Freiwilligenarbeit" zu leisten. Danach musste er ausreisen, da in seinem Visum stand, dass er nach Beendigung dieser Arbeit ausreisen müsse. Damit er wieder eine Möglichkeit auf Einreise hat, haben wir versucht, vor seiner Ausreise, eine Praktikumsstelle für ihn zu finden. Er hat eine Praktikumsstelle für ein Jahr in einer Behinderteneinrichtung zugesprochen bekommen.

Doch in der Bundesagentur für Arbeit hat man mir gesagt, dass er kein Visum bekommen würde um ein Praktikum zu machen, aber wenn er eine Ausbildung machen könnte würde das schon anders aussehen.

Diese Ausbildung könnte er jetzt auch machen, nur das Problem ist, er hat einen Ablehnungsbescheid bekommen mit der Begründung: Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer Beschäftigung ohne qualifizierte Berufsausbildung bedarf der Bundesagentur für Arbeit gemäß Abs. 3 AufenthG. Die Beschäftigung ist nach §§ 17-24, 32-37 nach der BeschV nicht zustimmungsfähig.

Meine Frage ist jetzt. Wenn er nur dieses Praktikum gemacht hätte, hätte er eher eine Chance gehabt ein Visum zu bekommen?

Und steht im Gesetz etwas darüber, dass ein Drittstaatangehöriger eine Ausbildung machen darf?
Ich frage hier, weil ich vor lauter § keinen klaren Kopf mehr habe und ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt.

Titel: Re: Ablehnung eines Visums
Beitrag von Mick am 18.01.2011 um 07:07:00

Babeelein schrieb am 18.01.2011 um 01:32:12:
Diese Ausbildung könnte er jetzt auch machen, nur das Problem ist, er hat einen Ablehnungsbescheid bekommen mit der Begründung: Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausübung einer Beschäftigung ohne qualifizierte Berufsausbildung bedarf der Bundesagentur für Arbeit gemäß Abs. 3 AufenthG. Die Beschäftigung ist nach §§ 17-24, 32-37 nach der BeschV nicht zustimmungsfähig.

Hi,
m.E. ist die pauschale Ablehnung nicht richtig. Es bedarf nicht
der Zustimmungsfähigkeit nach der BeschV, da die Zustimmung
theoretisch allein aufgrund § 17 i.V.m. § 39 AufenthG erteilt
werden kann. Ist immer eine Einzelfallentscheidung, ein Anspruch
besteht nicht. Ggf. mal in Nr. 17.1.1.1 AVwV-AufenthG gucken.

Titel: Re: Ablehnung eines Visums
Beitrag von Babeelein am 18.01.2011 um 18:07:28
In der ABH hat man mir gesagt, dass es viell. helfen würde, wenn ich an die Deutsche Botschaft schreibe und den Fall erkläre.....?

Titel: Re: Ablehnung eines Visums
Beitrag von Vater5 am 20.11.2011 um 20:23:47
Eine Visum für eine Berufsausbildung (Lehre) gibt es wohl ich nicht.
Es ist aber eine Petition zum Thema Visum und Ausbildung als öffentliche Pedition zu finden.
Petition: Visaangelegenheiten - Einführung eines Ausbildungsvisums vom 24.10.2011

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=20710
Der Link wird nicht komplett gezeigt, es ist aber  Nr. 20710
Hilft eventuell nicht direkt, aber für die nächste Generation.

Titel: Re: Ablehnung eines Visums
Beitrag von grisu1000 am 20.11.2011 um 23:16:27

Mick schrieb am 18.01.2011 um 07:07:00:
m.E. ist die pauschale Ablehnung nicht richtig. 


Sollte das ein Begründung für die Ablehnung sein, so verstehe ich sie nicht. Eine Berufsausbildung ist keine Beschäftigung ohne qualifizierte Berufsausbildung. Wenn schon müsste eine Begründung rein, warum die Ausbildung aufgrund der Ausbildungs- der Arbeitsmarktsituation nicht befürwortet wird.


Babeelein schrieb am 18.01.2011 um 18:07:28:
In der ABH hat man mir gesagt, dass es viell. helfen würde, wenn ich an die Deutsche Botschaft schreibe und den Fall erkläre.....?


Das Visum wurde ja bereits abgelehnt. Er soll Remonstrieren, da kann dann die Erklärung rein und warum er die Ausbildung machen will.

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