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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Zweitwohnsitz und Arbeit in CH. Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts in DE?
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Beitrag begonnen von Mrkk am 14.01.2011 um 10:55:43

Titel: Zweitwohnsitz und Arbeit in CH. Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts in DE?
Beitrag von Mrkk am 14.01.2011 um 10:55:43
Hallo zusammen,

ich bin seit ca. 10 Jahren in Deutschland, habe aber ein Großteil diese Zeit in der Ausbildung verbracht. Da in BW die Studienzeiten nicht angerechnet werden, kann ich die Anspruchseinbürgerung vergessen. Auch Ermessenseinbürgerung kommt nicht in Frage, da keine 60 Monate Rentenversicherung. Auch die Daueraufenthalt EG bekomme ich nicht, aber das ist ein anderes Thema.

Ich habe jetzt also ein befristetes Aufenthaltserlaubnis (4 Jahre) mit Arbeitserlaubnis. Jetzt will ich aber in die Schweiz Arbeiten.

Nun zu meiner Frage:
wenn ich jetzt in CH ziehe und da eine Wohnung miete, es als Zweitwohnsitz anmelde und in DE meine alte Wohnung behalte, heißt es denn dann, dass ich weiterhin in Deutschland wohne? oder kann es sein, dass dadurch mein Aufenthalt in DE unterbrochen wird und ich all die Jahre die ich hier Verbracht habe verliere und bei Rückkehr von Vorne anfangen muss?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antworten!

P.S. Ich weiß, dass man auch als Grenzgänger in CH arbeiten kann, das kommt aber erst in Frage nachdem ein nicht EU Ausländer mindestens 6 Monate in den Grenzgebiet gewohnt hat und das trifft bei mir nicht zu.

Titel: Re: Zweitwohnsitz und Arbeit in CH. Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts in DE?
Beitrag von Teri11 am 14.01.2011 um 12:57:39
Einen Zweitwohnsitz kann nur innerhalb Deutschlands angemeldet werden. Falls Du nicht mehr in Deutschland wohnst und arbeitest muss du diesen Wohnsitz abmelden.

Titel: Re: Zweitwohnsitz und Arbeit in CH. Unterbrechung des gewöhnlichen Aufenthalts in DE?
Beitrag von maki am 14.01.2011 um 14:35:39

Mrkk schrieb am 14.01.2011 um 10:55:43:
Nun zu meiner Frage:
wenn ich jetzt in CH ziehe und da eine Wohnung miete, es als Zweitwohnsitz anmelde und in DE meine alte Wohnung behalte, heißt es denn dann, dass ich weiterhin in Deutschland wohne? oder kann es sein, dass dadurch mein Aufenthalt in DE unterbrochen wird und ich all die Jahre die ich hier Verbracht habe verliere und bei Rückkehr von Vorne anfangen muss?

Wie Teri11 bereits sagte, kannst du keinen Zweitwohnsitz in der Schweiz haben.

Du wohnst nur in D wenn du hier auch wohnst, sich nicht abmelden (Ordnungswidrigkeit) und eine Wohnung mieten reicht nicht.

Sieh dir mal §51 Abs. 1 Punkt 6 & Punkt 7 AufenthG an, demnach verfällt deine AE, selbst wenn nicht wird diese nicht verlängert werden können bei Ablauf wenn du dann immer noch im Ausland bist.

Zitat:
§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen

(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
    6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,

    7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
..

Wenn du nur auf best. Zeit in die Schweiz möchtest kannst du auch eine Verlängerung der 6 Monatsfrist beantragen, die ABH entscheidet ob du diese bekommst(imho ist "Arbeiten in der Schweiz" ohne entsendet zu werden kein Grund für so eine Fristverlängerung), aber auch da hätttest du keine Chance wenn du länger wegbleiben willst als deine AE gültig ist.

Du müsstest dann wirklich "von vorne anfangen", aber erst brächtest du noch ein visum für D, und einen Aufenthaltszweck kann ich nicht erkennen.

Alles in allem würde ich dir raten deine NE/Einbürgerung hier zu regeln bevor du D verlässt.

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