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Beitrag begonnen von AirFly am 14.01.2011 um 08:13:11

Titel: Visum für Künstler (dauerhafte Musikproduktion)
Beitrag von AirFly am 14.01.2011 um 08:13:11
Hallo :)

Ich habe versucht die Verordnung zu finden, die einem Künstler die Einreise und Tätigkeit erlaubt und einiges gefunden: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Beschaeftigung-auslaendischer-Kuenstler.pdf

Allerdings, ist dieses Merkblatt für die Verdienst-gezielte Künstler-Tätigkeit gedacht. Für so eine Einreise ist ein Vertrag erforderlich, wo die genaue Lohn-Summen stehen.

In meinem Fall ist die gemeinsame Musikproduktion geplant und es ist im Falle des Erfolgs - eine Partnerschaft oder gemeinsame Nutzung von den Ereignissen. Das bedeutet, es gibt keine Verdienst/Gewinn Summen die bei der Botschaft ausgewiesen werden könnten.

Gibt es etwas im Gesetz für solche Fälle, oder ist es einfacher in dieser Situation eine persönliche Einladung zu organisieren?

Besten Dank im Voraus für alle Antworte.

Titel: Re: Visum für Künstler (dauerhafte Musikproduktion)
Beitrag von C_Devil am 14.01.2011 um 08:30:17
Hey AirFly,

die einzige Möglichkeit einen drittstaatsangehörigen Künstler zur Arbeitsaufnahme (als Arbeitnehmer) nach Deutschland zu holen, ergibt sich aus § 23 BeschV.
Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens ist gem. § 39 AufenthG zu prüfen:
1. ob es bevorrechtigte Bewerber auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt
und
2. ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen.

Vielleicht wendest du dich einfach mal an die ZAV (Kontaktdaten stehen auf dem von dir verlinkten Merkblatt.
Die dortigen Kollegen sind im Falle einer Anfrage durch die ABH auch für die Prüfung und Zustimmung zuständig.

Alternativ käme m.E. nur eine freiberufliche Tätigkeit in Betracht, sofern die ABH dem zustimmt.


Gruß
C_Devil

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