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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Heirat mit Doppelstaatsangehörigkeit - Pässe mit unterschiedl. Familiennamen
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Beitrag begonnen von sora-tun am 14.01.2011 um 02:10:30

Titel: Heirat mit Doppelstaatsangehörigkeit - Pässe mit unterschiedl. Familiennamen
Beitrag von sora-tun am 14.01.2011 um 02:10:30
Hallo meine lieben..
nchallah könnt ihr mir ebenfalls helfen :'(
und zwar hab ich folgendes Problem..ich habe vor bald in Algerien standesamtlich zu heiraten.ich selber bin halb deutsche(vater) und halb algerierin(Mutter) besitze somit 2 staatsbürgerschaften.
allerdings steht in meinem deutschen pass der Familiennamen meiner Mutter und im algerischen der Familienname meines Vater.
hier meine Frage :
kann ich jetzt problemlos mit meinem algerischen pass in algerien meinen dort lebend verlobten heiraten und bekommt er auch trotz meines problems mit den zwei Namen die Erteilung seines aufenthaltsrecht hier in Deutschland???
oder muss jetzt versuchen in einem von beiden pässen meinen familiennamen zu ändern??

danke im vorraus

Titel: Re: Heirat mit Doppelstaatsangehörigkeit - Pässe mit unterschiedl. Familiennamen
Beitrag von schweitzer am 14.01.2011 um 07:54:34
Ich habe Dir einen eigenen thread eröffnet und Deinem Thema auch eine konkretere Beschreibung im Betreff verpasst. -

Grundsatz bei uns ist: Eigene Frage/eigenesThema = Eigener thread.

Deine Fragestellung betrifft wohl personenstandsrechtliche Fragen für Algerien und Deutschland und in der Folge auch aufenthaltsrechtliche Fragen. So gesehen muss sich zeigen, in welchem Unterforum Dein Problem am eigentlich am besten aufgehoben ist. Erstmal lasse ichs hier ...

Zumindest sollten Deine Chancen auf Antworten mit dem nunmehr eigenen thread größer sein.


=schweitzer=

Titel: Re: Heirat mit Doppelstaatsangehörigkeit - Pässe mit unterschiedl. Familiennamen
Beitrag von Ulf am 23.01.2011 um 17:17:18

sora-tun schrieb am 14.01.2011 um 02:10:30:
kann ich jetzt problemlos mit meinem algerischen pass in algerien meinen dort lebend verlobten heiraten und bekommt er auch trotz meines problems mit den zwei Namen die Erteilung seines aufenthaltsrecht hier in Deutschland???


Sollte gehen, wenn auch mitt etwas Erklärungsaufwand. Deine algerische Staatsangehörigkeit ist der ABH bereits angezeigt worden?

Beachte, daß für die AE Deines Verlobten die Regelausnahme in Betracht kommt, will heißen, LU-Sicherung wird in solchen Fällen besonders gerne gesehen.

Gruß, ULF

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