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Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Altersversorgung nötig für eine Selbständige Tätigkeit? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1294784519 Beitrag begonnen von engelchen+ am 11.01.2011 um 23:21:59 |
Titel: Altersversorgung nötig für eine Selbständige Tätigkeit? Beitrag von engelchen+ am 11.01.2011 um 23:21:59
Hallo!
Wie viel Spielraum hat die ABH? Darf die ABH eine Altersversorgung von einem amerikanischen Antragsteller unter 45 Jahren verlangen? Laut §21(3) AufenthG: Zitat:
Darüber hinaus steht in der "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz": Zitat:
Da Amerikaner Personen nach Nummer 21.2.1 sind, hätte ich gedacht, dass eine Altersvorsorge nicht nötig ist. Gibt es eine Sonderregelung für Bayern? Ich hätte gern Ihre Meinungen dazu. Vielen Dank! |
Titel: Re: Altersversorgung nötig für eine Selbständige Tätigkeit? Beitrag von Mick am 12.01.2011 um 07:26:12
§ 21 Abs. 2 AufenthG bevorzugt Angehörige bestimmter Staaten
in Bezug auf die Erteilungsvoraussetzungen des Absatzes 1. Da steht aber nichts davon, dass sie auch in Bezug auf Absatz 3 be- günstigt werden sollen. Aber wenn der Betroffene unter 45 Jahre alt ist, spielt das eh keine Rolle. |
Titel: Re: Altersversorgung nötig für eine Selbständige Tätigkeit? Beitrag von schweitzer am 12.01.2011 um 07:30:29
Sehe ich anders, Mick - oder habe ich das tatsächlich so gar nicht verstanden?
engelchen+ schrieb am 11.01.2011 um 23:21:59:
Die Ausführungen der AllgemeinenVerwaltungsvorschrift zum AufenthG sind für die ABH in allen Bundesländern verbindlich. So gesehen ist mit dem Satz Zitat:
das mit der Berücksichtigung des Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsvertrags vom 29. Oktober 1954 (BGBl. II S. 487), Artikel II Absatz 1 (Meistbegünstigungsklausel) mit den USA grundsätzlich noch anzunehmende "Restermessen" - siehe dazu bitte hier (Blaues bitte anklicken!) - hinsichtlich der Forderung einer angemessenen Altersvorsorge offensichtlich auf Null reduziert. Damit, so die wohl logische Schlussfolgerung, ist in diesen Fällen von der Forderung abzusehen. =schweitzer= |
Titel: Re: Altersversorgung nötig für eine Selbständige Tätigkeit? Beitrag von Mick am 12.01.2011 um 07:48:50 schweitzer schrieb am 12.01.2011 um 07:30:29:
Sorry, den Satz habe ich gar ned gelesen. Schließe mich natürlich an. |
Titel: Re: Altersversorgung nötig für eine Selbständige Tätigkeit? Beitrag von engelchen+ am 13.01.2011 um 13:47:56
Vielen Dank für die schnelle Antworten!
Leider stimmt das KVR München Ihnen nicht zu :o. Ein Bekannter aus Amerika beantragte einen Aufenthaltstitel unter §21 als Englisch Lehrer und das KVR besteht auf einer Altersvorsorge. Anscheinend wird eine Altersvorsorge jetzt von allen verlangt. Zitat:
Quelle: http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/euschweiz/117819/mbangbeststaaten.html Haben Sie einen Tipp an wen er sich wenden kann? Danke! |
Titel: Re: Altersversorgung nötig für eine Selbständige Tätigkeit? Beitrag von Eduard am 13.01.2011 um 14:21:47
Reden wir hier nicht über 2 verschiedene Dinge?
- Alterssicherung für Ausländer über 45 Jahre: Es müssen schon entsprechende Ansprüche/Anwartschaften vorhanden sein, so dass es später nicht zur Altersarmut kommt. - Altersversorgung für selbständige Amerikaner (man beachte: keine Altersgrenze angegeben): Der Amerikaner sollte (wie ein Angestellter) einen Teil seines Einkommens in eine Altersversorgung abführen. Dass der Amerikaner schon irgendwelche Anwartschaften mitbringen muss, sehe ich da nicht. Im übrigen sind freiberufliche Lehrer in D sowieso rentenversicherungspflichtig, §2 Nr. 1 SGB VI. |
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