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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Orientierungskurs nach Sprachkurs
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Beitrag begonnen von Dima am 04.01.2011 um 19:24:31

Titel: Orientierungskurs nach Sprachkurs
Beitrag von Dima am 04.01.2011 um 19:24:31
Hallo an alle,

Meine Frau macht im Anschluss an den Sprachkurs mit angestrebtem Abschluss B1 einen Orientierungskurs, der auch mit einer Prüfung abgeschlossen wird.

Meine Fragen dazu:

1. Ist dieser Orientierungkurs und die dann hoffentlich bestandene Prüfung gleichzusetzen mit dem geforderten Einbürgerungstest zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ?

wenn ja,

2. Wie lange ist dieser Abschluss dann zur Beantragung der Staatsbürgerschaft gültig (gibt es eine zeitliche Begrenzung  ab wann er wiederholt werden muss o.ä.)?

schöne  Grüße

Dima

Titel: Re: Orientierungskurs nach Sprachkurs
Beitrag von reinhard am 04.01.2011 um 19:37:52

Dima schrieb am 04.01.2011 um 19:24:31:
1. Ist dieser Orientierungkurs und die dann hoffentlich bestandene Prüfung gleichzusetzen mit dem geforderten Einbürgerungstest zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ?


NEIN!



Zitat:
wenn ja,

2. Wie lange ist dieser Abschluss dann zur Beantragung der Staatsbürgerschaft gültig (gibt es eine zeitliche Begrenzung  ab wann er wiederholt werden muss o.ä.)?


Hat sich damit erledigt.

Beim Orientierungskurs werden aus 250 möglichen Fragen 25 ausgewählt, von denen 13 richtig beantwortet werden müssen.

Beim Einbürgerungstest werden aus 300 + 10 Fragen 33 ausgewählt (30 allgemeine, 3 fürs Bundesland), von denen 17 richtig beantwortet werden müssen.

Beim Fragenvorrat sind 180 Fragen identisch – sie wird also vor der Einbürgerung bis zu zwei Drittel identische Fragen bekommen, die sich schon beantwortet hat.

Ich bitte darum, von Fragen nach dem tieferen Sinn abzusehen. Es ist ein Kompromiss zwischen großen und kleinen Parteien, Bundestag und Bundesrat – da geht ein möglicher Sinn schon mal auf dem Weg etwas verloren...

Titel: Re: Orientierungskurs nach Sprachkurs
Beitrag von Dima am 04.01.2011 um 20:28:24
@ Reinhard,

danke für die schnelle Antwort, ja, über sinnfreie Regelungen hier zu diskutieren, kommt mir sicher nicht in den Sinn. Das Geld, was wir nicht haben, muss ja schliesslich sinnvoll ausgegeben werden. Auf jeden Fall hat meine Frau dann eine gute Grundlage zum bestehen des Einbürgerungstests, was die Wahrscheinlichkeit des Bestehens erhöht.

Danke

Dima

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