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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> brauche dringend Hilfe
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Beitrag begonnen von celine217 am 03.01.2011 um 11:39:52

Titel: brauche dringend Hilfe
Beitrag von celine217 am 03.01.2011 um 11:39:52
Hallo liebe Leute,
ich bin zur Zeit total im Nebel!!!
Mein Man besitzt der deutsche Stadtangehörigket seit 2008 und hätten wir verheitet in 2006.Er arbeitet als angestellte Geschäftsführer seine eigene Firma und bin Hausfrau.
Ich  besitzte ein AF nach §28 Abs.1 Satz 1 Nr.1.Wir wären heute bei der Ausländerbehörde um das NE zu beantragen,die beamtin sagte uns,dass wir noch die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Firmas und die Betriebswirtschaftliche Bewertung von der Steuerberater nachfügen müssen.
Wir können das überhaupt nicht vorstellen!!!Was ich meine,dass wir nur die persönliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finazamtes vorliegen sollten.Was die Ausländerbehörde braucht,müssen wir nicht ,auch sollten wir nicht anzubieten.
Aber das muss einige rechtsliche Erklärung nachfügen.Deswegen komme ich nochmal herrein,um jemand uns zu helfen.
PS:Wir haben unser baby erst in Sep.2010 bekommen und fliegen wir am 16.01 nach unser Heimat,die Familie zu besuchen.Das wäre sehr hilfreich,wenn Sie schnell mir paar tipps geben können.

Vielen Dank im voraus und ein gutes neues Jahr!!! :)

freundlichen Grüßen aus Essen

Titel: Re: brauche dringend Hilfe
Beitrag von Saxonicus am 03.01.2011 um 12:07:36

Zitat:
brauche dringend Hilfe

Ein wenig sinnvoller Titel, Hilfe brauchen hier die meisten.

Was ist denn Deine eigentliche Frage ?

Titel: Re: brauche dringend Hilfe
Beitrag von schweitzer am 03.01.2011 um 12:27:02
Hmm, celine, Deine Posts sind nicht ganz leicht zu durchschauen. - Mit Blick auf früher Gepostetes erschließe ich es mir so, dass Dein Ehemann seit August 2008 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Wenn das richtig ist, dann stünde das mit der NE aber erst im August 2011 zur Debatte...

Warum die ABH in Deinem Fall noch eine betriebswirtschaftliche bewertung vom Steuerberater verlangt, kann ich nur versuchen zu beantworten. Ich denke, der ABH geht es darum zu prüfen, ob die Firma Deines Mannes auch für eine gewisse Zukunft die Gewähr hinreichender Lebensunterhaltssicherung für Dich bietet. Das ist nach meinem Wissen aus einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes so nicht ersichtlich. -

Für die NE - Erteilung muss aber der LU mit einer gwissen Nachhaltigkeit gesichert sein. - Insoweit macht die Forderung der ABH wohl Sinn und wäre dann auch berechtigt.


=schweitzer=

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