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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
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Beitrag begonnen von Cora am 02.01.2011 um 15:33:43

Titel: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Cora am 02.01.2011 um 15:33:43
Hallochen,
erst mal ein schönes Neues Jahr an alle! Ich habe eine Frage bezüglich der Anerkennung einer Ehe. Nach 2 Jahre langem hin und her wurde uns  nun vom Verwaltungsgericht in Berlin ein Vergleich angeboten, dem wir letzte Woche auch zugestimmt haben. Um Kosten zu vermeiden, machte uns Berlin das Angebot, der Familienzusammenführung aufgrund unseres gemeinsamen Kindes zuzustimmen, das betrifft jedoch nicht die Gültigkeit unserer Ehe. Die Scheidungsunterlagen meines Mannes wurden von mehreren Seiten bereits überprüft doch das Verwaltungsgericht kann sich bis Dato nicht entscheiden, uns den Zuspruch zu geben. Insegesamt gab es 4 Gutachten zwei positive Gutachten auf unserer Seite, zwei negative auf seitens der Botschaft im Herkunftsland meines Mannes. Meine Frage ist nun: Wir möchten natürlich auf lange Sicht unsere Ehe bestätigt bekommen. Es geht hier schliesslich um unverhältnismäßig viel Mehraufwand in einigen Bereichen (z.B. andere Krankenkasse, Austellen von Vollmachten für alle Eventualitäten etc.). Vielleicht kann uns jemand sagen, ob und wie sich dies nach Zuzug meines Mannes bewerkstelligen läßt? Ich freue mich auf Eure Tips. Danke Cora!

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von reinhard am 02.01.2011 um 17:14:04
Für die FZF zum Kind muss er dann die Vaterschaft anerkennen, Du musst das Sorgerecht teilen. Dann beantragt er das Visum, dafür braucht er kein A1-Zertifikat und keine Sicherung des Lebensunterhalts.

Bezüglich der Scheidung: Wenn es schon vier Gutachten dazu gibt, Du aber nichts weiter über das Land und die Probleme sagst, kann ich dazu natürlich nichts sagen. Ich denke, Du musst die Antwort in den Gutachten suchen.

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von franky_23 am 02.01.2011 um 17:39:20
Cora,

so wie ich das sehe ging es im Grunde um den Familiennachzug des Mannes zu einer Deutschen mit einem deutschen Kind. Wenn ihr im Grunde nach reinhards vorgehen handelt, dann gibt es einen Rechstanspruch.

Der Vergleich ist für das Gericht sehr interessant, da es keinen Beschluss oder ein Urteil begründen muss das auch dem geltenden Recht entspricht. Wie alt ist das Kind? Normalerweise hätte zumindest dem Vater zur Geburt des Kindes das Visum erteilt werden sollen (müssen), sofern der Botschaft der Umstand bekannt war. Ihr stellt nur einen Antrag auf AE und ihr habt nicht zu erklären nach welchem § dies dann gewährt wird.

Mit eurer Ehe seit ihr noch nicht weiter. Schlechter Vergleich aus Sicht der Kläger!!!!

Geht doch einfach zum Jugendamt und schildert euer Problem. Die haben bestimmt ein paar Tips wie ihr das Problem einer gemeinsamen Sorge ohne Trauschein temporär lösen könnt. Das ist kein ungewöhnliches Szenario




Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Firilum am 02.01.2011 um 19:49:19
Man muß die Frage der Erteilung der AE von der Legalisation, d.h. der Anerkennung der Ehe in Deutschland unterscheiden. Das VG kann die Ehe so gar nicht anerkennen. Soetwas macht höchstens das zuständige OVG.

Die Situation ist auch etwas räzelhaft. Wie habt ihr das überhaupt geschaft so zu heiraten. (Haben sie vieleicht eine doppelte Staatsbürgerschaft?) Um im Ausland eine Ehe zu schließen braucht man normalerweise ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis. Das bekommt man aber nur, wenn die Ehefähigkeit feststeht, d.h. die Scheidung ihres Mannes auch in Deutschland anerkannt ist.

Zur Anerkennung ihre Ehe, wenden Sie sich am besten an das Standesamt ihres Wohnsitzes. 

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Cora am 03.01.2011 um 06:08:12
Vielen Dank für Eure Antworten. Ich war vielleicht nicht präzise genug. Mein Mann und ich lebten mehrere Jahre in Nigeria, wo ich auch arbeitete. Im Jahr 2003 lies er sich scheiden und wir heirateten im Jahr 2005 in Nigeria. Als Ehepaar haben wir dann ebenfalls in Nigeria ein Kind adoptiert. Die Adoption wurde vom Amtsgericht in Deutschland anerkannt und das Kind bekam einen deutschen Pass. Mein Mann und ich haben beide das Sorgerecht. Vor zwei Jahren wollten wir dann aus familiären und beruflichen Gründen nach Deutschland umziehen und haben die Familienzusammenführung beantragt. Diese wurde jedoch im Laufe von einem Jahr zweimal abgelehnt weil die Scheidung meines Mannes von seiner vorherigen Frau angeblich keine Rechtsgültigkeit hätte. Daraufhin haben wir Klage eingereicht und ein Gegengutachten bei einer nigerianischen Anwältin in Auftrag gegeben (welches detailliert die Rechtmäßigkeit der Scheidung bestätigte) . Nach weiteren sechs Monaten wurde uns nun unten stehender Vergleich angeboten (Verzicht auf Kostenaufwändiges Gutachten zur weiteren Überprüfung der Scheidungsurkunde) - da mein Mann das Sorgerecht für unser gemeinsames Kind hat, soll ihm der Aufenthalt in Deutschland erlaubt werden. Den Vergleich haben wir angenommen. Es stellt sich nun jedoch die Frage, ob und wie es uns möglich sein wird, unsere Ehe langfristig in Deutschland zu legalisieren. Ich hoffe, ich habe unseren Fall nun klarer dargestellt und freue mich auf Eure Rückmeldung.

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von franky_23 am 03.01.2011 um 06:54:53

Cora schrieb am 03.01.2011 um 06:08:12:
Es stellt sich nun jedoch die Frage, ob und wie es uns möglich sein wird, unsere Ehe langfristig in Deutschland zu legalisieren. Ich hoffe, ich habe unseren Fall nun klarer dargestellt und freue mich auf Eure Rückmeldung.


Klärt halt wie man die Scheidung rechtskräftig machen kann. Dann klärt ob es sich bei euch um eine hinkende Ehe gehandelt hat oder ob sie nichtig ist. Je nachdem wird sich das dann weiterentwickeln, vielleicht könnt ihr am Ende nochmal heiraten.

Wieso wurde deinem Mann eigentlich das nationale Visum verweigert. Du bist Deutsche? Dein Kind auch. Wenn der Vater das Sorgerecht hat, ist dies ungewöhnlich. Wäre ja normalerweise in beiden Fällen §28. 

Hat man bei euch auf eine Regelausnahme abgestellt?





Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Mick am 03.01.2011 um 07:44:08

schrieb am 03.01.2011 um 06:54:53:
Wieso wurde deinem Mann eigentlich das nationale Visum verweigert. Du bist Deutsche? Dein Kind auch. Wenn der Vater das Sorgerecht hat, ist dies ungewöhnlich. Wäre ja normalerweise in beiden Fällen §28.

Hat man bei euch auf eine Regelausnahme abgestellt? 

Der Drops ist gelutscht, die Frage ist auch nicht Thema des
Threads.

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Cora am 03.01.2011 um 08:26:22
Hi Mick, danke für den Umzug nach "Personenstandsrecht".
Doch was meinst Du mit " ...der Drops ist gelutscht..."?

Francky, w
schrieb am 03.01.2011 um 06:54:53:
Klärt halt wie man die Scheidung rechtskräftig machen kann. Dann klärt ob es sich bei euch um eine hinkende Ehe gehandelt hat oder ob sie nichtig ist. Je nachdem wird sich das dann weiterentwickeln, vielleicht könnt ihr am Ende nochmal heiraten. 


1. Genau das ist ja meine Frage. Wo kann ich das klären?
2. Was ist eine "hinkende Ehe"?

Gruss

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Mick am 03.01.2011 um 08:38:26

Cora schrieb am 03.01.2011 um 08:26:22:
Doch was meinst Du mit " ...der Drops ist gelutscht..."?

Ich meinte die von mir zitierte Frage nach den
Ablehnungsgründen.

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Eduard am 03.01.2011 um 09:52:25

Cora schrieb am 03.01.2011 um 08:26:22:
Wo kann ich das klären?


Geht zu Eurem zuständigen Standesamt und beantragt die Nachbeurkundung Eurer Eheschließung im Ausland. Im Rahmen des Nachbeurkundungsverfahrens wird dann auch die Gültigkeit der fraglichen Scheidung überprüft. Hier wäre es sicher ratsam, das Gutachten aus Nigeria mit vorzulegen. Falls die Nachbeurkundung abgelehnt wird, könnt Ihr dagegen beim Amtsgericht klagen.

Mit der deutschen Eheurkunde und dem Eintrag ins deutsche Eheregister ist dann ein für allemal geklärt, dass Ihr auch für den deutschen  Rechtsbereich gültig verheiratet seid.

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Cora am 03.01.2011 um 14:43:39
Hallo Eduard, vielen vielen Dank für die Information.
Das hört sich allerdings so an, als würde man die ganze Geschichte wieder von vorne aufrollen müssen, was wir uns nach dem Stress der letzten zwei Jahre im Moment nicht mehr so richtig vorstellen können. Abgesehen von den Kosten, die wieder auf einen zukommen.
::)

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Stefan-TR am 03.01.2011 um 15:10:48

Cora schrieb am 03.01.2011 um 14:43:39:
Das hört sich allerdings so an, als würde man die ganze Geschichte wieder von vorne aufrollen müssen, was wir uns nach dem Stress der letzten zwei Jahre im Moment nicht mehr so richtig vorstellen können.

Das ist aber sehr zu empfehlen. Nur die Nachregistrierung der Ehe beim deutschen Standesamt kann dafuer sorgen, dass ihr in Zukunft ein Leben lang eure Ruhe habt. Da wird einmal alles genau ueberprueft, danach bekommt ihr eine deutsche Eheurkunde.

Falls ihr das nicht machen wollt, dann wird die Geschichte jedes Mal wieder von vorne aufgerollt, wann immer ihr eure Heiratsurkunde irgendwo vorlegen muesst.


Cora schrieb am 03.01.2011 um 14:43:39:
Abgesehen von den Kosten, die wieder auf einen zukommen.

Kostet ca. 100 EUR beim Standesamt. Nur, falls nochmal eine extra Urkundenpruefung durch einen Vertrauensanwalt erforderlich ist kommen Extrakosten dazu.

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Cora am 04.01.2011 um 07:34:40
Guten morgen,
ja ihr habt recht. Macht Sinn.

Eine weitere Frage gilt dann natürlich auch noch der gesundheitlichen Absicherung. Da unsere Ehe ja erst einmal nicht registriert ist und dies vielleicht auch noch ein Weilchen dauern kann, kann er erst einmal nicht mit mir familienversichert werden.

Vielleicht bin ich jetzt im falschen Thema, aber kann mir vielleicht doch noch jemand sagen, wie dass dann vor sich geht? Gibt es eine gesetzliche Krankenkasse, die meinen Mann aufnehmen muß? Eine private Krankenkasse wäre viel zu teuer.

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Eduard am 04.01.2011 um 14:45:38

Cora schrieb am 04.01.2011 um 07:34:40:
Vielleicht bin ich jetzt im falschen Thema, aber kann mir vielleicht doch noch jemand sagen, wie dass dann vor sich geht? Gibt es eine gesetzliche Krankenkasse, die meinen Mann aufnehmen muß? Eine private Krankenkasse wäre viel zu teuer.


Bei FZF zum deutschen Kind und wenn die AE länger als 12 Monate gültig ist (besteht darauf), ist u. U. eine "Pflichtversicherung für Unversicherte" möglich, §5 Abs. 1 Nr. 13 in Verbindung mit §5 Abs. 11 SGB V. Fragt einfach bei der Krankenkasse nach (und wenn die sich dumm stellen, dann bei einer weiteren KK - er kann sich bei jeder beliebigen KK versichern lassen).

Titel: Re: Familienzusammenführung wegen gemeinsamen Kind jedoch keine Anerkennung der Ehe
Beitrag von Cora am 05.01.2011 um 10:03:23

Eduard schrieb am 03.01.2011 um 09:52:25:
Geht zu Eurem zuständigen Standesamt und beantragt die Nachbeurkundung Eurer Eheschließung im Ausland. Im Rahmen des Nachbeurkundungsverfahrens wird dann auch die Gültigkeit der fraglichen Scheidung überprüft. Hier wäre es sicher ratsam, das Gutachten aus Nigeria mit vorzulegen. Falls die Nachbeurkundung abgelehnt wird, könnt Ihr dagegen beim Amtsgericht klagen.


Vielen vielen Dank für die guten Tips! Ich habe jedoch noch zwei Fragen.

Wir haben den Vergleich angenommen (warten noch auf die endgültige Bestätigung), kein weiteres Gutachten mehr zu einer durchführen zu lassen.

D.h., unser Gutachten, das in Nigeria von einer Anwältin erstellt wurde besagt ja, dass mein Mann rechtlich geschieden ist und dies steht entgegen zwei früheren Urkundenüberprüfungen der Botschaft.

Da die Botschaft sich jedoch ein weiteres Gutachten zur Überprüfung unseres Gutachtens sparen will, es bleibt es mit Annahme des Vergleichs offen, ob mein Mann rechtmäßig geschieden ist.

Dem Standesamt kann ich lediglich unser Gutachten vorlegen. Von den Schilderungen der Botschaft gibt es nur die Ablehnungsbegründung und ein paar handschrifliche Notizen, aus der Akte der Ausländerbehörde.

Darf ich denn rechtlich gesehen den Fall wieder Aufwickeln und schlimmstenfalls bis zum Amtsgericht gehen?

Vielen Dank


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