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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> asylantrag/ ortswechsel
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Beitrag begonnen von zakky01 am 28.12.2010 um 16:28:29

Titel: asylantrag/ ortswechsel
Beitrag von zakky01 am 28.12.2010 um 16:28:29
Hallo ihr lieben...
Ich bin neu hier und habe schon einiges gelesen aber konnte nichts finden und brauche deswegen dringend eure hilfe.

Ich habe einen Afghanischen Freund. Er ist vor ca 2 Jahren mit dem Visum zur Familienzusammenführung nach Deutschland gekommen. Leider hielt die Ehe in deutschland nur einige Monate und die Ehefrau hat die Scheidung eingereicht. Er musste aussziehen und wurde in einer Unterkunft für Obdachlose,Asylanten und Flüchtlinge untergebracht. Er hatte eine Aufenthaltserlaubnis und später einer Fixtionsbescheinigung. Im November 2010 wurde die Ehe geschieden. Nun hat er auf rat seines Anwalts beim Bundesamt Hamburg Asyl beantragt. Dort wurde er aber zu einer Aussenstelle in Hamburg geschickt. Die haben ihn aufgenommen aber ihm mitgeteil das er jetzt nach Neumünster müsste in eine andere Unterkunft für die Erstaufnahme.

Er ist jetzt ziehmlich traurig und geschock und versteht garnicht warum er jetzt aus Hamburg weg soll. Er lebt schon seit 2 Jahren in Hamurg und er hat ja auch schon sehr lange seinen Wohnsitz in Hamburg und hat seinen Platz und sein Zimmer in einer Wohnunterkunft für Asyllanten. Deswegen versteht er auch nicht  warum er jetzt von hier weg muss. Hat das alles seine richtigkeit? Was hat er für Rechte und was kann er tun um in Hamburg zu bleiben?

Ich hoffe ihr könnt uns weiter helfen. Wir sind euch sehr dankbar für jeden Rat und Hilfe.


Titel: Re: asylantrag/ ortswechsel
Beitrag von reinhard am 28.12.2010 um 17:45:32
Wer Asyl beantragt, tut dies immer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Egal, in welcher Außenstelle das geschieht – alle Asylbewerber werden nach fester Quote auf die Bundesländer verteilt. Die Quote wird bundesweit minutengenau ausgerechnet. Er beantragt also "irgendwo" Asyl und kommt dann aktuell nach Sachsen, Baden-Württemberg oder eben Schleswig-Holstein.

Zur Zeit liegt Schleswig-Holstein weit unterhalb der Quote, weil wir hier zwei Monate lang eine ansteckende Krankheit in der Unterkunft hatten und Aufnahmestopp.

Er muss bei Asylantrag immer in das Bundesland gehen, dem er zugeteilt wird, und kann von dort auch bis zu einer positiven Entscheidung nicht weg. Bei einer negativen Entscheidung bleibt er bis zur Ausreise hier.

Du solltest dringend hoffen, dass der Anwalt zu 100 % fachlich versiert ist – denn wer Asyl beantragt, muss glaubhaft machen, persönlich politisch verfolgt zu werden. Das sollte auch direkt vor Antragstellung nachweislich der Fall sein. Wenn ein Asylantrag "offensichtlich unbegründet" abgelehnt wird, darf der betreffende keine andere Aufenthaltserlaubnis bekommen und muss ausreisen (oder wird abgeschoben). Insofern ist ein Asylantrag oft eine endgültige Entscheidung.

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