i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Notariell beglaubigte Erlaubnis des leiblichen Vaters bei Urlaub erforderlich?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1293437899

Beitrag begonnen von Hugo Sanchez am 27.12.2010 um 09:18:19

Titel: Notariell beglaubigte Erlaubnis des leiblichen Vaters bei Urlaub erforderlich?
Beitrag von Hugo Sanchez am 27.12.2010 um 09:18:19
Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob ich die Frage in diesem Thread richtig stelle.

Meine Lebensgefährtin/Frau (bras. Staatsangehörige), ich und unsere beiden minderjährigen Kinder (5,5 Jahre + 4 Monate, beide deutsche Staatsangehörige wie ich) wollen nach Brasilien fliegen.

Der ältere der beiden Jungs ist aus der vorherigen Ehe meiner Lebensgefährtin. Es besteht eine gemeinsames Sorgerecht meiner Lebensgefährtin und des Kindesvaters für ihn.

Der jüngere ist der leibliche Sohn meiner Lebensgefährtin und mir. Verheiratet sind wir nicht. Er trägt meinen Nachnamen. Berufsbedingt fliege ich einige Wochen früher zurück nach Deutschland.

Ist eine notariell beglaubigte Erlaubnis des Kindesvaters für den älteren Sohn erforderlich, dass er mit in den Urlaub fliegen kann oder benötigt man diese eigentlich gar nicht? Beim letzten Urlaub haben wir eine ausstellen lassen, gefragt wurde danach bei der Passkontrolle aber nicht.

Ist notariell beglaubigte Erlaubnis für den jüngeren Sohn auch erforderlich?

Titel: Re: Notariell beglaubigte Erlaubnis des leiblichen Vaters bei Urlaub erforderlich?
Beitrag von Hugo Sanchez am 28.12.2010 um 06:33:51
Hallo,

zwischenzeitlich habe ich herausbekommen, dass für beide Jungs eine Reisegenehmigung erstellt werden muss.

Guten Rutsch

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.