i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Aufenthalt wegen Arbeit, Studium, Aupair, Sprachkurs u.ä. >> Dauerauenthalt EG nach § 9a
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1293104900

Beitrag begonnen von bambukkkkk am 23.12.2010 um 12:48:20

Titel: Dauerauenthalt EG nach § 9a
Beitrag von bambukkkkk am 23.12.2010 um 12:48:20
Hallo,
eine Bekannte von mir hat einen Antrag auf §9a gestellt und eine Ablehnung bekommen. Die Begründung: §9a, Abs. 3, S.5a. Sie hat jahrelang §16 zum Zweck des Studiums gehabt und jetzt arbeitet seit ca. 2 Jahre im Beruf, der ihrem Abschluss entspricht mit §18 (4), S1. Ich habe dieselbe Vorgeschichte und habe ohne Problem 9a bekommen. Ist es richtig so, oder ist da was falsch interpretiert worden?

Zitat:
(3) Absatz 2 ist nicht anzuwenden, wenn der Ausländer
5. sich zu einem sonstigen seiner Natur nach vorübergehenden Zweck im Bundesgebiet aufhält, insbesondere
    a)auf Grund einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18, wenn die Befristung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einer Verordnung nach § 42 Abs. 1 bestimmten Höchstbeschäftigungsdauer beruht


Titel: Re: Dauerauenthalt EG nach § 9a
Beitrag von erne am 23.12.2010 um 13:07:58
in welchem Bundesland wohnst du und in welchem wohnt sie?

Titel: Re: Dauerauenthalt EG nach § 9a
Beitrag von bambukkkkk am 23.12.2010 um 16:47:36
in hamburg, beide

Titel: Re: Dauerauenthalt EG nach § 9a
Beitrag von katran76 am 23.12.2010 um 20:27:23

bambukkkkk schrieb am 23.12.2010 um 12:48:20:
Hallo,
eine Bekannte von mir hat einen Antrag auf §9a gestellt und eine Ablehnung bekommen. Die Begründung: §9a, Abs. 3, S.5a. ... Ist es richtig so, oder ist da was falsch interpretiert worden?

Und worauf bezieht sich die ABH? Gibt sie eine Begründung warum der §9a, Abs. 3, S.5a in diesem Fall überhaupt anwendbar ist?
Der gennante Satz schliesst zwar eine DA-EG aus, aber nur für sehr spezielle und (m.E.) seltene Fälle, wenn die Beschäftigung aufgrung einer Verordnung eine Höhstdauer hat.

PS: Höschstdauer != Befristung 8-)

Titel: Re: Dauerauenthalt EG nach § 9a
Beitrag von katran76 am 30.12.2010 um 11:37:48
Nach welchem Paragraph der BeschVerfV wurde der AT deines Bekannten erteilt?


i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.