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Beitrag begonnen von Vitalka am 22.12.2010 um 16:04:15

Titel: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 22.12.2010 um 16:04:15
Hallo ich hätte da eine Frage, es geht um das Thema wie schon in der Überschrift steht, Visumänderung von Au Pair auf FSJ.
Hier gibt es einige Threads über dieses Thema, aber nicht das was mir weiterhilft.
Kurz beschrieben, eine Freundin(mit gleicher Nationalität) möchte ein FSJ machen sie kommt aus der Ukraine, hat also ein Visum momentan was bis zum 1. August läuft.
Sie hat einige FSJ stellen angeschrieben und schon Bewerbungsunterlagen bekommen.

Eine sache ist immer noch offen, wie würde das mit dem Visum ablaufen? Muss sie zurück in die Ukraine? Oder kann sie das im Deutschen Ausländeramt beantragen? Oder ist es überhaupt richtig dort hinzugehen?


Ich danke euch vielmals für eure antworten und würde mich sehr freuen wenn sich jemand mit mir in verbindung setzt. Danke

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 22.12.2010 um 16:09:23
Ein Visum bis zum 1. August? Sicher?

Oder hat sie eine AE als Au-Pair? Gibt es eine Nebenbestimmung in der AE? Guckt erst mal in den Pass und schreib, was genau sie hat.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 22.12.2010 um 16:27:10
gut das werde ich sie fragen, aber macht es denn einen unterschied? wenn ja welchen

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 22.12.2010 um 16:41:55

Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 16:27:10:
gut das werde ich sie fragen, aber macht es denn einen unterschied? wenn ja welchen


Wenn Sie tatsächlich ein Jahresvisum hat, arbeitet sie illegal. Dann wird sie kein neues Visum bekommen. Für ein Visum ist ausschließlich die Auslandsvertretung zuständig.

Wenn sie legal hier ist, hat sie (hoffentlich) eine AE als Au-Pair (mit Arbeitserlaubnis dafür). Für eine AE / Änderung ist die Ausländerbehörde zuständig. Bei der Hälfte der Au-Pairs wird schon in der AE eine Verlängerung / Änderung ausgeschlossen, bei der anderen Hälfte steht nichts. Bei dieser Hälfte wäre eine AE für ein FSJ möglich, wenn die Betreffende eine Stelle bekommt und die dort örtlich zuständige Ausländerbehörde gewillt ist, eine neue AE ohne neues Visum zu geben. Erst wenn sie einen konkreten Platz hat (es gibt ja viel mehr Bewerbungen als Stellen), wüsste sie, welche Ausländerbehörde dort zuständig ist und könnte diese Ausländerbehörde fragen.

Aber zuerst muss sie nachsehen, ob sie wirklich KEIN Visum hat und ob ihre AE eine Nebenbestimmung enthält.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von sigi-n am 22.12.2010 um 16:42:36

Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 16:04:15:
eine Freundin(mit gleicher Nationalität)


Hallo
entweder ist dein Profil falsch "Staatsangehörigkeit: Deutsch" oder die FRagen sind überflüssig

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 22.12.2010 um 16:49:20
Ich bin in Russland geboren, habe aber eine Deutsche staatsangehörigkeit, ich habe mich nicht intensiv damit beschäftigt, ich bin noch 20 Jahre alt und möchte einer Freundin einfach nur helfen das sie hier in Deutschland das FSJ machen kann.

Ich verstehe nichts vom Visum oder AE ich weiß ehrlich gesagt nicht wo der unterschied ist.

Ich habe bissher rausgefunden das es möglich ist als Au Pair ein FSJ danach zu machen und ihre Agentur sagte beim Au Pair treffen das es auch möglich sei, sie hat das Thema aber nur angeschnitten gehabt. Ich möchte nur wissen welche Voraussetzungen man haben muss und wo man sich für soetwas am besten meldet.

Wirklich wäre euch sehr dankbar und verbunden.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von sigi-n am 22.12.2010 um 16:56:55

Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 16:49:20:
Ich möchte nur wissen welche Voraussetzungen man haben muss und wo man sich für soetwas am besten meldet.


Und genau das kann dir nur beantwortet werden wenn du eine Antwort auf die Fragen von Reinhard gibst

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 22.12.2010 um 17:04:22

Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 16:49:20:
Ich verstehe nichts vom Visum oder AE ich weiß ehrlich gesagt nicht wo der unterschied ist.


Für das Visum ist die Auslandsvertretung (Botschaft) zuständig. Nur dort kann ein neues Visum mit anderem Zweck erteilt werden.

Für eine AE ist die Ausländerbehörde zuständig. Nur eine AE erlaubt ihr den Aufenthalt hier.

Sie hat einen Aufkleber im Pass, in dem steht, was es ist. Das müsstest Du nachsehen, wenn Du darfst, oder sie fragen.



Zitat:
Ich habe bissher rausgefunden das es möglich ist als Au Pair ein FSJ danach zu machen und ihre Agentur sagte beim Au Pair treffen das es auch möglich sei, sie hat das Thema aber nur angeschnitten gehabt. Ich möchte nur wissen welche Voraussetzungen man haben muss und wo man sich für soetwas am besten meldet.


Die Voraussetzung ist, dass sie
1) eine AE im Pass kleben hat
2) dort keine Nebenbestimmung wie "kann nicht verlängert werden" drin steht.

Nur sie kann Dir diese erste, wichtige Frage beantworten.

Ansonsten gilt, was ich oben geschrieben habe.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 22.12.2010 um 17:06:50

reinhard schrieb am 22.12.2010 um 16:09:23:
Ein Visum bis zum 1. August? Sicher?

Oder hat sie eine AE als Au-Pair? Gibt es eine Nebenbestimmung in der AE? Guckt erst mal in den Pass und schreib, was genau sie hat.

gefragt sie hat eine AE als Au Pair....
ich will hier wirklich nicht unhöflich erscheinen...es ist halt nur ein wenig zeitaufwendig die RICHTIGEN informationen zusammenzusuchen

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 22.12.2010 um 17:20:04

Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 17:06:50:
gefragt sie hat eine AE als Au Pair....


Und welche Nebenbestimmungen stehen dort?

Bitte WÖRTLICH abschreiben, damit Du eine sinnvollen Antwort auf Deine Fragen bekommen kannst!



Zitat:
es ist halt nur ein wenig zeitaufwendig die RICHTIGEN informationen zusammenzusuchen


Für uns ist es ja nicht eilig. Sobald Du die Info von ihr hast und hier schreibst, was genau in dem Aufkleber steht, geht es hier weiter.

Ansonsten findest Du die Antwort vermutlich schon im Beitrag #3

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 22.12.2010 um 19:38:45
das steht dort drinne
erwebstätigkeit jeder Art nicht gestattet mit Ausnahme einer Beschäftigung als Au_pair bei F. **** in GL. Jedliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis-auch zu einem anderen Aufenthaltszweck-wird ausgeschlosse,es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteiliung einer Aufenthaltserlaubnis

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 22.12.2010 um 19:42:31
Das ist dann ja die Antwort:


Zitat:
Jedliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis-auch zu einem anderen Aufenthaltszweck-wird ausgeschlossen


Also kann sie keine AE für ein FSJ erhalten, sondern muss nach dem Au-Pair-Jahr ausreisen und für den FSJ-Vertrag, falls sie einen bekommt, ein neues Visum bei der Botschaft beantragen.

Deshalb konnte hier niemand auf Deine Frage richtig antworten, weil Deine Freundin die Antwort in ihrem Pass stehen hat.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 22.12.2010 um 19:49:03
ist es denn möglich während des aufenthaltes hier als aupair ein neues Visum zu beantragen, muss sie dafür in die ukraine zurück? welche chancen hätte sie?

und was bedeutet das:

es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteiliung einer Aufenthaltserlaubnis

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 22.12.2010 um 20:04:22

Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 19:49:03:
ist es denn möglich während des aufenthaltes hier als aupair ein neues Visum zu beantragen, muss sie dafür in die ukraine zurück?


Für ein Visum (= Erlaubnis zum Überschreiten der Grenze) ist immer das deutsche Konsulat zuständig. Wenn Sie ein Visum haben will, muss sie es natürlich immer in der Ukraine beantragen.


Zitat:
welche chancen hätte sie?


Während ihres Au-Pair-Jahres? Sie darf doch mit der AE hin- und herfahren, ein Visum braucht sie überhaupt nicht.

Wenn Sie einen FSJ-Vertrag erhält, der vielleicht mit zwei, drei Monaten Abstand beginnt, dann ist ja meistens eine andere Ausländerbehörde zuständig – und zwar die, wo sich die FSJ-Stelle befindet. Die Chancen sind sehr gut, wenn sie beim Visum-Antrag gut begründen kann, warum sie diese Arbeit machen will.

Wenn sie sagt: "Eigentlich will ich nur in Deutschland leben, an dem FSJ habe ich kein Interesse" – dann sind die Chancen schlecht. Wenn Sie die Anforderungen dieser Stelle kennt und sie dem Vertrag zugestimmt hat, weil sie die dortige Arbeit wichtig findet und Interesse daran hat, ist die Chance sehr gut.


Zitat:
und was bedeutet das:

es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteiliung einer Aufenthaltserlaubnis


Einen gesetzlichen Anspruch auf eine AE hat sie, wenn
- sie ein deutsches Kind hat
- sie einen deutschen Ehemann hat

Es gibt noch andere mögliche Ansprüche, aber diese beiden sind schon mal 99 % aller Möglichkeiten.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 22.12.2010 um 20:14:12
gut soweit bis auf eine frage ist alles geklärt....darf sie ihren antrag oder dokumente zur ukraine schicken und dann nachkommen um das visum abzuholen oder ähnlich?

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 22.12.2010 um 20:24:28
Nein. Wenn der Au-Pair-Vertrag zu Ende ist, reist sie ja zurück. Das muss sie machen, während die AE noch gilt – also Ende Juli.

Sobald sie einen FSJ-Platz hat, kann sie dann den Visum-Antrag persönlich stellen. Wenn sie das Visum beantragt, wird sie befragt – das Verfahren kennt sie vom Au-Pair-Visum. Das heißt, sie weiß schon, wie das geht. So wie Du es Dir denkst geht es nicht.

Frag sie doch einfach, sie hat das schon einmal erfolgreich geschafft. Sie weiß, wie es geht.

Alle Unterlagen müssen dann ja wieder zur Ausländerbehörde gehen, aber die Botschaft schickt den Kram erst her, wenn sie mit ihr persönlich gesprochen hat.

Es wird auch ungefähr so lang dauern wie letztes mal, auch das kann sie Dir besser erzählen als ich.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Muleta am 22.12.2010 um 20:37:29

Vitalka schrieb am 22.12.2010 um 19:38:45:
Jedliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis-auch zu einem anderen Aufenthaltszweck-wird ausgeschlosse,es sei denn...


wobei das -wie so häufig- zumindest klar ermessensfehlerhaft sein dürfte. In BuLä mit Widerspruchsverfahren sollte man dagegen eigentlich vorgehen.

Muleta

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 22.12.2010 um 21:01:22

Muleta schrieb am 22.12.2010 um 20:37:29:
wobei das -wie so häufig- zumindest klar ermessensfehlerhaft sein dürfte. In BuLä mit Widerspruchsverfahren sollte man dagegen eigentlich vorgehen.

Muleta


Das müsste das Au-Pair-Mädchen ja bei Erteilung der AE machen. Da reicht bei den meisten weder die Sprach- noch Rechtskenntnis aus, außerdem fehlt der Mut.

Theoretisch ist das sicherlich richtig, aber praktisch schwer umzusetzen.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Einbeck am 22.12.2010 um 21:15:20

Etwas mehr als 3 Monate  (seit August) zu Au-Pair hier, die Au-Pair AE noch laenger gueltig und schon auf der Suche nach FSJ Stellen...

Ansonsten, moechte ich noch bemerken, einen Antrag auf AE fuer FSJ darf Sie auch in Deutschland bei der ABH stellen, zugegeben sehe ich keine  oder nur geringe Erfolgschancen..
ansonsten  nach Beendigung des Au-Pair Aufenthaltes vor Ablauf derr AE ausreisen und persoenlich bei der Botschaft ein neues Visum zur Einreise zu FSJ Aufenthalt beantragen..
Hinweis: Kein Anspruch auf AE fuer FSJ, Erteilung liegt im Ermessen der Behoerden..

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Muleta am 22.12.2010 um 23:22:06

reinhard schrieb am 22.12.2010 um 21:01:22:
Das müsste das Au-Pair-Mädchen ja bei Erteilung der AE machen. 


Wieso? Sie hat dazu ein ganzes Jahr Zeit, § 58 Abs. 2 VwGO.

Muleta

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 23.12.2010 um 11:22:46
Habe heute morgen die Ausländerbehörde angerufen und die Sachbearbeiterin gesprochen. Verlängerung der AE ist nicht möglich. Es muss ein neues Visum her. Sie muss zurück zur Ukraine und das persönlich regeln...und sie wird nochmal neu geprüft.

Das ist soweit möglich das sie eine neue AE für 1. August bekommt? Da ihr jetziges AE dann abläuft...

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von erne am 23.12.2010 um 13:06:19

Vitalka schrieb am 23.12.2010 um 11:22:46:
Das ist soweit möglich das sie eine neue AE für 1. August bekommt?

Nur, wenn sie Anspruch darauf hat, also bei einem deutschen Ehemann oder einem deutschen Kind.

Siehe Antwort#13

edit:
und natürlich wenn sie mit einem neuen nationalen Visum einreist.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 23.12.2010 um 13:26:44

Vitalka schrieb am 23.12.2010 um 11:22:46:
Habe heute morgen die Ausländerbehörde angerufen und die Sachbearbeiterin gesprochen. Verlängerung der AE ist nicht möglich. Es muss ein neues Visum her. Sie muss zurück zur Ukraine und das persönlich regeln...und sie wird nochmal neu geprüft.

Das ist soweit möglich das sie eine neue AE für 1. August bekommt? Da ihr jetziges AE dann abläuft...



Sie ist doch bis zum 31. Juli Au-Pair-Mädchen, oder? Also fährt sie am 31. Juli zurück?

Bis dahin kann sie ja versuchen, einen FSJ-Vertrag für den 1. Oktober oder so ähnlich zu bekommen.

Dann beantragt sie erst mal ein Visum. Erst wenn sie ein Visum hat, kann sie einreisen und eine AE beantragen.

Wenn sie eine AE zum 1. August haben möchte, müsste sie ihr Au-Pair-Jahr kündigen und auf die vorhandene AE verzichten (die erlischt dann vermutlich, sie müsste also gleich nach der Kündigung abreisen).

Die andere Möglichkeit ist die, die Muleta vorgeschlagen hat: Sie kann bei der Ausländerbehörde, die jetzt für sie zuständig ist, beantragen, die Nebenbestimmung "kann nicht verlängert werden, auch nicht für einen anderen Zweck" streichen zu lassen. Bei Ablehnung Widersprich oder Klage, je nach Bundesland. Wenn sie das Verfahren jetzt startet, weiß sie im Sommer 2011 Bescheid, ob sie direkt von AE zu AE kommt oder ob sie die kleine Schleife über das Visum drehen muss.

Dann ist sie vielleicht zwei, drei Monate weg und es gibt für das neue Visum keine Garantie. Und: Je gesetzestreuer sie jetzt mit ihrer aktuellen AE umgeht (also keine verspätete Ausreise etc.), desto größer sind ihre Chancen für den neuen Antrag.

Hast Du ihr einen Link geschickt, damit sie mitliest?

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Muleta am 23.12.2010 um 13:33:52

reinhard schrieb am 23.12.2010 um 13:26:44:
Die andere Möglichkeit ist die, die Muleta vorgeschlagen hat: Sie kann bei der Ausländerbehörde, die jetzt für sie zuständig ist, beantragen, die Nebenbestimmung "kann nicht verlängert werden, auch nicht für einen anderen Zweck" streichen zu lassen. 


sie bräuchte nicht mal die Streichung beantragen, sondern könnte ohne weiteres gegen die Nebenbestimmung Widerspruch erheben bzw. klagen.

Muleta

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 29.12.2010 um 15:40:55
wie ist die chance so etwas überhaupt streichen zu lassen? wie muss man sowas angehen? gibt es da ein formular oder ist das mehr juristisch veranlagt denn das ist eher unmöglich.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 29.12.2010 um 16:20:51
Wenn es in ihrem Bundesland ein Widerspruchsverfahren gibt, kann sie Widerspruch "zur Niederschrift" einlegen. Das heißt, sie geht hin und widerspricht der Nebenbestimmung, und der Sachbearbeiter schreibt das dann auch. Und dann sagt sie noch, dass sie einen schriftlichen Bescheid haben möchte.

Sie kann das auch als Brief schreiben und hinschicken. Formulare dafür gibt es nicht.

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 29.12.2010 um 16:38:35
Sogesehen beantrag sie den widerspruch bei der ausländerbehörde(falls es im bundesland möglich ist)und falls er stattgegeben wird darf sie ihn auch verlänger, so einfach ist das?

Oder muss da ein grund angegeben sein oder kann es sein das es komplizierter ist?

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von reinhard am 29.12.2010 um 16:44:35
Wenn der Widerspruch Erfolg hat, wird die Nebenbedingung gestrichen.

Die neue AE kann dann trotzdem noch abgelehnt werden – sie hat ja kein Recht darauf, eine AE für ein FSJ zu bekommen. Das muss sie dann mit der neuen Ausländerbehörde am Ort des FSJ klären. Noch hat sie vermutlich auch keine Zusage irgendwo, oder?

Titel: Re: Visum von Au Pair auf FSJ...Wie?
Beitrag von Vitalka am 29.12.2010 um 16:53:02
Also die ganzen FSJ stellen machen erst gerade ihre Bewerbungen offen. Nein sie hat noch keine Stelle. Sie hat erst letzte Woche die Unterlagen für die Bewerbung bekommen und wartet bis sie ihr Zeugniss hat. Wegen dem Widerspruch bin ich mir aber noch unsicher, was für eine Chance hat sie denn da?

In einem anderem Forum hat man mir das geschrieben:

Hallo,

ich gehe davon aus, dass sie noch als AP in Deutschland ist.

Stelle suchen, sprich Internet, auf den Seiten von z. B. AWO, Rotes Kreuz etc. pp. steht, wie Bewerbung aussehen soll, manche haben noch spezielle Formulare die ausgefüllt werden sollen.

Abschicken auf Einladung zum Vorstellungsgespräch warten. Oft ist es für sie okay, wenn nicht EU Land und Visum benötigt wird. Dann Arbeitsvertrag unterschreiben, damit ins Heimatland fliegen, FSJ Visum beantragen, herkommen und fertig.
Beginn für FSJ im Durchschnitt am 01.03 und 01.09. des Jahres, einfach absprechen mit FSJ Arbeitgeber. Bedenken, dass Visum Zeit dauert.

Ach ja, Unterkunft wird fast immer von Arbeitgeber angeboten. Steht auch auf den Homepages, bzw. auf dem Formular kann man dieses ankreuzen, dass man ein Zimmer benötigt.
Viel Glück!

Quenty-Forty

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