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Beitrag begonnen von stefanheidler am 20.12.2010 um 20:18:50

Titel: FZF
Beitrag von stefanheidler am 20.12.2010 um 20:18:50
Tag an all die experten im forum, ich habe ne frage und hoffe jemand kann da helfen..

İst eine FZF zum deutschen Kind auch moeglich auch ohne das die mama und papa zusammenleben..

Bei einer beantragung eines visums zum beispiel im ausland.

soweit ich gelesen habe muss das sorgerecht geteilt sein plus vaterschaft.

Und was ist mit dem zusammenleben mit der Kindesmutter???

Würde mich über jede antwort freunen

Mit freundlichem Gruss
Stefan

Titel: Re: FZF
Beitrag von Mutly am 20.12.2010 um 20:19:56

stefanheidler schrieb am 20.12.2010 um 20:18:50:
Und was ist mit dem zusammenleben mit der Kindesmutter???


Das spielt keine Rolle wenn es sich um die FZF zum Kind handelt.

Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 22.12.2010 um 02:07:22
Kann mir vielleicht jemand sagen welche Unterlagen bei dem Visumantrag  bei der deutschen Botschaft vorgelegt werden müssen. Die botschft selbst sagte, '''wie mein Nachzug zum ehegatten halt nur angepasst???''''

Hat jemand fast konkretes was ich vorlegen muss!!!

((((((((((((FZF zum deutschen kind)))))))))))))))))
bitte um rat

MFG
Stefan

Titel: Re: FZF
Beitrag von franky_23 am 22.12.2010 um 07:57:13
Denke das Kind hat einen deutschen Vater?

Dann ist das Kind deutsch und mit deutschem Pass  benötigt das Kind natürlich kein Visum.

Die Mutter kann als Sorgeberechtigte für das Kind auf der Basis der Personensorge mit dem Kind nach D einreisen. LU muss nicht gesichert sein, kein A1 notwendig.

Du sprichst die Vaterschaftsanerkennung an. Ist das Kind noch nicht geboren?


Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 22.12.2010 um 16:54:19
Genau umgekehrt....Deutsche Mutter eines noch ungeborenen babys....Vater im Ausland

Welche Paipere müssen eventuell bei einem Visumantrag vorgelegt werden da es kein bestimmtes Merklblatt zum ungeborenen gibt.

Danke,

Titel: Re: FZF
Beitrag von reinhard am 22.12.2010 um 16:55:59
Er muss die Vaterschaft anerkannt haben und sie muss das Sorgerecht geteilt haben.

Titel: Re: FZF
Beitrag von mcgrasi am 22.12.2010 um 17:55:47
wenn ich dich richtig verstehe:
sie ist deutsche und schwanger von einem nicht-eu-ausländer.
er lebt aber noch in seinem nicht-eu-heimatland.

dann muss er das kind anerkennen
-> vaterschaftsanerkennung - da gabs schon eine handvoll threads, wo das im ausland gemacht werden kann (glaube botschaft od. konsulat)

er bekommt dann ein visum (später eine aufenthaltserlaubnis) zur ausübung der elterlichen personensorge. müsste im §28 des aufenthaltgesetzes stehen.

um die personensorge auszuüben muss er natürlich auch (das geteilte) sorgerecht fürs kind haben

Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 23.12.2010 um 17:53:06
danke für die antworten--komme spater bestimmt nochmal auf euch zurück--Danke



mfg
stefan

Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 23.12.2010 um 23:20:30
So, leute, habe nun die Nachricht erhalten das das Sorgerecht geteilt ist und auch die Vaterschaft anerkannt wurde.

Das Jugendamt in deutschland wird eine Urkunde zu der Deutschen Botschaft hinschicken.

Meine Frage,   reicht das für den Visumantrag oder muss die Kindesmutter eventuell die erhaltenen Unterlagen MİR zusenden so das ich das Visum zum ungeborenen deutschen kind beantragen kann.

Bitte um Rat,

MFG

Titel: Re: FZF
Beitrag von reinhard am 24.12.2010 um 14:36:44
Der Visumantrag wird ja von der Botschaft (Konsulat) an die zuständige Ausländerbehörde geschickt. Du kannst zu allen Unterlagen, die Du nicht selbst im Original vorlegen kannst, entsprechend dazu schreiben: "Wird von der Mutter bei der Ausländerbehörde vorgelegt" oder "wird vom Jugendamt direkt an die Botschaft geschickt".

Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 25.12.2010 um 17:57:14
Die Problematik liegt darin das die deutsche Auslandvertretung keinen unvollstaendigen Antrag entgegen nimmt.

İch frage am besten die Botschaft selbst..

Danke für die antworten,


mfg
Stefan-

Titel: Re: FZF
Beitrag von Petersburger am 25.12.2010 um 19:27:19

stefanheidler schrieb am 25.12.2010 um 17:57:14:
Die Problematik liegt darin das die deutsche Auslandvertretung keinen unvollstaendigen Antrag entgegen nimmt.

Das entspricht zwar den internationalen Gepflogenheiten - sprich: Unabhängig davon, was deutsches Recht davon hält, wird das international fast überall so gehandhabt - aber ist kein Muß.

Selbstverständlich kann ein Antragsteller auf der Antragsannahme bestehen, zumal wenn ohnehin die ABH beteiligt werden muß.

Falls die Antragsannahme trotzdem abgelehnt wird - sofort, noch vor der Visastelle die Leitung anrufen.
Schlimmstenfalls an den Bürgerservice des AA wenden ...

Titel: Re: FZF
Beitrag von Mick am 25.12.2010 um 22:01:15

Petersburger schrieb am 25.12.2010 um 19:27:19:
Das entspricht zwar den internationalen Gepflogenheiten

Das entspricht auch oftmals nationalen Gepflogenheiten.
Deutsche Gerichte entscheiden in diesen Fällen regel-
mäßig, dass eine entsprechende Vorsprache, mit fehlenden
Unterlagen und entsprechender Abweisung des Antrages,
als gestellter Antrag zu werten sind.

Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 08.01.2011 um 14:33:17
hallo nochmal an alle im forum....

ich bin kurz davor mein visum zu beantragen zum ungeborenen deutschen kind. Vaterschaft/Sorgerecht besteht schon und wurde auch beurkundet..

Was ist eigentlich mit Krankenversicherungsnachweis , musst dies auch nachgewiesen werden bei der FZF zum ungeborenen deutschen Kind???  ::)

MFG
Stefan Heidler

Titel: Re: FZF
Beitrag von Petersburger am 08.01.2011 um 14:53:19
Nein.

Selbstverständlich wird zum Leben in Deutschland eine KV benötigt - da die aber zum LU gehört und der beim FZF zum deutschen Kind irrelevant ist, hat das Fehlen einer KV keinen Einfluß auf die Entscheidung.

Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 09.01.2011 um 14:39:33
Danke für die Antwort petersburger,

Kann mir vielleicht jemand sagen was für Unterlagen man eventuell mitnehmen muss zum visumantrag bei einem ungeborenen deutschen kind bei dem allgemeinen Sachverhalt.

Welche unterlagen braucht man im normalfall...??

mit freundlichen grüssen
stefan,

Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 12.01.2011 um 20:42:18
Sehr geehrte Damen und Herren,

für den Visumantrag zur FZF zum ungeborenen deutschen Kind muss soweit ich informiert bin die Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht geteilt sein... Richtig??

Den Antrag zur Vaterschaftanerkennung und die Erklaerung über gemeinsame Sorge habe ich bei der deutschen Auslandsvertretung gestellt.

Dem entsprechen ist die Mama des ungeborenen Kindes zum jugendamt und hat dem zugestimmt.
Nun haben wir eine Zustimmungsurkunde der Mutter erhalten.
İst das alles????  ist das damit beurkundet????

Das gesetz spricht von einer oeffentlichen beurkundung, ist es in diesem Fall schon beurkundet??

Würde mich über jede antwort freuen

mfg
stefan

Titel: Re: FZF
Beitrag von mcgrasi am 13.01.2011 um 15:14:02

stefanheidler schrieb am 09.01.2011 um 14:39:33:
Kann mir vielleicht jemand sagen was für Unterlagen man eventuell mitnehmen muss zum visumantrag bei einem ungeborenen deutschen kind bei dem allgemeinen Sachverhalt.

Welche unterlagen braucht man im normalfall...??

Geh mal auf die Homepage des zuständigen Konsulats (bzw. der zuständigen Botschaft). Da findest du meist Merkblätter für Eheschließungsvisum, FZF-Visum zum Ehepartner und zum Nachzug von Kindern.

stefanheidler schrieb am 22.12.2010 um 02:07:22:
'''wie mein Nachzug zum ehegatten halt nur angepasst???

FZF-Ehegattennachzug - angepasst:
Statt Heiratsurkunde die Vaterschaftsanerkennung/Schwangerschaftsnachweis

Bei speziellen Fragen könnte auch ein Anruf oder eine Mail ans Konsulat hilfreich sein. (Nummern/email-Adressen über Homepage)

Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 13.01.2011 um 21:22:39
hallo nochmal im forum an alle..

İch habe ne kurze frage, diesbezüglich einer risikoschwangerschaft!

İn wiefern würde eine vom Frauenarzt erteilte  Riskoschwangerschaft den ablauf eines Antrags zum Vizum zur FZF zum ungeborenen deutschen kind beschleunigen???   ::)

Bedankt,

Stefan

Titel: Re: FZF
Beitrag von Einbeck am 13.01.2011 um 21:30:54

stefanheidler schrieb am 13.01.2011 um 21:22:39:
İn wiefern würde eine vom Frauenarzt erteilteRiskoschwangerschaft den ablauf eines Antrags zum Vizum zur FZF zum ungeborenen deutschen kind beschleunigen??? 


Kann niemand wissen noch vorhersagen.. nur eine HellseherIn

Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 13.01.2011 um 22:02:50
müssen die unterlagen also das Sorgerecht/Vaterschaft an einer haager apostille legalisiert werden oder so???  Habe ich auch mal gelesen gehabt??


MFg

Titel: Re: FZF
Beitrag von mcgrasi am 14.01.2011 um 15:21:24

stefanheidler schrieb am 13.01.2011 um 21:22:39:
İn wiefern würde eine vom Frauenarzt erteilte Riskoschwangerschaft den ablauf eines Antrags zum Vizum zur FZF zum ungeborenen deutschen kind beschleunigen

Erfahrungswert bei meinem Schwager: Zwischen Einreichen des Antrags und Erteilung des Visums lag ziemlich genau ein Monat. Und das, obwohl die ABH noch Papiere vorgelegt haben wollte, die wir dann schnell nachgereicht haben.

Mit einem "perfekt vorbereitetem Antrag" kann man vielleicht noch auf 2-3 Wochen runter.


stefanheidler schrieb am 13.01.2011 um 22:02:50:
müssen die unterlagen also das Sorgerecht/Vaterschaft an einer haager apostille legalisiert werden oder so??


Easy way - Nachfragen im Konsulat. Ich würde darauf tippen, dass die Urkunde mit der Vaterschaftsanerkennung erst noch apostilliert werden muss.

Titel: Re: FZF
Beitrag von stefanheidler am 14.01.2011 um 20:11:18
Unterlagen, Urkunden die nicht von deutschen Behörden sind, müssten doch normaler weise legalisiert werden oder nicht??

??

Titel: Re: FZF
Beitrag von Petersburger am 14.01.2011 um 21:21:47
Ja, aber welche sind das hier?

Das Entscheidende sind Vaterschaftsanerkennung einschl. Zustimmung der Mutter, Kopie von  Personalausweis bzw. Reisepaß der Mutter - und das sind alles deutsche Urkunden bzw. Dokumente.

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