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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Asylanerkennung durch die Annahme eines Nationalpasses erloschen
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Beitrag begonnen von Naolis am 16.12.2010 um 17:31:42

Titel: Asylanerkennung durch die Annahme eines Nationalpasses erloschen
Beitrag von Naolis am 16.12.2010 um 17:31:42
Hallo,
eine in Deutschland lebende anerkannte Asylberechtige möchte ihre kranke Mutter im Jemen besuchen und beantragt - ohne sich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein! - einen jemenitischen Pass. Jetzt droht ihr der Entzug der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, die durch eine befristete ersetzt werden soll. Soll man im Widerspruchsschreiben erwähnen, dass die Frau sich der Konsequenzen ihrer Handlungen nicht bewusst war? Was kann man noch unternehmen? Vielen Dank im Voraus!

Titel: Re: Asylanerkennung durch die Annahme eines Nationalpasses erloschen
Beitrag von Muleta am 16.12.2010 um 18:43:54

Naolis schrieb am 16.12.2010 um 17:31:42:
eine in Deutschland lebende anerkannte Asylberechtige möchte ihre kranke Mutter im Jemen besuchen und beantragt - ohne sich der möglichen Konsequenzen bewusst zu sein! - einen jemenitischen Pass. 


Das kann zum Erlöschen der Flüchtlingsanerkennung führen, § 72 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG. Insofern "droht" da nix - entweder die Anerkennung ist bereits erloschen oder eben nicht.

Durch das Erlöschen der Flüchtlingsanerkennung ändert sich aber zunächst nichts an ihrem Aufenthaltstitel. Jedenfalls nicht unmittelbar durch Gesetz. Aber:


Naolis schrieb am 16.12.2010 um 17:31:42:
Jetzt droht ihr der Entzug der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis, die durch eine befristete ersetzt werden soll


die ABH kann in einem solchen Fall den AT widerrufen, § 52 Abs. 1 Nr. 4 AufenthG. Ein "Austausch" einer NE 26 III durch einen befristeten AT kann ich mir aber kaum rechtlich einwandfrei vorstellen. Da wären insofern mehr Details erforderlich über Länge des Aufenthalts, LU-Sicherung und Art (§) des beabsichtigten befristeten AT.

Muleta

Titel: Re: Asylanerkennung durch die Annahme eines Nationalpasses erloschen
Beitrag von Naolis am 21.12.2010 um 10:01:05
Hallo, Muleta, vielen Dank für Deine Antwort! Die Flüchtlingsanerkennung im beschriebenen Fall ist tatsächlich bereits erloschen. Die Ausländerbehörde will die NE widerrufen und durch eine befristete AE nach § 28 Abs. 1 ersetzen, da die Frau nach dem Deutschkurs keinen Test abgelegt hat, außerdem bezieht die Familie ALG 2. Ein Widerspruch ist inzwischen geschrieben, Hauptargumente sind sechs kleine Kinder sowie momentane Arbeitslosigkeit des Ehemannes. Über einen unbefristeten AT verfügt die Frau seit sieben Jahren. Was kann man noch unternehmen?

Titel: Re: Asylanerkennung durch die Annahme eines Nationalpasses erloschen
Beitrag von sigi-n am 21.12.2010 um 10:12:16

Naolis schrieb am 21.12.2010 um 10:01:05:
Hauptargumente sind sechs kleine Kinder sowie momentane Arbeitslosigkeit des Ehemannes.


Hallo
was die Belastung der Sozialsysteme mit 8 Personen für ein Argument sein soll, ist mir irgendwie nicht ganz verständlich.
Ich denke hier ist professionelle Hilfe angesagt

Titel: Re: Asylanerkennung durch die Annahme eines Nationalpasses erloschen
Beitrag von Muleta am 21.12.2010 um 11:36:05

Naolis schrieb am 21.12.2010 um 10:01:05:
Die Ausländerbehörde will die NE widerrufen und durch eine befristete AE nach § 28 Abs. 1 ersetzen


das erscheint in der Tat machbar, da die Voraussetzungen für eine andere NE offensichtlich nicht erfüllt sind und ein weiteres, nicht-humanitäres Aufenthaltsrecht besteht, welches in Zukunft wohl auch weiterhin unproblematisch verlängert werden wird. Ich sehe da für einen Widerspruch keinen brauchbaren Argumentationsansatz - aber probieren kann man es natürlich.


Naolis schrieb am 21.12.2010 um 10:01:05:
sechs kleine Kinder sowie momentane Arbeitslosigkeit des Ehemannes


wie wäre es dann mal mit intensiv Deutsch lernen? Dann käme nämlich auch mal eine Einbürgerung in Frage und der Drops wäre gelutscht.

Muleta

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