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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Dominikanerin mit Kind holen
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Beitrag begonnen von Erlanger25 am 03.12.2010 um 14:12:15

Titel: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger25 am 03.12.2010 um 14:12:15
Hallo erstmal zusammen,

ich habe mich schon weitesgehend belesen hätte aber noch eine spezielle Frage und hoffe auf ein paar Tips

Meine Freundin 26 Jahre war 2010 schon 10 Wochen mit einem Besuchervisum bei mir in Deutschland.
Sie hat ein Kind 2 Jahre und bekommt im März eines von mir.

Ist es korrekt, dass wenn ich mein Kind zu mir holen möchte auch meine Freundin, ohne Heirat, ein Bleiberrecht erhält?

Besteht die Möglichkeit vorerst ohne Heirat auch das erste Kind mit zuholen?

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Mutly am 03.12.2010 um 14:20:55
Wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, ist dein Kind Deutscher. Wenn auch das geteilte Sorgerecht vorliegt, kann die Mutter dadurch eine AE bekommen. Ihr müsst nicht heiraten.

Damit ihr anderes Kind eine AE bekommen kann muss die Mutter eine AE haben oder gleichzeitig beantragen und der LU muss sichergestellt sein, ferner muss das Kind sein Heimatland verlassen dürfen (das kommt darauf an, ob die Zustimmung des Vaters und/oder des dortigen Familiengerichts nötig ist).


Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger25 am 03.12.2010 um 14:26:05
danke für die superschnelle antwort

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger25 am 04.12.2010 um 23:22:16
Gibts dafür vlt. irgendeinen Leitfaden oder anderen Thread. Hab hier nichts gefunden

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Mutly am 05.12.2010 um 13:49:25
Siehe §28 AufenthG (Abkürzung anklicken), die Verwaltungsvorschriften sind dort auch verlinkt.

Suche im Forum nach "Familienzusammenführung zum deutschen Kind", "FZF zum deutschen Kind", dazu gibt es einige Themen, auch über die Möglichkeit der FZF zum ungeborenen Kind. Zwar sind Fälle oft verschieden, aber für dich teilweise interessante Infos gibt es z.B. in den Beiträgen von Schweitzer auf dieser Seite

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger25 am 07.12.2010 um 10:31:16
Noch ne Frage zur Vaterschaftsanerkennung.

Normalerweise sollte ich schon der Vater sein, aber Vetrauen ist gut Kontrolle besser.

Was ist nun wenn ich die Vaterschaft vorab anerkenne und ich hole die beiden nach Deutschland, mache den Test und ich bin es doch nicht. Komme ich dann aus der Nummer wieder raus?
Oder sollte ich den Test doch in der Domrep machen und dann erst anerkennen?

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von burma am 07.12.2010 um 10:39:50

Erlanger25 schrieb am 07.12.2010 um 10:31:16:
und ich hole die beiden nach Deutschland, mache den Test und ich bin es doch nicht. Komme ich dann aus der Nummer wieder raus?


Du solltest Dir schon sicher sein, ob Du das willst und ob Du der Vater bist. Wenn nicht, dann solltest Du aufgrund dieses Sachverhaltes die Sache ganz sein lassen.  ::)

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger25 am 07.12.2010 um 11:18:51
Die Wahrscheinlichkeit, dass ich es bin liegt bei 99% oder sie hat in drei Tagen ohne mich irgendwas angestellt.

Es geht hier rein darum wie es rechtlich ist. Also einmal Vaterschaft anerkannt - dann immer Vater?

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von reinhard am 07.12.2010 um 12:44:00

Erlanger25 schrieb am 07.12.2010 um 11:18:51:
Also einmal Vaterschaft anerkannt - dann immer Vater?


Natürlich kannst Du die Vaterschaft anfechten – vor Gericht und innerhalb von zwei Jahren nach Erhalt der Information, die Dich zur Anfechtung bewegen.

Ein "heimlicher" Vaterschaftstest wird vom Gericht nicht zugelassen. Außerdem ist die biologische Vaterschaft nicht immer entscheidend, Du kannst schließlich auch die Vaterschaft für ein Kind anerkennen, das Du nicht gezeugt hast, für das Du aber Verantwortung übernehmen willst.

Überleg es Dir vorher. Eine Anfechtung ist nicht einfach, Du solltest in diesem Falle rechtzeitig anwaltliche Hilfe suchen (und bezahlen).

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Alacrity am 08.12.2010 um 20:16:26
Die Behörde könnte auch auf die Idee kommen die Vaterschaft selbst anzufechten, wenn Ihr nicht verheiratet seid.

Eine Lösung ist auch ein pränataler Vaterschaftstest durch Analyse des Blutes der Mutter. Der ist möglich, weil sich im Blut der Mutter Zellen des Fötus befinden.

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Muleta am 08.12.2010 um 20:46:37

reinhard schrieb am 07.12.2010 um 12:44:00:
Eine Anfechtung ist nicht einfach, 


das sehe ich nicht (mehr) so: der Vater hat einen Anspruch auf Durchführung eines "verdachtsunabhängigen" DNA-Tests und wenn der Negativ ausfällt kann er die VA auch problemlos und mit Erfolg anfechten. Das ist inzwischen alles recht überschaubar.


Alacrity schrieb am 08.12.2010 um 20:16:26:
Die Behörde könnte auch auf die Idee kommen die Vaterschaft selbst anzufechten, wenn Ihr nicht verheiratet seid.


wenn in häuslicher Gemeinschaft gelebt wird (und das hat der TS offensichtlich vor), dann kann die Behörde nicht anfechten. Das ist völlig abwegig.


Alacrity schrieb am 08.12.2010 um 20:16:26:
Eine Lösung ist auch ein pränataler Vaterschaftstest durch Analyse des Blutes der Mutter. Der ist möglich, weil sich im Blut der Mutter Zellen des Fötus befinden.


Das ist in dieser Konstellation (zumindest in Deutschland) rechtlich nicht möglich.

Und die Sache mit Zellen des Fötus im Blut der Mutter... blühende Phantasie...

vgl. z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Pränataler_Vaterschaftstest

Muleta

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Alacrity am 08.12.2010 um 22:02:35

Muleta schrieb am 08.12.2010 um 20:46:37:
Das [pränataler Vaterschaftstest] ist in dieser Konstellation (zumindest in Deutschland) rechtlich nicht möglich.
Natürlich würde der Test nur Sinn haben vor der Vaterschaftsanerkennung und zu dem Zeitpunkt wäre die Mutter noch nicht in Deutschland.
Muleta schrieb am 08.12.2010 um 20:46:37:
Und die Sache mit Zellen des Fötus im Blut der Mutter... blühende Phantasie...

Doch das geht schon, mehrere Labore bieten es an. Es gibt zwar kleine Probleme mit der Sensitivität, weil die Menge an DNA klein ist, aber dafür gibt es praktisch keine Typ 1 Fehler, d.h., wenn der Test sagt, das Subjekt ist der Vater, dann kann er davon ausgehen, dass er es ist.
z.B.

***

Also, Test Kit bestellen, mit Kreditkarte zahlen, Arzt des Vertrauens die Probe nehmen lassen, zurückschicken und Ergebnis bekommen.

[edit]***
die "Geeignetheit" dieser Laborempfehlungen können wir
nicht checken... und daher bleibt das unsichtbar.
[/edit]

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Muleta am 09.12.2010 um 00:31:03

Alacrity schrieb am 08.12.2010 um 22:02:35:
Doch das geht schon, mehrere Labore bieten es an. Es gibt zwar kleine Probleme mit der Sensitivität, weil die Menge an DNA klein ist, aber dafür gibt es praktisch keine Typ 1 Fehler, d.h., wenn der Test sagt, das Subjekt ist der Vater, dann kann er davon ausgehen, dass er es ist.


ok, überzeugt. Ich hielt das für völlig ausgeschlossen, aber es gibt offensichtlich seriöse Quellen, die das bestätigen:

http://books.google.de/books?id=ew2Bu_TG32IC&lpg=PA159&ots=ywdSnn9ktu&dq=fetale%20zellen%20mutterblut%20abstammungsgutachten&pg=PA159#v=onepage&q&f=false

Im Gendiagnostikgesetz wurde diese Möglichkeit vermutlich noch nicht erkannt, so dass dies auch ein Grund für § 17 Abs. 6 GenDG in der heutigen Fassung ist. Allerdings geht es in diesem Gesetz nicht nur um den Schutz des ungeborenen Kindes , sondern auch um ethische Fragen.

Die Veranlassung eines solchen Tests stellt zumindest für den (potentiellen) Kindesvater m.E. aber dennoch eine Straftat nach § 25 Abs. 1 Nr. 3 GenDG dar. Insofern kann dazu nicht geraten werden.

Muleta

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger25 am 13.12.2010 um 21:24:19
Wie erfolgt die Vaterschaftsanerkennung und wie komme ich zum geteilten Sorgerecht mit einer Dominikanerin?


Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Mutly am 14.12.2010 um 01:01:19

Erlanger25 schrieb am 13.12.2010 um 21:24:19:
Wie erfolgt die Vaterschaftsanerkennung


Bei der deutschen Botschaft, bzw. erst fragen, ob eine Vaterschaftsanerkennung/-vermutung nach dominikanischem Recht anerkannt wird (z.B. dort bist du der rechtliche Vater wenn dein Name in der Geburtsurkunde steht, wofür oft die Zustimmung der Mutter nötig ist).


Erlanger25 schrieb am 13.12.2010 um 21:24:19:
und wie komme ich zum geteilten Sorgerecht mit einer Dominikanerin?


Entschuldigung. Oben hatte ich geschrieben, dass das geteilte Sorgerecht nötig wäre. Das stimmt so einfach gesagt nicht. Die Person, die den Antrag stellt, muss sorgeberechtigt sein, und deine Freundin ist als Mutter von Rechts wegen sorgeberechtigt.

Nötig ist also nur dass deine Vaterschaft feststeht, damit das Kind deutscher Staatsangehöriger ist.

(In umgekehrten Fällen, die Mutter ist Deutsche und der Vater ist Ausländer, muss der Vater das Sorgerecht haben, was nur automatisch der Fall ist, wenn er mit der Mutter verheiratet ist. Sonst muss in solchen Fällen das geteilte Sorgerecht vorliegen.)



Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger25 am 15.12.2010 um 20:35:06
erstmal danke für all die antworten.

wie sieht es denn rechtlich aus?

ich erkenne die vaterschaft an, sie bekommt die ae und hat noch ein kind mit 1,5 jahren. darf dieses kind mit, welches nicht von mir ist, oder nur wenn ich auch dafür die vaterschaft anerkenne?

wenn das ganze nicht klappen sollte und die frau will unverheiratet mit beiden kindern zurück. was koennte auf mich zukommen?


Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von reinhard am 15.12.2010 um 20:56:51

Erlanger25 schrieb am 15.12.2010 um 20:35:06:
ich erkenne die vaterschaft an, sie bekommt die ae und hat noch ein kind mit 1,5 jahren. darf dieses kind mit, welches nicht von mir ist, oder nur wenn ich auch dafür die vaterschaft anerkenne?


Ja. Es ist das minderjährige ausländische Kind einer Ausländerin. Es muss ein Visum beantragen, und sie muss den Lebensunterhalt sichern – durch eigene Arbeit oder eine VE (Garantie), zum Beispiel von Dir. Das Kind darf nur kommen, wenn zu erwarten ist, dass es den (deutschen) Staat nichts kostet.



Zitat:
wenn das ganze nicht klappen sollte und die frau will unverheiratet mit beiden kindern zurück. was koennte auf mich zukommen?


Du bist zum Unterhalt Deines Kindes verpflichtet, sie hätte vermutlich Schwierigkeiten es durchzusetzen.

Wenn das Kind deutsch ist (nach Deiner Anerkennung), kann die Mutter auch getrennt von Dir mit dem deutschen Kind hier zusammen leben. Das Kind darf ja frei reisen.

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger25 am 15.12.2010 um 21:14:57
ich muesste aber dann nur für den unterhalt des kindes aufkommen, oder?

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger27 am 30.12.2010 um 19:32:33
Ok dann hole ich mir auch noch eine Verpflichtungserklärung für ihr Kind, aber welches Visum beantrage ich dann für das Kind. Meine Freundin hat ja dann erstmal eine AE, aber wie lange darf das 1,5 jährige Kind bleiben. Nur Besuchervisum 90 Tage, oder länger?

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger27 am 30.12.2010 um 19:41:22
wie erhält meine freundin denn die AE?

also ich gehe mit der vom jugendamt ausgestellten Vaterschaftsanerkennung auf die Botschaft mit ihr vorort und sie bekommt dann die AE oder muss ein ganz normales visum beantragt werden und die AE stellt dann mein Ausländeramt aus?

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Mutly am 30.12.2010 um 20:01:31
Deine Freundin und das nichtdeutsche Kind bekommen ein Einreisevisum. Es ist kein ganz normales Visum (Besuchervisum) sondern ein Visum zwecks Familienzusammenführung. Es ist in der Regel drei Monate gültig. Damit können deine Freundin und ihr Kind einreisen. Dann gehen sie während das Visum gültig ist zur Ausländerbehörde vor Ort und beantragen dort eine AE, die von dieser Behörde ausgestellt wird.

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von stefo am 30.12.2010 um 20:04:58

Erlanger27 schrieb am 30.12.2010 um 19:41:22:
wie erhält meine freundin denn die AE?

also ich gehe mit der vom jugendamt ausgestellten Vaterschaftsanerkennung auf die Botschaft mit ihr vorort und sie bekommt dann die AE oder muss ein ganz normales visum beantragt werden und die AE stellt dann mein Ausländeramt aus?


Nachdem die ganze Vaterschaftsgeschichte geklärt ist und du der deutsche rechtliche Vater des Kindes bist, geht deine Freunding zur Botschaft und beantragt die Familienzusammenführung zum deutschen Kind. Da dieses ja schlecht ohne die Mutter vorausreisen und hier einen Wohnsitz nehmen kann, dürfen Mutter und Kind gleichzeitig einreisen. Eine Sicherung des LU ist hierfür nicht nötig, ebensowenig wie der Sprachnachweis A1.

Als (alleinige) Sorgeberechtigte des anderen Kindes beantragt deine Freundin im Namen des Kindes wiederum die Familienzusammenführung zur (demnächst) in Deutschland lebenden Mutter. Hierfür muss der LU nachhaltig gesichert sein, und wie das in eurem Fall genau funktioniert, weiß ich nicht, wahrscheinlich wie oben geschrieben über eine VE deinerseits.

Mit diesen Visa zur FZF reisen alle ein, bei der ABH vor Ort wird dann die AE ausgestellt.

Was genau dir da alles "passieren" kann, kann ich dir nicht genau sagen. Ich halte es aber durchaus für möglich, dass du, im Falle einer Trennung, weiterhin für alle drei den LU sichern musst, wenn die Mutter es nicht aus eigenen Mitteln kann. Die AE des Kindes wird nämlich das Vermerk enthalten, dass sie erlischt, wenn Sozialleistungen bezogen werden.

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger27 am 30.12.2010 um 20:08:42
jezt ist alles klar. danke!

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Muleta am 31.12.2010 um 00:36:44

Erlanger27 schrieb am 30.12.2010 um 20:08:42:
jezt ist alles klar. danke!


da bin ich mir nicht so sicher: die KiMu muss für das erste Kind die Alleinsorge betreffend das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Das ist in den allermeisten Fällen die größte Hürde.

Eine bloße Einverständniserklärung des KiVa genügt (normalerweise) nicht.

Muleta

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger27 am 31.01.2011 um 19:53:29

stefo schrieb am 30.12.2010 um 20:04:58:
Nachdem die ganze Vaterschaftsgeschichte geklärt ist und du der deutsche rechtliche Vater des Kindes bist, geht deine Freunding zur Botschaft und beantragt die Familienzusammenführung zum deutschen Kind. Da dieses ja schlecht ohne die Mutter vorausreisen und hier einen Wohnsitz nehmen kann, dürfen Mutter und Kind gleichzeitig einreisen. Eine Sicherung des LU ist hierfür nicht nötig, ebensowenig wie der Sprachnachweis A1.

Als (alleinige) Sorgeberechtigte des anderen Kindes beantragt deine Freundin im Namen des Kindes wiederum die Familienzusammenführung zur (demnächst) in Deutschland lebenden Mutter. Hierfür muss der LU nachhaltig gesichert sein, und wie das in eurem Fall genau funktioniert, weiß ich nicht, wahrscheinlich wie oben geschrieben über eine VE deinerseits. 


langsam wirds ernst und ich habe von der botschaft mitgeteilt bekommen, dass ich direkt im konsulat in der domrep die vaterschaft anerkennen kann.

Kann ich dann auch am gleichen Tag die beiden Visa für FZF beantragen oder wird meine Vaterschaftsanerkennung noch irgendwie in Deutschland bearbeitet?

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von franky_23 am 01.02.2011 um 09:04:43
normalerweise brauchst du einen Termin für die Visaantragstellung. Schreibe einfach der AV, dass du am Tag der Vaterschaftsanerkennung auch gleich den Antrag auf ein nationales Visum für Frau mit Kinder stellen möchtest und bittest um einen Termin am gleichen Tag.


Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger27 am 03.02.2011 um 18:35:45
Welches Formular für FZF auf: http://www.santo-domingo.diplo.de/Vertretung/santodomingo/de/04__Konsularabteilung/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html

Freundin zur Botschaft und beantragt die Familienzusammenführung zum deutschen Kind.

Als (alleinige) Sorgeberechtigte des anderen Kindes beantragt deine Freundin im Namen des Kindes wiederum die Familienzusammenführung zur (demnächst) in Deutschland lebenden Mutter.

-> muss dann für beide jeweils dieses Formular ausgefüllt werden?

Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Aufenthalt von mehr als 90 Tagen/Arbeitsaufnahme) / Solicitud de permiso de residencia (estancia por mas de 90 dias/para trabajar) [pdf, 325,89k]

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger27 am 04.02.2011 um 15:59:58
Und welches Merkblatt man verwenden soll ist mir auch nicht ganz klar.

Auf alle Fälle dokumentiere ich den ganzen Prozess mal mit und werde dann eine Doku zur Verfügung stellen  ;D

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger27 am 09.02.2011 um 17:36:44
Kann mir keiner helfen?
Mir ist nicht klar welches Merkblatt zu beachten ist.

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Erlanger27 am 27.03.2011 um 23:13:33
Hallo nochmal, muss ich eigentlich auf der Geburtsurkunde als Vater vermerkt sein für die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft?

Titel: Re: Dominikanerin mit Kind holen
Beitrag von Eduard am 28.03.2011 um 09:50:48

Erlanger27 schrieb am 27.03.2011 um 23:13:33:
Hallo nochmal, muss ich eigentlich auf der Geburtsurkunde als Vater vermerkt sein für die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft?


Nein.

Aber was anderes, was bis jetzt nicht erwähnt wurde und vielleicht erwähnt werden sollte, wenn ich z. B. das hier lese:


Zitat:
also ich gehe mit der vom jugendamt ausgestellten Vaterschaftsanerkennung auf die Botschaft mit ihr vorort



Damit die Vaterschaftsanerkennung rechtlich wirksam wird, muss die Mutter zustimmen und zwar in öffentlich beurkundeter Form. Einfach mal eben zum Jugendamt gehen, etwas unterschreiben und schon bist Du der rechtliche Vater, das klappt so nicht. Wenn Ihr beide zur Botschaft geht, müsste das funktionieren. Du solltest aber sicherheitshalber vorher klären, ob ein Dolmetscher erforderlich ist. Sie muss dort immerhin eine eine deutschsprachige Urkunde unterschreiben.

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