i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Randthemen >> Personenstandsrecht >> Apostille für russische Dokumente
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1290603869

Beitrag begonnen von Andre1972nrw am 24.11.2010 um 14:04:28

Titel: Apostille für russische Dokumente
Beitrag von Andre1972nrw am 24.11.2010 um 14:04:28
Hallo,

ich habe habe da mal eine Frage zum Thema Apostille und die Nachfrage beim Standesamt war nicht wirklich eine Hilfe (ich habe eine Kollegin gefragt und die hat unsere Teamleiterin gefragt )...

Meine Verlobte und ich möchten in Deutschland heiraten.
Folglich hat sie in Moskau folgende Unterlagen gesammelt:
Reisepass und Inlandspass - Kopie beglaubigt von der Deutschen Botschaft
Geburtsurkunde - Apostille von der örtlichen Behörde
Ledigkeitsnachweis - Apostille von der örtlichen Behörde
Meldebescheinigung

Das die Apostille für die Meldebescheinigung noch fehlt wissen wir, die bekommt sie wohl auch nur von einem Notar.
Aber jetzt sagt das Standesamt (Teamleiterin), dass auch die von der Botschaft beglaubigten Pässe noch mit einer Apostille versehen werden müssen.

Ist das wirklich so?
Die beim Standesamt machten da keinen so sicheren Eindruck und von der Logik her klingt eine Beglaubigung der eigenen Botschaft doch recht vertrauenserweckend oder?

Vielen Dank,

Andre

Titel: Re: Apostille für russische Dokumente
Beitrag von Petersburger am 24.11.2010 um 14:52:33
Nein, das ist falsch.

Von Auslandsvertretungen erstellte Urkunden (hier: die Beglaubigung einer Kopie) werden grundsätzlich nicht apostilliert.

Titel: Re: Apostille für russische Dokumente
Beitrag von Richter am 25.11.2010 um 08:09:06
Hallo,

bei einer Apostille geht es quasi um die Bestätigung, dass eine Urkunde von jemanden unterschrieben wurde, der das auch durfte und dass das richtige Siegel auf der Urkunde verwendet wurde. Die Apostille einer beglaubigten Kopie bezieht sich auf den Beglaubigungsvermerk und nicht die Originalurkunde an sich! Ob damit das vom Standesamt verfolgte Ziel (Prüfung der Pässe) wirklich erreicht wird, ist zumindest zweifelhaft...

Im vorliegenden Fall sollte noch bedacht werden, dass grundsätzlich nur für auskändische Urkunden eine Apostille gefordert werden kann. Bei der Beglaubigung durch die deutsche Botschaft handelt es sich m.E. um eine inländische Urkunde.

Gruß,
Richter

Titel: Re: Apostille für russische Dokumente
Beitrag von Petersburger am 25.11.2010 um 09:24:43

Andre1972nrw schrieb am 24.11.2010 um 14:04:28:
Aber jetzt sagt das Standesamt (Teamleiterin), dass auch die von der Botschaft beglaubigten Pässe noch mit einer Apostille versehen werden müssen.

Nun, Pässe sind ja keine apostillierbaren Urkunden.

Daher kann es im vorliegenden Fall ausschließlich darum gehen, daß die Kopie beglaubigt sein soll.

Eine sowjetische Geburtsurkunde, ausgestellt von der Sowjetischen Botschaft in Prag in den 80ern, ist zweifellos keine inländische Urkunde.
Aber auch für sie gilt, daß von AV errichtete Urkunden nicht apostilliert werden.

(Im vorigen Jahr hatten wir einen solchen Fall.)

Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 Artikel 1, Abs. 3

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.