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Beitrag begonnen von grüner Heinrich am 14.11.2010 um 14:31:54

Titel: Nichte
Beitrag von grüner Heinrich am 14.11.2010 um 14:31:54
Meine eine Schwester lebt in D. Ihr von ihr geschiedener Deutscher Ex ist schon verstorben. Meine aus dieser Ehe entstammende Nichte lebt bei ihrer Mutter. Meiner Schwester geht es gesundheitlich nicht gut. Ich wäre sehr gerne bereit, meine Nichte bei mir aufzunehmen, da ich selbst Kinder im gleichen Alter habe. Nur dagegen sträubt sich meine Nichte (14-jährig). Sie kommt gerne in die CH um Ferien bei mir zu machen, aber ihre Freundinnen leben nun mal in D und ihr gefällt es in D (neue Bundesländer).
Ich hätte gerne Folgendes gewusst:
Was geschieht, wenn meine Schwester nicht mehr für ihre Tochter sorgen kann?. Verwandte hat meine Nichte nur in der CH. Kommt sie dann in ein Kinderheim?
Anzumerken ist, dass meine Nichte sowohl die D wie auch die CH Staatsangehörigkeit hat.

Titel: Re: Nichte
Beitrag von Saxonicus am 14.11.2010 um 14:39:05

grüner Heinrich schrieb am 14.11.2010 um 14:31:54:
Was geschieht, wenn meine Schwester nicht mehr für ihre Tochter sorgen kann?. Verwandte hat meine Nichte nur in der CH. Kommt sie dann in ein Kinderheim?

Gegen ihren erklärten Willen, wird man sie wohl kaum in die Schweiz "verfrachten" können, wenn sie lieber in ein Heim in Deutschland will.
Vielleicht bieten sich auch noch andere Optionen in Deutschland an (z.B. betreutes Wohnen), die sie in Anspruch nehmen kann/will.

Titel: Re: Nichte
Beitrag von grüner Heinrich am 14.11.2010 um 15:32:29
Es ist mir völlig klar, dass meine Nichte nicht gegen ihren Willen in die CH verfrachtet werden kann. Was ich mir überlegt habe, ist, ob es bspw. vom Jugendamt anerkannt würde, wenn ich für die Kosten eines Internats für meine Nichte aufkommen würde. Damit würden für den Deutschen Staat keine Kosten anfallen, meine Nichte könnte dort ihr Abitur machen und gleichzeitig, weil sie das will, in D verbleiben.

Titel: Re: Nichte
Beitrag von Ulf am 14.11.2010 um 16:07:14

grüner Heinrich schrieb am 14.11.2010 um 15:32:29:
Es ist mir völlig klar, dass meine Nichte nicht gegen ihren Willen in die CH verfrachtet werden kann. Was ich mir überlegt habe, ist, ob es bspw. vom Jugendamt anerkannt würde, wenn ich für die Kosten eines Internats für meine Nichte aufkommen würde. Damit würden für den Deutschen Staat keine Kosten anfallen, meine Nichte könnte dort ihr Abitur machen und gleichzeitig, weil sie das will, in D verbleiben.


Die deutschen Behörden haben nichts gegen den Aufenthalt der doppelstaatigen Nichte in D, sogar dann, wenn nicht Du für ihren Unterhalt aufkommst, sondern der Sozialleistungsträger (bei fehlenderb Leistungsfähigkeit der Mutter). Sie wäre dann allerdings hinsichtlich der Wahl des Internats eingeschränkt und müßte mit dem vorlieb nehmen, was die Verwaltung anbietet.

Denkbar wäre auch ein Verbleib bei der Mutter unter Beantragung von
http://de.wikipedia.org/wiki/Sozialp%C3%A4dagogische_Familienhilfe und verwandten Leistungen/Maßnahmen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Nichte
Beitrag von grüner Heinrich am 14.11.2010 um 16:20:00
Es geht darum, dass meine Schwester aller Voraussicht, nicht mehr lange zu leben hat. Ich mag meine Nichte sehr gern und darum will ich mich auch gerne um sie kümmern. Finanziell bin ich leistungsfähig, ich kann ohne weiteres ein Internat und die weitere Ausbildung bezahlen. Für mich geht es hier um die Frage, was ist das Beste für meine Nichte, wenn sie in D bleibt. Ich habe Dinge von deutschen Kinder- bzw. Jugendheimen, bzw. den deutschen Jugendämtern ghört, die mich etwas misstrauisch machen. Deshalb bin ich am abklären, was es für Möglichkeiten gibt. Auf jeden Fall, Danke für allfällige Tips, wie das Vorgehen durch ein Deutsches Jugendamt in einem solchen Fall ist, ob ich auch gehört werde und ob bspw. eine anwaltliche Vertretung etwas nützt oder auch die Erklärung  meinerseits für alle Kosten, die durch meine Nichte entstehen, aufzukommen.

Titel: Re: Nichte
Beitrag von Ulf am 14.11.2010 um 16:31:09

grüner Heinrich schrieb am 14.11.2010 um 16:20:00:
Für mich geht es hier um die Frage, was ist das Beste für meine Nichte, wenn sie in D bleibt. Ich habe Dinge von deutschen Kinder- bzw. Jugendheimen, bzw. den deutschen Jugendämtern ghört, die mich etwas misstrauisch machen. Deshalb bin ich am abklären, was es für Möglichkeiten gibt. Auf jeden Fall, Danke für allfällige Tips, wie das Vorgehen durch ein Deutsches Jugendamt in einem solchen Fall ist, ob ich auch gehört werde und ob bspw. eine anwaltliche Vertretung etwas nützt oder auch die Erklärung  meinerseits für alle Kosten, die durch meine Nichte entstehen, aufzukommen.


Tut mir leid für die Familie.

Ist m.E. nicht nötig, privatrechtliche Verträge mit Internaten etc. (hast Du da eines zur Hand?) kannst Du natürlich schließen. Ist im Zweifel auch sinnvoll, wenn Du die Mittel hast, ihr ein Jugendheim zu ersparen.
Es sollte beizeiten an das Sorgerecht gedacht werden. Ausübung des Sorgerechts aus dem Ausland ist ein Problem, mag aber bei Internatsbetreuung angehen.

Wird Deine Nichte noch länger zur Schule gehen, um ihr Abitur zu machen, oder strebt sie eine Berufsausbildung nach Klasse 9 oder 10 an?


Gruß, ULF

Titel: Re: Nichte
Beitrag von grüner Heinrich am 14.11.2010 um 17:06:29
Meine Nichte will das Abitur machen. Sie besucht ein Gymnasium.
Ich wollte ihr mal alternativ auch ein Internat in der CH beliebt machen (das ich gut kenne, weil ich dort selbst meine Matura gemacht habe). Hat sie aber abgelehnt, weil sie in D bleiben will. Sie besucht jetzt in D das Gymnasium.
Deshalb die Ueberlegung meinerseits mit dem Internat und eben weil ich den Deutschen Jugendämtern, bzw. -heimen misstrauisch gegenüber stehe. Ich will einfach das tun, was das Richtige für meine Nichte ist und nicht dasjenige was aufgrund knapper kommunaler Finanzen für sie als angemessen erachtet wird.
Deshalb bin ich auch dankbar für Tips, bzw. Mitteilung von Erfahrungen. Wahrscheinlich werde ich aber noch einen Anwalt bzw. Anwältin konsultieren.

Titel: Re: Nichte
Beitrag von Muleta am 14.11.2010 um 17:31:28

grüner Heinrich schrieb am 14.11.2010 um 17:06:29:
Wahrscheinlich werde ich aber noch einen Anwalt bzw. Anwältin konsultieren.


Ein Anwalt könnte natürlich zur Frage des Sorgerechts beraten, insbes. dabei auf § 1776f. BGB verweisen.

Problematisch wird es, wenn zu Lebzeiten der KiMu größere Schwierigkeiten mit dem Kind auftauchen und das Jugendamt von Amts wegen einschreitet - das bekommt man dann nur noch schwer unter Kontrolle.

Die Sache mit dem Internat verstehe ich nicht. Dann sind die Freundinnen doch auch weg?!? In der Regel versucht man in solchen Fällen, den Schulbesuch an der bisherigen Schule weiter zu ermöglichen und eine Unterbringung in Form eines betreuten Wohnens zu ermöglichen. Welche Möglichkeiten es dazu im konkreten Fall und am konkreten Ort tatsächlich gibt, müsste vor Ort recherchiert werden; Anwälte können zu dieser Frage meist wenig beisteuern.

Muleta

Titel: Re: Nichte
Beitrag von grüner Heinrich am 14.11.2010 um 17:41:19
Eben, als ich ihr seinerzeit angeboten habe, dass sie alternativ entweder bei mir wohnen, oder aber auch ein Internat in der CH besuchen kann, wenn sie das will, hat sie beides abgelehnt, weil sie in D bleiben will.
Meine Nichte hat sonst keine Probleme, die ein Eingreifen des Jugendamtes erfordert hätten.
Ich bin einfach am überlegen, was ich machen kann. Deshalb auch die Ueberlegung mit dem Internat. Klar ist jedenfalls, dass meine Nichte noch zu jung ist, um allein zu leben.
Ich habe auch nichts gegen begleitetes Wohnen. Es kommt einfach auf die betreffende Institution an und genau das will ich nicht von finanziellen Erwägungen des Jugendamts abhängig machen. Ich hoffe Du verstehst mich.

Titel: Re: Nichte
Beitrag von dete am 14.11.2010 um 21:25:17
Als meine Freundin vor 2 Jahren verstorben ist stand ihre 13jährige Tochter auch allein da.Das Jugendamt wurde von den Ärzten informiert das da ein minderjähriges Kind allein zurück geblieben ist(erfolgte also automatisch,was wir nicht wussten).
Das Kind war während den Krankenhausaufenthalten immer bei uns,vor 2 Jahren auch.
Ich habe in der Situation null Probleme mit den Jugendamt gehabt.Wir hatten (mit den getrennt lebenden Vater zusammen)einen Termin beim JA um alle Möglichkeiten abzuklären und auch das Mädchen zu hören.Letztendlich ist sie bei uns geblieben als Pflegekind und ist mit der Situation ganz zufrieden.Sie brauchte keine Schule zu wechseln und hat ihre gewohnte Umgebung behalten.Unterbringung in Pflegefamilien wird von den Jugendämtern bevorzugt,wobei in den Alter eventuell auch betreute Wohngruppen in Frage kämen.
Versuch dich mal in ihre Situation zu versetzen.Sie bekommt sicher mit das es ihrer Mutter nicht gut geht,hat erst durch Scheidung und dann durch Tod ihren Vater verloren.Sie hat mit Sicherheit grosse Verlustängste.In dieser Situation kommst du mit den(sicher gut gemeinten)Vorschlag nach CH umzuziehen,zu dir oder Internat.
Was schlimmeres kann es garnicht geben für sie(von ihrer Seite aus gesehen).
Behalte deine Pläne im Auge und lass die Zeit kommen.Wenn es soweit ist ist sie vielleicht für deine Pläne offen.

Titel: Re: Nichte
Beitrag von Ulf am 16.11.2010 um 11:40:08

dete schrieb am 14.11.2010 um 21:25:17:
In dieser Situation kommst du mit den(sicher gut gemeinten)Vorschlag nach CH umzuziehen,zu dir oder Internat.
Was schlimmeres kann es garnicht geben für sie(von ihrer Seite aus gesehen).


In Eurem Fall hatte sie doch schon mit Dir zusammen gewohnt und mußte sich hinsichtlich ihrer Umgebung nicht groß umstellen?

Im Ausgangsfall ist der nächste Angehörige eben im Ausland, kann vermutlich öfters für einige Tage kommen, sich aber nicht dauerhaft am bisherigen Wohnort der künftigen Vollwaise kümmern.

Bei gutem Verhältnis zur Mutter rate ich zu einer schriftlichen Personensorgevollmacht, ggf zu kombinieren mit einer Amtsbeistandsschaft.
http://www.bmfsfj.de/Publikationen/beistandschaft/4-kann-mein-kind-einen-beistand-erhalten-.html

Es ist wohl davon auszugehen, daß sich die Mutter auch zu Lebzeiten wegen gesundheitlicher Einschränkungen nicht immer um ihr Kind wird kümmern können.

Gruß, ULF

Titel: Re: Nichte
Beitrag von dete am 16.11.2010 um 12:16:30
Nein,das Kind war nur zu Besuch bei der Freundin ihrer Mutter,also kein intensives zusammenleben.Ich habe versucht die Situation aus Sicht einer 14jährigen zu zeigen,der die rechtlichen Aspekte ziehmlich egal sein werden.Ein 14 jähriges Kind, was nicht von so einem einschneidenden Schritt überzeugt ist, kann einem das Leben zur Hölle machen.
Deshalb von mir der Rat
Behalte deine Pläne im Auge und lass die Zeit kommen.Wenn es soweit ist ist sie vielleicht für deine Pläne offen.

Natürlich auch gepaart mit deinen Vorschlägen im Vorfeld die rechtliche Seite zu klären. Dazu hatte meine Freundin keine Zeit mehr. 

Titel: Re: Nichte
Beitrag von Einbeck am 16.11.2010 um 22:17:37
@dete
guter Rat  fand deine Erfahrung sehr hilfreich..
wer weiß vielleicht ist die Familie einer Freundin bereit sie als "Pflegefamilie" aufzunehmen und dann kann man ja sehen, ob und wie dies funktioniert..

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