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Beitrag begonnen von asula am 09.11.2010 um 10:50:07

Titel: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von asula am 09.11.2010 um 10:50:07
Hallo zusammen,
ich habe auch noch eine Frage zum Integrationskurs. Mein Freund hat die Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer Familienzusammenführung zum Kind erhalten, und damit auch die Berechtigung/Verpflichtung erhalten, einen Integrationskurs zu besuchen. Der Kurs ist bezuschusst, er selbst soll einen Beitrag von 1 Euro pro Stunde zahlen. Im Begleitschreiben steht, dass Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfeempfänger von der Zuzahlung befreit sind, und sonst derjenige für die Kosten aufkommen muss, der sich dazu verpflichtet hat, für die Kosten dieser Person aufzukommen.
Da es eine Familienzusammenführung zum Kind ist, gibt es aber keine Verpflichtungserklärung.

Heißt das, dass ich (wir leben zusammen) für die Kurskosten aufkommen muss?
Wenn ja, würde das heißen, dass wir mit Hartz 4 Bezug finanziell besser gestellt wären, denn so würde das Amt viele Kosten übernehmen, die nun ich von meinem Gehalt zahlen muss (Kindergartengebühren, Krankenversicherung für meinen Freund, Deutsch-Kursgebühren, Benzinkosten um in die Arbeit zu gelangen).

Jetzt fällt mir noch ein:
Müsste er denn nicht eigentlich überhaupt von den Zuzahlungen befreit sein, da er ja wegen einer Familienzusammenführung zum Kind hier ist?

Vielen Dank für Eure Hilfe

asula

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von nkem2010 am 09.11.2010 um 11:24:53
Ich habe ein ähnliches Problem. Wir sind aber verheiratet.
Ja, ich muss dafür aufkommen.
Mein Mann sucht einen Job und will den Kurs alleine zahlen.
Wenn ihr zusammenlebt, seit ihr eine "Bedarfsgemeinschaft" /Lebensgemeinschaft.

Kommt darauf an, wieviel du verdienst! Vielleicht besteht ein Zuschuß a la Hartz IV. bei uns nicht, verdiene zu viel! Was relativ ist.
Ja wir sind schlechter gestellt! 645€ und eventuell noch mehr! Dazu Bücher und Fahrtkosten!
Es gibt aber die Möglichkeit sich befreien zu lassen! Auf der Seite der BAMF gibt essolche Befreiungen. Er kann sich doch auch eine kleine Job suchen, oder???

http://www.integration-in-deutschland.de/cln_110/nn_283864/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Downloads/Integrationskurse/Kursteilnehmer/AntraegeAuslaender/antrag-auf-kostenbefreiung-630-027b-pdf__IP.html

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von schweitzer am 09.11.2010 um 11:45:28

asula schrieb am 09.11.2010 um 10:50:07:
Im Begleitschreiben steht, dass Arbeitslosengeld 2 und Sozialhilfeempfänger von der Zuzahlung befreit sind,


Das ist nicht ganz vollständig. Ich verweise auf § 9 (2) Satz 2 IntV:


Zitat:
Das Bundesamt kann Teilnahmeberechtigte auf Antrag von der Kostenbeitragspflicht befreien, wenn diese für den Teilnahmeberechtigten unter Berücksichtigung seiner persönlichen Umstände und wirtschaftlichen Situation eine unzumutbare Härte darstellen würde.


Diese Möglichkeit gibt es zusätzlich zu den Befreiungstatbeständen bei Vorliegen von Leistungsnachweisen gemäß SGB II bzw. XII.

Es ist nicht abschließend definiert, was im Einzelfall eine "unzumutbare Härte" sein könnte, aber wenn mittels konkreter Fakten gut begründet wird, dass einen die Finanzierung der Kosten für den Kurs (einschließlich Fahrtkosten) etwa derart belasten würde, dass man damit faktisch unter SGB- II - "Niveau" rutschen würde, sollte man (ohne das ich übertriebene Hofnungen wecken will) IMHO zumindest eine entsprechende Beantragung versuchen.

=schweitzer=

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von Ulf am 10.11.2010 um 11:36:41

asula schrieb am 09.11.2010 um 10:50:07:
Wenn ja, würde das heißen, dass wir mit Hartz 4 Bezug finanziell besser gestellt wären,


Ihr solltet eine Antragstellung nach SGB II ernstlich erwägen. Wenn Du außer ggf. Elterngeld kein Einkommen und kein großes Vermögen hast, sollte sich die Aufstockervariante lohnen.

Gruß, ULF

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von asula am 12.11.2010 um 09:16:16
Vielen Dank Euch allen,
Wir werden eine Befreiung beantragen, doch viele Hoffnungen habe ich ehrlich gesagt nicht, dass das durchgeht, denn mein Gehalt liegt etwa 450 Euro über dem ALG 2 und auch  bereits die Übernahme der Kindergartengebühren aus diesem Grund (Einkommen zu hoch) abgelehnt wurde. Doch tatsächlich gehen mehr als diese 450 Euro für Zahlungen drauf, die wir nicht hätten, wenn ich nicht arbeiten würde, sondern wir ALG 2 beziehen würden.

Es ist traurig aber wahr, dass man mittlerweile in Deutschland als Arbeitnehmer schlechter gestellt ist, als mancher ALG 2 Empfänger.

Mein Freund würde auch gerne arbeiten. Es ist ja nicht so, dennoch in unserer Situation nicht so leicht. Wir leben auf dem Land, ich arbeite Vollzeit mit sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten und Nachtdiensten, wir haben nur ein Auto und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist sehr schlecht, wir haben ein Kind, das auch betreut werden muss, wobei die Kindergartenöffnungszeiten nur bis 13.30 Uhr sind.

Drückt mir die Daumen, dass das mit der Befreiung klappt.

Asula


Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von nkem2010 am 12.11.2010 um 11:41:22
Wir haben es gestern auch beim BAMF beantragt. Mal sehen ob etwas daraus wird.
Ja, manchmal sind wir als Arbeitnehmenr schlechter gestellt. Ehrlich gesagt, fühle ich mich manchmal richtig diskriminiert.
Sobald ich etwas höre, werde ich es euch wissen lassen. ;)

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von Ulf am 14.11.2010 um 16:14:04

asula schrieb am 12.11.2010 um 09:16:16:
denn mein Gehalt liegt etwa 450 Euro über dem ALG 2 und auch  bereits die Übernahme der Kindergartengebühren aus diesem Grund (Einkommen zu hoch) abgelehnt wurde. Doch tatsächlich gehen mehr als diese 450 Euro für Zahlungen drauf, die wir nicht hätten, wenn ich nicht arbeiten würde, sondern wir ALG 2 beziehen würden.

Es ist traurig aber wahr, dass man mittlerweile in Deutschland als Arbeitnehmer schlechter gestellt ist, als mancher ALG 2 Empfänger.

Mein Freund würde auch gerne arbeiten. Es ist ja nicht so, dennoch in unserer Situation nicht so leicht. Wir leben auf dem Land, ich arbeite Vollzeit mit sehr unregelmäßigen Arbeitszeiten und Nachtdiensten, wir haben nur ein Auto und die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel ist sehr schlecht, wir haben ein Kind, das auch betreut werden muss, wobei die Kindergartenöffnungszeiten nur bis 13.30 Uhr sind.



Habt Ihr das einmal durchrechnen lassen? Kosten der Unterkunft und Heizung sind auf die Regelsätze aufzuschlagen.
Werbungskosten sind von Deinem Einkommen abzuziehen.

Vgl. http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

Wenn Du immer noch zu viel verdienst, kommt ggf. Wohngeld in Betracht.

Gruß, ULF

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von asula am 16.11.2010 um 10:46:11
Hallo Ulf,
danke für Deine Antwort. Leider hab ich nicht verstanden, was Du mit den Werbungskosten meinst. Vielleicht kannst Du mir noch mal weiterhelfen. Du scheinst Dich ja recht gut mit Arbeitslosengeld 2 auszukennen.
Arbeitslosengeld 2 haben wir bis zum Beginn meiner Berufstätigkeit bekommen. Die Weiterzahlung wurde abgelehnt, da mein Einkommen zu  hoch ist. Unser Einkommen ist auch abzüglich des Freibetrags  zu hoch. Allerdings haben wir wie ich bereits vorher schon erwähnt habe, viele Abzüge, die wir nicht hätten ,wenn wir ALG 2 bekämen (Krankenversicherung für meinen Freund, Kurskosten, Fahrtkosen, GEZ-Gebühren, meine Fahrtkosten um in die Arbeit zu kommen,...). Diese Ausgaben sind so hoch, dass wir unter die ALG 2 Grenze kommen.
Haben wir vielleicht doch Anspruch auf ALG 2? Müssten diese Ausgaben bei der ALG 2 Bestimmung berücksichtigt werden? Keine der Fragen geht darauf ein...
Vielleicht kannst Du mir ja noch mal helfen...

Danke
asula

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von nkem2010 am 16.11.2010 um 11:06:40
GEZ, Fahrtkosten, Kurkosten usw. werden nicht berücksichtigt.
Sind in den Werbungskosten mit drin.

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von Eduard am 16.11.2010 um 11:25:08

asula schrieb am 16.11.2010 um 10:46:11:
was Du mit den Werbungskosten meinst


Werbungskosten sind alle Aufwendungen, die durch die Ausübung der Berufstätigkeit verursacht werden, also:
- Fahrtkosten zur Arbeit
- Aufwendungen für Arbeitsmittel
- und ähnliches; wichtig ist, dass die Aufwendung eindeutig der beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können.

Soweit diese Aufwendungen die Pauschale von 100 Euro im Monat übersteigen, sind sie in tatsächlicher Höhe vom Einkommen abzuziehen.

Aufwendungen für GEZ und Deutschkurse sind keine Werbungskosten.

Ebenso nicht die Aufwendungen für den Kindergarten. Dein Mann arbeitet ja nicht und könnte sich um die Kinder kümmern, also sind es jedenfalls keine berufsbedingten Aufwendungen.

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von Ulf am 16.11.2010 um 11:53:02
Moin,


asula schrieb am 16.11.2010 um 10:46:11:
Diese Ausgaben sind so hoch, dass wir unter die ALG 2 Grenze kommen.
Haben wir vielleicht doch Anspruch auf ALG 2? Müssten diese Ausgaben bei der ALG 2 Bestimmung berücksichtigt werden?


Vgl. insbesondere ab 11.65, 11.68, 11.73 und 11.75 in http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

Hattet Ihr damals alle relevanten Ausgaben angegeben?

Gruß, ULF

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von nkem2011 am 12.03.2011 um 11:30:45
UPDATE:

Wir müssen die Kosten bezahlen. Nur wenn wir Hartz IV bekommen würden oder besser mein Mann, dann würden man befreit werden. Super, als Angestellte mit normalen Einkommen und den jetzt erhöhten Kosten, ist es echt nicht drin

Begründung: Ist ja genug Einkommen vorhanden. Sohn wird nicht berücksichtigt.

Viel Paier und am Ende nichts. Eine andere Art der Diskriminierung. Dann müssten ALLE zahlen! Egal woher das geld stammt!!! >:( :'(

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von hge2001 am 12.03.2011 um 12:28:32

Lisa2014 schrieb am 12.03.2011 um 11:30:45:
Wir müssen die Kosten bezahlen.



Ein Hinweis:

Wenn der I-Kurs innerhalb von 2 Jahren geschafft wird, dann gibts die Hälfte zurück.

hge

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von erne am 13.03.2011 um 00:50:59
und Ihr könnt die Kosten steuerlich geltend machen (inkl. Fahrkosten)

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von Eduard am 13.03.2011 um 10:49:46

erne schrieb am 13.03.2011 um 00:50:59:
und Ihr könnt die Kosten steuerlich geltend machen (inkl. Fahrkosten)


Aber nur als außergewöhnliche Belastung. Ein gewisser Eigenanteil muss aus dem versteuerten Einkommen getragen werden (bei Steuerpflichtigen mit 1 Kind sind das zwischen 2 und 4% der Einkünfte).

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von hge2001 am 13.03.2011 um 14:46:04

erne schrieb am 13.03.2011 um 00:50:59:
und Ihr könnt die Kosten steuerlich geltend machen (inkl. Fahrkosten) 


.... dann müsste auch ein Zusammenhang zu einer beruflichen Tätigkeit existieren. Bei uns wurde es jedenfalls mit dieser Begründung abgelehnt.
Aber da die Behörden überall anders entscheiden, sollte man es ruhig probieren.

hge

Titel: Re: Zuzahlung zum Integrationskurs
Beitrag von Eduard am 13.03.2011 um 16:09:06

hge2001 schrieb am 13.03.2011 um 14:46:04:
.... dann müsste auch ein Zusammenhang zu einer beruflichen Tätigkeit existieren. Bei uns wurde es jedenfalls mit dieser Begründung abgelehnt.
Aber da die Behörden überall anders entscheiden, sollte man es ruhig probieren.

hge


Nochmal zur Klarstellung: Die Kurskosten können nicht als Werbungskosten (= beruflich veranlasste Aufwendungen) abgesetzt werden, aber als außergewöhnliche Belastungen (§33 EStG). Dabei kommt es nicht auf den Zusammenhang zu einer beruflichen Tätigkeit an, sondern nur darauf, dass die Aufwendungen zwangsläufig (dies ist immer dann gegegeben, wenn eine Verpflichtung durch die ABH vorliegt, nicht aber, wenn der Kurs freiwillig besucht wird) und atypisch (d. h. die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen  gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands hat diese Aufwendungen nicht, dies ist offensichtlich richtig) sind.

In der Praxis kommt das allerdings nur zum Tragen, wenn durch weitere außergewöhnliche Belastungen (z. B. Scheidungskosten) ingesamt die zumutbare Belastung (§33 Abs. 3 EStG) von - je nachdem - 1 bis 7% des Jahresgesamteinkommen überschritten wird.

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