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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Definition von "Geburtsort"?
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Beitrag begonnen von Eduard am 06.11.2010 um 10:24:39

Titel: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Eduard am 06.11.2010 um 10:24:39
Hallo,

eine interessante Frage für die Experten, die gestern beim Ausfüllen der Formulare für die Einbürgerung aufgetaucht ist:
Dort wird nach "Geburtsort, Kreis, Staat" gefragt.

Meine Frau ist im Dorf X, im District Y geboren. Es gibt, anders, als in D,  nur ein Standesamt je District.

In ihrem Reisepass steht "Place of Birth: Y".  (Wurde auch so in unsere dänische Heiratsurkunde übernommen.)

Auf ihrer Geburtsurkunde steht:
"Birth in the Y District in the N Province ... Where born: X ..."

Was trägt man nun korrekterweise unter "Geburtsort" ein?

:)


Titel: Re: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Linda.1001 am 06.11.2010 um 10:28:45
Ich würde sagen: geboren in X, Distric Y, Province N.

Titel: Re: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Eduard am 06.11.2010 um 11:19:59

Linda.1001 schrieb am 06.11.2010 um 10:28:45:
Ich würde sagen: geboren in X, Distric Y, Province N.


Und was im Reisepass oder in der Heiratsurkunde steht (oder auch im Melderegister), ist egal?

Mich würde vor allem interessieren, ob es irgendwelche Vorschriften gibt, die solche Fälle regeln. Oder ob es die freie Entscheidung des Sachbearbeiters ist, welcher Geburtsort am Ende in der Einbürgerungsurkunde steht.

(Ich vermute mal, dieser Geburtsort wird dann auch in den deutschen Papieren landen. Nicht so gut, wenn dann z. B. in der Heiratsurkunde was anderes steht...)

Titel: Re: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Petersburger am 06.11.2010 um 11:27:44

Eduard schrieb am 06.11.2010 um 11:19:59:
Und was im Reisepass oder in der Heiratsurkunde steht (oder auch im Melderegister), ist egal?

Das sind "sekundäre" Dokumente, ausgestellt auf Grundlage von anderen.

Der Eintrag im Personalausweis enthält in RUS z.B. den genauen Geburtsort mit allen Angaben - aus der Geburtsurkunde. Die ist Grundlage für den Eintrag.
Der Reisepaß wird nun aufgrund des Eintrages im Personalausweis ausgestellt - aber nur das Gebiet eingetragen: Der korrekte Geburtsort entfällt.
Eine dänische Heiratsurkunde enthält nun meist den Eintrag aus dem Reisepaß.

Ich würde bei den Angaben aus der Geburtsurkunde bleiben.

Titel: Re: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Blaise am 06.11.2010 um 12:40:03
Hallo,

eine seltsame Frage. Was ist denn an "Ort" ungenau?

Im Personenstandsrecht versteht  man unter Geburtsort eben den genauen Ort. Im Geburtenregister soll sogar die Straße und Hausnummer eingetragen werden. Wenn es die nicht gibt, soll die amtliche Bezeichnung oder geografische Bezeichnung oder Beschreibung eingetragen werden.

Orte im Inland sind mit der amtlichen Ortsbezeichnung einzutragen. Bei Orten im Ausland ist die übliche Bezeichnung einzutragen, möglicherweise mit einer näheren Kennzeichnung und dem Staat. Ist eine deutsche Bezeichnung üblich, so ist diese einzutragen (z.B. "Kopenhagen" statt "Kobenhavn", "Hermannstadt" statt "Sibiu").

Es gibt noch einige Erläuterungen zu Ortsbezeichnungen und Geburtstort, wie z.B.: bei Geburten in einem Fahrzeug soll der Ort eingetragen werden, in dem die Mutter das Fahrzeug verlässt...

Gruß

Blaise

Titel: Re: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Eduard am 06.11.2010 um 14:58:37
Danke an alle für die Antworten. Dann werden wir das wohl entsprechend eintragen bzw. mit der Sachbearbeiterin besprechen müssen.


Blaise schrieb am 06.11.2010 um 12:40:03:
eine seltsame Frage


Nun ja. Wenn ich eines hier im Forum gelernt habe, dann, dass Dinge, die offensichtlich scheinen, oft gar nicht so offensichtlich sind.  ;)

Z. B. den Dänen lag die Geburtsurkunde ja vor, und trotzdem haben sie den Namen des Districts in die Heiratsurkunde eingetragen.  [smiley=huh.gif]

Es hätte sein können (nur so ein paar Ideen, die ich im Hinterkopf hatte)
- dass "Geburtsort" in Wirklichkeit den Eintragungsort der Geburt meint (in Deutschland natürlich identisch, da es in jedem Ort auch ein Standesamt gibt),
- dass die heimatstaatliche Definition von "place of birth" Vorrang hat.


Blaise schrieb am 06.11.2010 um 12:40:03:
Im Geburtenregister soll sogar die Straße und Hausnummer eingetragen werden.


Richtig! War mir irgendwie nicht mehr bewusst. Damit ist die Frage dann wohl beantwortet.

Titel: Re: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Blaise am 06.11.2010 um 16:48:22
Hallo Eduard,


Eduard schrieb am 06.11.2010 um 14:58:37:
- dass "Geburtsort" in Wirklichkeit den Eintragungsort der Geburt meint (in Deutschland natürlich identisch, da es in jedem Ort auch ein Standesamt gibt),


Zur der Vollständigkeit wegen, das stimmt so nicht. In den Samt- oder Verbandsgemeinden sind die Standesämter in der Regel am Sitz der Verwaltung.

In meinem Landkreis gibt es z.B. 66 Ortsgemeinden (also mögliche Geburtsorte) und (noch) 13 Standesämter. Registerort ist also nicht immer Geburtsort.

Viele Grüße,

Blaise

Titel: Re: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Mutly am 07.11.2010 um 14:47:24

Blaise schrieb am 06.11.2010 um 12:40:03:
Im Personenstandsrecht verstehtman unter Geburtsort eben den genauen Ort.


Ist es dieser Ort, der auch im Pass steht?


Eduard schrieb am 06.11.2010 um 14:58:37:
Dann werden wir das wohl entsprechend eintragen bzw. mit der Sachbearbeiterin besprechen müssen.


Wird der Ort, der dann eingetragen wird auch im deutschen Pass stehen?


Titel: Re: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Blaise am 07.11.2010 um 19:20:06

Mutly schrieb am 07.11.2010 um 14:47:24:
Ist es dieser Ort, der auch im Pass steht?


Siehe Nr. 4.1.5 ff der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV). Der Grundsatz lautet:

Eintragung zu Geburtsort und -tag
Bei der Bezeichnung des Geburtsortes sind grundsätzlich die Eintragungen in den Personenstandsregistern maßgebend, sofern nicht nachfolgend ausdrücklich Abweichungen genannt sind.

Ausnahmen siehe PassVwV.

Titel: Re: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Richter am 08.11.2010 um 08:15:10
Ich wage zu bezweifeln, dass im Einbürgerungsverfahren die Frage der vollständigen und korrekten Benennung des Geburtsortes schon so eingehend geprüft wird! Relevant wird es sicher erst im Meldeamt oder beim Standesamt, sofern die Geburt nachregistriert wird.


Zitat:
Auf ihrer Geburtsurkunde steht:
"Birth in the Y District in the N Province ... Where born: X ..." 

Nach der Sachlage würde ich wie Linda als Geburtsort

Zitat:
geboren in X, Distric Y, Province N.
eintragen. Maßgebend ist die Geburtsurkunde der betreffenden Person. Und wenn die so ausführliche Angaben enthält, um so besser!
Je nachdem, ob ob man aus "District" und "Province" schlau wird oder nicht, kann man auch noch den Staat benennen. M.E. wäre auch in Ordnung, wenn man District oder Privince weglässt.


Blaise schrieb am 06.11.2010 um 12:40:03:
Ist eine deutsche Bezeichnung üblich, so ist diese einzutragen (z.B. "Kopenhagen" statt "Kobenhavn", "Hermannstadt" statt "Sibiu").
Das setzt allerdings voraus, dass man die "übliche deutsche Bezeichnung" auch kennt  ;)

Gruß,
Richter

Titel: Re: Definition von "Geburtsort"?
Beitrag von Eduard am 08.11.2010 um 10:04:45

Richter schrieb am 08.11.2010 um 08:15:10:
Ich wage zu bezweifeln, dass im Einbürgerungsverfahren die Frage der vollständigen und korrekten Benennung des Geburtsortes schon so eingehend geprüft wird!


Hoffentlich. Meine Hauptsorge ist im Moment, dass gemeckert wird, weil die Angaben in Pass, Heiratsurkunde und Geburtsurkunde nicht 100% übereinstimmen.

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