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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung während Studiums
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Beitrag begonnen von ebru am 04.11.2010 um 02:07:15

Titel: Einbürgerung während Studiums
Beitrag von ebru am 04.11.2010 um 02:07:15
Hallo, ich hoffe ich habe das Thema nicht übersehen, aber ich konnte nichts ähnliches finden, deshalb schreibe ich mein Anliegen hierhin. (Falls es so etwas schon existiert, würde ich mich über eine verlinkung freuen)

Also ich bin 26, türkin, eltern seit 1981 hier lebend, beide türkische bürger, vater seit 81 auch ohne unterbrechung arbeitend.
Ich bin hier geboren, aufgewachsen, realschule, abitur, ausbildung gemacht und abgeschlossen, und jetzt angefangen zu studieren.

Nun möchte ich mich zur deutschen staatsbürgerschaft einbürgern lassen. würde das ein problem darstellen, weil ich studiere?

wohne noch bei eltern, und beziehe ausser bafög kein einkommen.

Titel: Re: Einbürgerung während Studiums
Beitrag von Schweinepest am 04.11.2010 um 06:49:29
Ich glaube, es würde kein Problem sein, da Sie in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Normalerweise hätten Sie eine Chance haben müssen, im Alter von 18 Jahren deutsche Staatsangehörigkeit zu auswählen. Haben Sie sie nicht gehabt?

Titel: Re: Einbürgerung während Studiums
Beitrag von Bayraqiano am 04.11.2010 um 06:56:13

ebru schrieb am 04.11.2010 um 02:07:15:
Nun möchte ich mich zur deutschen staatsbürgerschaft einbürgern lassen. würde das ein problem darstellen, weil ich studiere?

Wenn der LU ohne Inaspruchnahme von staatlichen Hilfen gesichert ist, wird die Einbürgerung nicht daran scheitern. Der Bezug von BaföG ist bei einer Anspruchseinbürgerung unschädlich.


Schweinepest schrieb am 04.11.2010 um 06:49:29:
Normalerweise hätten Sie eine Chance haben müssen, im Alter von 18 Jahren deutsche Staatsangehörigkeit zu auswählen. Haben Sie sie nicht gehabt? 

Im Jahr 2000 konnten nur in Deutschland geborene Kinder eingebürgert werden, die zu dem damaligen Zeitpunkt nicht älter als 10 Jahre alt waren.

Titel: Re: Einbürgerung während Studiums
Beitrag von Ralf am 04.11.2010 um 23:24:29

schrieb am 04.11.2010 um 06:56:13:
Im Jahr 2000 konnten nur in Deutschland geborene Kinder eingebürgert werden, die zu dem damaligen Zeitpunkt nicht älter als 10 Jahre alt waren.

Soweit damit § 40 b  StAG gemeint ist, stimmt das. Aber
selbstverständlich gib's auch andere Rechtsgrundlagen
für einen Einbürgerung, die nicht an das Alter gebunden
sind.


Schweinepest schrieb am 04.11.2010 um 06:49:29:
Normalerweise hätten Sie eine Chance haben müssen, im Alter von 18 Jahren deutsche Staatsangehörigkeit zu auswählen. Haben Sie sie nicht gehabt?

Eine "Wahl" für Ausländerkinder, mit 18 die deutsche StA
anzunehmen, gibt es natürlich nicht, Ich denke, du verwechselst
da etwas.


ebru schrieb am 04.11.2010 um 02:07:15:
würde das ein problem darstellen, weil ich studiere?

Ich gehe mal davon aus, dass bei dieser Vita eine  andere
AE als nach § 16 AufenthG vorhanden ist. Dann sollte
für die Einbürgerung kein Problem bestehen. Bafög ist,
da keine Sozialleistung, ohnehin kein Hinderungsgrund
bei § 10 StAG.

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