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Randthemen >> Personenstandsrecht >> Eheschließung in Deutschland bei befristetem Aufenthalt nach § 17 möglich? https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1288470062 Beitrag begonnen von Shazoun am 30.10.2010 um 22:21:02 |
Titel: Eheschließung in Deutschland bei befristetem Aufenthalt nach § 17 möglich? Beitrag von Shazoun am 30.10.2010 um 22:21:02
Guten Abend,
durch einen deutschen und einen algerischen Elternteil bin ich Doppelstaatsbürger, in Deutschland geboren und aufgewachsen und derzeit als Expat in Algerien. Mein Freund und ich wollen heiraten, er ist derzeit zu Ausbildungs und Arbeitszwecken in Deutschland, hat dort einen befristeten Aufenthalt bis Ende Januar und ist Algerier. Wir überlegen nun, dies in Deutschland zu tun, da es für mich sehr schwer wäre, die erforderlichen Dokumente zur Eheschließung in Algerien beizubringen. Ich habe bisher weder Familienbuch noch Geburtsurkunde, außerdem würde ich auch gerne als mündige Frau ohne Autorisation paternelle heiraten. Daher die Frage: ist es möglich mit diesem Aufenthaltstitel nach § 17 in Deutschland zu heiraten? Wenn ja: welche Papiere braucht er für die Eheschließung in Deutschland? Nach Eheschließung ist die Ausreise nach Algerien geplant, weil ich dort noch einige Jahre arbeiten werde. Wenn ich wieder nach Deutschland gehe, muss er dann die FZF beantragen? Könnte er auch unabhängig von mir in Deutschland bleiben um zum Beispiel den Master in seiner Fachrichtung zu machen? Vielen Dank für Eure Antworten. Beste Grüße, Shazoun |
Titel: Re: Eheschließung in Deutschland bei befristetem Aufenthalt nach § 17 möglich? Beitrag von fons am 30.10.2010 um 23:57:28
Ich antworte da nur mal zu Teilaspekten
Shazoun schrieb am 30.10.2010 um 22:21:02:
Grundsätzlich ja. Wegen der erforderlichen Papiere kontaktiere doch dein Standesamt vor Ort. Shazoun schrieb am 30.10.2010 um 22:21:02:
Auch hier ja; wenn seine AE da weiter für diesen Zweck verlängert wird. |
Titel: Re: Eheschließung in Deutschland bei befristetem Aufenthalt nach § 17 möglich? Beitrag von Petersburger am 31.10.2010 um 00:06:39 Shazoun schrieb am 30.10.2010 um 22:21:02:
Falls er zu diesem Zeitpunkt mit Dir in Algerien wohnt, ja. Dabei mußt Du dann berücksichtigen, daß in Deinem Fall die Regelausnahme greifen kann, der gesicherte LU in Deutschland also doch eine Rolle spielt. Ist er dagegen weiterhin in Deutschland und erwartet Dich sozusagen dort, dann könnt Ihr selbst entscheiden, wie Ihr das weiter handhaben wollt. Ist der LU gesichert, könnt Ihr dann gleich ohne Ausreise eine AE für Ehepartner von Deutschen beantragen. |
Titel: Re: Eheschließung in Deutschland bei befristetem Aufenthalt nach § 17 möglich? Beitrag von Muleta am 31.10.2010 um 09:43:01 Shazoun schrieb am 30.10.2010 um 22:21:02:
Befreiung vom EFZ erforderlich. Dokumente nennt das Standesamt, Anhaltspunkte hier: http://www.olg-köln.de/002_aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltung/dez_7/laender/zw_laender_a/algerien.pdf http://justizportal-bw.de/servlet/PB/show/1187082/Algerien.pdf Zitat:
solltest Du vorher berücksichtigen, dass Du in Algerien ausschließlich als algerische verheiratete Frau behandelt wirst. Weder die deutsche StAng noch die Eheschließung in D ändern daran etwas. Zitat:
ja Zitat:
in der Regel nein; § 17 erlaubt nur einen Aufenthalt bis zum Erreichen des derzeitigen Ausbildungsziels. Er könnte nach Algerien zurück und von dort aus ggf. ein Studienvisum beantragen (unabhängig von Dir). Auf Basis der Eheschließung kann er ohne Dich in Deutschland kein Aufenthaltsrecht geltend machen. Muleta |
Titel: Re: Eheschließung in Deutschland bei befristetem Aufenthalt nach § 17 möglich? Beitrag von Shazoun am 02.11.2010 um 21:34:55
Lieber fons, lieber Petersburger, liebe Muleta.
vielen Dank für Eure Antworten. Leider hatte ich zwei Tage kein Internet wegen Dauerregens, daher erst jetzt meine Rückfragen. Dokumente: - Geburtsurkunde S12 - eidesstaatliche Erklärung über die Ledigkeit ( versteh ich übrigens nicht, denn wenn algerischen Frauen in Deutschland algerisches Recht angewandt wird und nur Eheschließungen mit Muslimen rechstgültig sind un die Erlaubnis des Ehevormundes vorliegen muss, wieso muss dann der algerische Mann ledig sein? Er kann nach algerischem Recht bis zu 4 Frauen heiraten.) - Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das zuständige OLG - ich nehme an auch Ausweispapiere mit dem Aufenthaltstitel? - alles legalisiert durch die Deutsche Botschaft Ist das soweit richtig? Vielen Dank auch für die Hinweise auf FZF, ggf gesichertem notwendigen LU bei FZF weil auf Lebensführung in Algerien verwiesen werden könnte und die Anwendung des algerischen Ehe- und Familienrechtes auf unsere Ehe in Algerien. Das hatte ich alles schon im Hinterkopf, aber es ist gut, die eigene Ansicht noch einmal von Experten bestätigt zu bekommen. Ich hoffe jedoch, dass wir nie in die Verlegenheit kommen werden, den LU nachweisen zu müssen oder in Algerien, um Kinder Hab oder Gut streiten zu müssen. Dann habe ich schlechte Karten. Eine Frage habe ich noch: welches ist das zuständige Standesamt bei Auslandsdeutschen? Oder können wir einfach das Standesamt an seinem Wohnsitz nehmen? Vielen Dank noch einmal! Shazoun - |
Titel: Re: Eheschließung in Deutschland bei befristetem Aufenthalt nach § 17 möglich? Beitrag von erne am 04.11.2010 um 14:07:14 Shazoun schrieb am 02.11.2010 um 21:34:55:
wenn er einen festen gemeldetetn Wohnsitz in D hat, dann könnt Ihr zu diesem Standesamt gehen. Shazoun schrieb am 02.11.2010 um 21:34:55:
Nicht in D ... in Deutschland kann keine Ehe geschlossen werden, wenn man bereits verheiratet ist. |
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