i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Deutsches Kind ?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1288326774

Beitrag begonnen von Hans1961 am 29.10.2010 um 06:32:54

Titel: Deutsches Kind ?
Beitrag von Hans1961 am 29.10.2010 um 06:32:54
Hallo zusammen,
folgender Fall:

kamerunishce Mutter lebte ein Jahr mit amerikanischem  Vater zusmmen, der unbefristetes Aufenthaltsrecht in D hat. Kind, mittlerweile 1,5 Jahre, hat drei Staatsangehörigkeiten:
- deutsch
- kamerunische
- USA.
Die Eltern leben seit der Geburt des Kindes getrennt.
Zunächst bestand für die Mutter eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr. Die Verlängerung wird nun von der Ausländerbehörde verweigert,  mit dem Hinweis, sie lebe nicht mit dem Vater des Kindes zusammen. Ist dies rechtens ?

Danke.

Titel: Re: Deutsches Kind ?
Beitrag von Mick am 29.10.2010 um 06:47:22
Wenn sie mit dem deutschen Kind in familiärer Lebensgemein-
schaft lebt, ist das natürlich nicht rechtens. Sie hätte einen An-
spruch auf Erteilung einer AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.