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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Vaterschaftsanerkennung moeglich, wenn....?
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Beitrag begonnen von chakhi am 19.10.2010 um 10:06:22

Titel: Vaterschaftsanerkennung moeglich, wenn....?
Beitrag von chakhi am 19.10.2010 um 10:06:22

Gruss Euch,
ich bin eingebuergerte Deutsche und lebe momentan im Ausland. Mein Mann ist nicht Deutsche und war auch nie in Deutschland. wir haben einen gemeinsamen Sohn, der 2005 im Deutschland als deutsche geboren ist. Auf seinem Geburtsurkunde steht nur meinen Namen, da sein Vater und ich keine in deutschland wirksame Ehevertrag hatten und der Vater bei der Geburt nicht dabei war. Jetzt moechten wir von hier aus einen Antrag auf Vaterschaftsanerkennung stellen. Ich habe nach gefragt, die Botschaft kann den Antrag annehmen. Aber hier habe ich paar Fragen:
* Es ist egal, dass auf die Dokumente von meinem Mann "verheiratet" steht?? Also kann ein verheirateter Mann, ohne weiteres,  die Vaterschaft von einem Kind anerkannt bekommen?? Er ist eigentlich mit mir verheiratet, aber wir moechten unsere Ehe in Deutschland noch nicht bekannt machen. warum? weil es sehr lange dauert und wir die Vaterschaftsanerkennung schnell haben mochten, da unser Sohn bald in die Schule geht und aus etischen Gruenden soll er nicht Vaterlos angemeldet sein!!
* Oder ich lege einfach die uebersetzte Ehevertrag vor. Aber geht das so einfach, oder muss noch die wirksamkeit der Ehe geprueft werden?? was 1000 weitere Dokumente braucht und mir allein die uebersetzung haufen Geld kosten wuerde!!!

Habt Ihr bitte Antwort oder Vorschlaege! DANKE!

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung moeglich, wenn....?
Beitrag von Eduard am 19.10.2010 um 11:21:41

chakhi schrieb am 19.10.2010 um 10:06:22:
Es ist egal, dass auf die Dokumente von meinem Mann "verheiratet" steht?? Also kann ein verheirateter Mann, ohne weiteres,  die Vaterschaft von einem Kind anerkannt bekommen??


Ja. Auch ein verheirateter Mann kann die Vaterschaft für ein Kind anerkennen.


Zitat:
Aber geht das so einfach, oder muss noch die wirksamkeit der Ehe geprueft werden??

Kann ich nicht beurteilen. Kommt auch das Standesamt an, bei dem die Geburt beurkundet wurde.

Titel: Re: Vaterschaftsanerkennung moeglich, wenn....?
Beitrag von Ulf am 31.10.2010 um 13:33:52

chakhi schrieb am 19.10.2010 um 10:06:22:
Er ist eigentlich mit mir verheiratet, aber wir moechten unsere Ehe in Deutschland noch nicht bekannt machen. warum? weil es sehr lange dauert und wir die Vaterschaftsanerkennung schnell haben mochten, da unser Sohn bald in die Schule geht


Spätestens bei Visumsantrag wird er den Namen seiner Gattin anzugeben haben.

Gruß, ULF

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