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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Welcher AT ist möglich?
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Beitrag begonnen von Brathahn am 17.10.2010 um 10:33:06

Titel: Welcher AT ist möglich?
Beitrag von Brathahn am 17.10.2010 um 10:33:06
Ich habe folgendes Anliegen,bin seit 11 Jahren mit einer Ukrainerin verheiratet, die hatte eine Tochter damals 9 mit in die Ehe mitgebracht, ist also seit 1999 hier in Deutschland. Die Tochter ging hier zur Schule und war 2007 mehrmals mit Unterbrechung knapp 6 Monate in der Ukrainie, von dort an machte die Ausländerbehörde am Wohnort, falscher Einreisemodus und wieder ausreisen obwohl nicht Volljährig, völligen Stress.
Sie hatte nur ihren leiblichen Vater besucht der im sterben lag und sie nochmals sehen wollte und ihre Oma bei der Pflege unterstützen. So heute ist sie 20 und hat ein Kind von einem bzw. ihrem ukrainischen Mann der für die US Army als Übersetzer
jetzt 4 Jahre tätig war. Der Aufenthaltstitel ist seit dem 26.8.2010 abgelaufen, bewirbt sich seit 2 Jahren auf Ausbildungs und Aushilfsstellen Vollzeit. Wie kann man es schaffen, auch wenn jetzt direkt keine Stelle gefunden wird trotzdem de Aufenthaltstitel verlängert wird. Sie soll jetzt 3 Gehaltnachweise vorlegen und einen Arbeitsvertrag, dass kann sie aber nicht und wegen dem Baby jetzt 1 Jahr alt wird es auch schwieriger eine Stelle für sie zu finden. Sie spricht akzentfreies Deutsch und würde alles tun um hier in Deutschland zu bleiben. Sie hatte sich zwischzeitlich bei meiner Mutter in Berlin gemeldet und die Aktion wieder abgebrochen , weil da erst ein Termin im Dezember angeboten wird. Ich befasse mich schon langen wegen der Tochter mit dem Ausländergesetz, hier sind mir aber einige Sachen zuhoch. Warum dürn Türken als 3 Staatsangehörige hier bleiben und die dem Staat nicht zur Lasten fallen müssen gehen. Was kann man machen welchen Maßhme kann man ergreifen und welche Behörden können helfen.
Ich hatte in Hannover 2 Unteroffiziere bei der Ausländerbehörde gehabt, die die Sachen einfach darstellten, was sie brauchten welche Papiere und ohne Komplikationen, leider wohne ich jetzt in Süddeutschland. :) :) :) :#s22:

Titel: Re: Welcher AT ist möglich?
Beitrag von schweitzer am 17.10.2010 um 10:38:12
Da es nicht um Ausweisung, Abschiebung etc. geht, habe ich den thread hierher verschoben.

Außerdem habe ich den "Betreff" etwas konkreter formuliert. "Schwierige Fragen" haben hier fast alle.

Für Sachantworten bitte ggf. etwas Geduld, es ist Sonntag, da dauerts mitunter etwas länger als während der Woche ...


=schweitzer=

Titel: Re: Welcher AT ist möglich?
Beitrag von Muleta am 17.10.2010 um 10:41:31
warum ist ihr nicht mit dem 16. Geburtstag eine NE nach § 35 Abs. 1 S. 1 AufenthG erteilt worden? Ich würde, sofern nicht damals ein entsprechender Antrag gestellt und abgelehnt wurde, diesen Antrag heute stellen (und im Hinblick auf das Staatsangehörigkeitsrecht eine rückwirkende Erteilung anstreben...)

Muleta

Titel: Re: Welcher AT ist möglich?
Beitrag von Brathahn am 17.10.2010 um 10:48:50
Hallo.
Das mit dem 16 Lebensjahr mit meiner Stieftochter wurde mir nicht oder nie genannt. Wir sind seit 2001 im Hohnlohekreis und dort geht man nicht gerade freundlich mit Ausländern bzw. Familien mit Ausländeranteil um. Ich muss mich jedesmal mit den 3 Damen von der Ausländerbehörde rum ärgern. Wie heisst der Antrag????? Der jetzige Titel ist ausgelaufen.
Danke für die schnelle Antwort :)

...

Für die NE gibt es anscheinend je nach Bundesland eine andere Auslegung. Ein Bekannte von mir hat in Hannover ihr 25 jährige Tochter von ihrem Mann adoptieren lassen, dauer 6 Monate. In BA WÜ heisste es geht nicht und darf nicht gemacht werden, so die aussagen von 2 Ausländerbehörden. :'(

[edit]Folgepost eingefügt. Bitte Änderungsmöglichkeit nutzen[/edit]

Titel: Re: Welcher AT ist möglich?
Beitrag von fons am 17.10.2010 um 11:02:58
Das ist wohl Quatsch bzw. missverständlich.

Adoption hat Null mit Ausländerrecht zu tun!

Eine Erwachsenenadoption ist grundsätzlich überall möglich.
Ob es dann im Einzelfall geht ist hier kaum zu verifizieren.

Außerdem hat eine Erwachsenenadoption keine Wirkung
für die Staatsangehörigkeit bzw. den ausländerrechtlichen
Status.

Titel: Re: Welcher AT ist möglich?
Beitrag von Brathahn am 17.10.2010 um 12:26:59
Hallo, man hatte mir das mit der Adoption geraten und bei der Bekannten in Hannover würde die Tochter jetzt einen deutschen Pass bekommen. Das ist ja das Problem, die eine Behörde sagt so die andere wieder was ganz anderes und das weis selbst nicht mehr was man glauben und machen soll. Ich hatte verschiedene Papiere schon gefertigt und gemacht teuer bezahlt die ich nachher in die Tonne werfen konnte. Die Adoption wäre eh die letzte Option gewesen.

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