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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes bei Ehegattennachzug
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Beitrag begonnen von mica am 06.10.2010 um 00:35:30

Titel: Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes bei Ehegattennachzug
Beitrag von mica am 06.10.2010 um 00:35:30
Ich zitiere hier aus den FAQ:

"Anders kann es sein, wenn es um den Nachzug zum deutschen Ehegatten geht. Nach § 28 Abs. 1 Satz 3 AufenthG soll die Aufenthaltserlaubnis in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erteilt werden. Das heißt, dass die Aufenthaltserlaubnis im Normalfall (= in der Regel) ohne Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes zu erteilen ist  (es besteht dann ein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ohne Sicherstellung des Lebensunterhaltes, wenn ein Regelfall vorliegt)."

Verstehe ich das richtig, dass für den Ehegattennachzug kein Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes notwendig ist?

Was genau bedeutet Ehegattennachzug? Bezieht sich das auf die Familienzusammenführung?

Titel: Re: Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes bei Ehegattennachzug
Beitrag von fons am 06.10.2010 um 00:39:38
Familiennachzug ist quasi der Oberbegriff. Denn es gibt
ja Ehegattennachzug, Kindernachzug und "Eltern(teil)-
nachzug.

Da du Deutsche bist und sich wohl die Frage der Regelaus-
nahme nicht stellt (ich seh da keine Anhaltspunkte)... liegst
du richtig: die Frage der Sicherstellung des LU stellt sich
dann nicht.

Titel: Re: Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes bei Ehegattennachzug
Beitrag von mica am 06.10.2010 um 00:46:38

schrieb am 06.10.2010 um 00:39:38:
Familiennachzug ist quasi der Oberbegriff. Denn es gibt
ja Ehegattennachzug, Kindernachzug und "Eltern(teil)-
nachzug.

Da du Deutsche bist und sich wohl die Frage der Regelaus-
nahme nicht stellt (ich seh da keine Anhaltspunkte)... liegst
du richtig: die Frage der Sicherstellung des LU stellt sich
dann nicht.

Danke für die super prompte Antwort

Nein, es gibt keinerlei Anhaltspunkte für Regelausnahmen (soweit ich den Gesetzestext richtig interpretiere).

Spielt es eigentlich eine Rolle, wo die Ehe geschlossen wird/wurde, ob in Deutschland, Kolumbien oder auch Dänemark?

Titel: Re: Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes bei Ehegattennachzug
Beitrag von Mustermann am 06.10.2010 um 01:02:13

mica schrieb am 06.10.2010 um 00:46:38:
Spielt es eigentlich eine Rolle, wo die Ehe geschlossen wird/wurde, ob in Deutschland, Kolumbien oder auch Dänemark?


Nein, wo die Ehe geschlossen wurde, ist nicht relevant. Wo das Ehepaar zusammen gelebt hat könnte relevant sein

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