i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Wird man für Scheinehe bestaft?
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1286316225

Beitrag begonnen von Waldemar am 06.10.2010 um 00:03:45

Titel: Wird man für Scheinehe bestaft?
Beitrag von Waldemar am 06.10.2010 um 00:03:45
Hallo, ich kenn da eine die hat den Bruder von ihrem Freund geheiratet. Ihr Freund war damals verheiratet. Weil sie meinte, wenn sie den Bruder heiratet, dann würde ihr Freund bei ihr bleiben. Als der Bruder dann aber da war, hat er bloss gesoffen und ist auf der Strasse rumgezogen. Inzwischen hat sie auch ein Kind das den Namen von ihrem Ehemann trägt aber der Vater ist ja ihr eigentlicher Freund den sie gerne gehabt hätte. Die sind dann aber immer nur gekommen und haben Geld oder Geschenke gefordert. Das war ihr dann zuviel, aber scheiden lassen hat sie sich nicht getraut, weil die immer gesagt haben dass sie dann halt sagen, dass das ja bloss eine Scheinehe war und dann könnte Sie ihren Job verlieren. Ausserdem verdient sie beim Staat ja so viel Geld, müsste also die Scheidung selber zahlen und dann auch noch Unterhalt. Deshalb hat sie sich immer noch nicht getraut und hält die beiden lieber aus.
Das Kind geht schon zur Schule und weiss gar nicht wer ihr Vater ist. Kann die jetzt immer noch dafür bestraft werden? Die tut mir ja so leid.

Titel: Re: Wird man für Scheinehe bestaft?
Beitrag von fons am 06.10.2010 um 00:08:26
Sry, aber Fragen rund um das Thema Scheinehen werden
hier nicht beantwortet.

:closed

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.