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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Frage zum Versicherungsnachweis / Einreise Ehemann
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Beitrag begonnen von theresa am 04.10.2010 um 00:31:05

Titel: Frage zum Versicherungsnachweis / Einreise Ehemann
Beitrag von theresa am 04.10.2010 um 00:31:05
Also bei der Visumsbeantragung mussten wir keine Versicherung nachweisen, ich habe angegeben das mein Mann vermutlich bei mir familienmitversichert seien wird. Das KVR München meint bei der Beantragung des Aufenthaltstitels müsse keine Versicherung nachgewiesen werden. Die Botschaft wollte auch keine. Ich verstehe das nicht, wird das nicht spätestens bei der Einreise am Flughafen verlangt? Oder kommt das jetzt noch wenn ich meine Heiratspapiere für das Visum zum Ausländeramt bringen muss? Ich möchte nicht das sich das weiter verzögert und würde das wenn dann lieber gleich ändern und meinen Mann bei mir eintragen lassen, das aber lieber später da ich momentan noch familienmitversichert bin und mich jetzt Studentenversichern lassen müsste. Hat da jemand eine Ahnung? Das wäre super!!!

Titel: Re: Frage zum Versicherungsnachweis / Einreise Ehemann
Beitrag von steini007 am 04.10.2010 um 08:15:18

theresa schrieb am 04.10.2010 um 00:31:05:
wird das nicht spätestens bei der Einreise am Flughafen verlangt?

Am Flughafen wird bei einem Visum zur FZF i.d.R. nichts mehr verlangt.

Irgendwie verwechselst du verschiedene Sachen.

Einmal schreibst du, dass bei der Visumsbeantragung (müßte ja bei der Botschaft im Heimatland deines Mannse sein) nichts verlangt, dann schreibst du bei der Beantragung des AT beim KVR.

Es wäre mehr als erstaunlich, dass bei einem Visum zur Eheschließung für deinen Mann keine VE verlangt wird. Und mit einer VE ist auch eine KV verbunden.

Frage vielleicht nach einmal genau beim KVR nach oder schaue dir die HP der Deutschen Botschaft an, was dort steht.


theresa schrieb am 04.10.2010 um 00:31:05:
Ich möchte nicht das sich das weiter verzögert und würde das wenn dann lieber gleich ändern und meinen Mann bei mir eintragen lassen,

Die Familienversicherung deines Mannes geht erst bei dir, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

- Du mußt selber versichert sein
- Ihr müßt verheiratet sein
- Er muss in Deutschland sein

Solange diese Punkte nicht erfüllt sind, funktioniert eine Familienversicherung nicht und er müßte eine sog. Incomingversicherung, auch bekannt als  Reisekrankenversicherung abschließen.

Titel: Re: Frage zum Versicherungsnachweis / Einreise Ehemann
Beitrag von Eduard am 04.10.2010 um 09:53:04

steini007 schrieb am 04.10.2010 um 08:15:18:
Visum zur Eheschließung


So wie ich das verstehe, ist die TS ist bereits verheiratet.


theresa schrieb am 04.10.2010 um 00:31:05:
Ich verstehe das nicht, wird das nicht spätestens bei der Einreise am Flughafen verlangt? Oder kommt das jetzt noch wenn ich meine Heiratspapiere für das Visum zum Ausländeramt bringen muss?


Bei der Familienzusammenführung zu einem deutschen Ehepartner ist in der Regel kein Nachweis einer Krankenversicherung notwendig. (Es kommt ab und zu vor, dass die Botschaft vor Erteilung des Visums trotzdem einen Nachweis verlangt, dies widerspricht aber der Rechtslage.)

Also keine Sorgen.


theresa schrieb am 04.10.2010 um 00:31:05:
das aber lieber später da ich momentan noch familienmitversichert bin und mich jetzt Studentenversichern lassen müsste


Stichtag für die Änderung ist, wie von steini gesagt, das Datum der Einreise. Ich denke nicht, dass es schadet, wenn man das bereits vorab meldet.

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