i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1285951089

Beitrag begonnen von Hans-Peter am 01.10.2010 um 18:38:09

Titel: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Hans-Peter am 01.10.2010 um 18:38:09
Hallo allerseits,
ich versuche es möglich kurz und knackig zu beschreiben und somit umgehend zur Frage zu kommen:

Wenn eine Trennung stattfindet (die Frau ist Marokkanerin, er Deutscher), die befristete AE mit Arbeitsgenehmigung ca. 3 Monate vor der Trennung abläuft (die Trennung wurde der ABH mitgeteilt) und die Frau bis zum Ausreisetermin bei einer Bekannten/Arbeitskollegin im gleichen Ort wohnt: Muss die Frau dann zwingend mit Ablauf der AE ausreisen?

Ich habe nämlich zufällig heute von einem etwas entfernt wohnenden Nachbarn die "absolut seriöse Mitteilung" bekommen, dass dieser meine Frau in den letzten Wochen einige Male gesehen hat. Was mir natürlich etwas seltsam vorkommt. Eigentlich müsste sie ja seit immerhin 3 Monaten wieder in der Heimat Marokko sein.

Oder besteht die Möglichkeit, dass in Sachen AE der (deutsche) Arbeitgeber in sofern eingreifen kann, als das sie, obwohl die Ehe in D nicht mehr aufrecht erhalten wird, trotzdem hier bleiben und auch arbeiten darf?

Ich war bisher der Ansicht, dass die erneute Ausstellung einer AE nur in Verbindung mit der in D gelebten Ehe möglich ist. Scheitert die Ehe innerhalb der allseits bekannten 24 Monate (danach hätte man meines Wissens eine eigenständige AE), dann muss die eingereiste Person ausreisen.

Ich frage nur aus folgendem Grund:

Ich habe vor ungefähr 3 Monaten auf Anfrage (Mail) bei der ABH keine Auskunft bekommen, ob meine Frau in der Zwischenzeit ausgereist ist. Wir hatten schon mal eine (vorübergehende) Trennung incl. der Rückkehr seitens meiner Frau in ihre Heimat. Aber im Gegensatz zur ersten Ausreise habe ich dieses Mal nicht das entsprechende "grüne Formular" zugeschickt bekommen, auch keine sonstige Antwort.

Viele Grüße,
Hans-Peter

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von steini007 am 01.10.2010 um 18:48:50

Hans-Peter schrieb am 01.10.2010 um 18:38:09:
Wenn eine Trennung stattfindet (die Frau ist Marokkanerin, er Deutscher), die befristete AE mit Arbeitsgenehmigung ca. 3 Monate vor der Trennung abläuft (die Trennung wurde der ABH mitgeteilt) und die Frau bis zum Ausreisetermin bei einer Bekannten/Arbeitskollegin im gleichen Ort wohnt: Muss die Frau dann zwingend mit Ablauf der AE ausreisen? 


Vielleicht verstehe ich hier etwas falsch. Wenn die AE vor der Trennung abläuft, ist doch die AE zum Zeitpunkt - sofern die AE nicht verlängert wurde - der Trennung bereits abgelaufen.

Dann hätte die Frau auch ohne Trennung bereits ein Problem.

Oder meinst du, wenn die AE drei Monate nach der Trennung abläuft?


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Hans-Peter am 01.10.2010 um 18:57:14

steini007 schrieb am 01.10.2010 um 18:48:50:
Oder meinst du, wenn die AE drei Monate nach der Trennung abläuft?


Du meine Güte?! NATÜRLICH muss es heißen, wie Du untenstehend formuliert/vermutet hast:

Die AE lief 3 Monate nach der Trennung ab...! Daher konnte sie noch bei der Arbeitskollegin wohnen, arbeiten und gutes Geld verdienen....

LG,
Hans-Peter

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Muleta am 01.10.2010 um 19:04:19
sie kann einen Antrag auf Verlängerung der AE stellten mit der Wirkung von § 81 Abs. 4 AufenthG.

Je nachdem, welche Gründe sie dafür geltend macht, kann das unterschiedlich lange dauern und erfolgreich/erfolglos verlaufen.

Die ausländerrechtliche Seite ist aber nicht Deine Baustelle, insofern darf Dir die ABH auch keine Auskünfte geben.

Muleta

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Hans-Peter am 01.10.2010 um 19:06:51

Muleta schrieb am 01.10.2010 um 19:04:19:
sie kann einen Antrag auf Verlängerung der AE stellten mit der Wirkung von § 81 Abs. 4 AufenthG.

Je nachdem, welche Gründe sie dafür geltend macht, kann das unterschiedlich lange dauern und erfolgreich/erfolglos verlaufen. 



Ahso...dann evtl. aus dem Grund, bis die Scheidung hier durch ist...

LG,
Hans-Peter

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Muleta am 01.10.2010 um 19:11:41

Hans-Peter schrieb am 01.10.2010 um 19:06:51:
Ahso...dann evtl. aus dem Grund, bis die Scheidung hier durch ist...


*das* ist normalerweise kein Grund.

Muleta

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Hans-Peter am 01.10.2010 um 19:17:11

Muleta schrieb am 01.10.2010 um 19:11:41:
*das* ist normalerweise kein Grund.


Ja, dann hab' ich keine Ahnung, warum.

Generell hoffe ich, dass die Scheidung (nach dem Trennungsjahr) kurz und schmerzlos über die Bühne geht. Weder sie noch ich haben Besitz, der zu teilen wäre, Kinder sind aus der kurzen Ehe auch nicht hervorgegangen usw. Vielleicht lässt sich das ja alles regeln mit Papierkram größtenteils zwischen den beiden Anwälten. Nicht, dass sie ggf. noch mal extra deswegen nach D einreisen muss (wenn sie denn dort wäre..) und ich andererseits nicht nach Marokko fliegen muss...

LG,
Hand-Peter
und DANKE für die profunden Hinweise - auch ein DANKE an Steini)...


Zur besseren "Übersicht" noch dieser Nachtrag:
Die befristete AE lief bis Ende Juni 2010. Die Trennung war im April 2010. Gesehen wurde sie (vom Nachbarn) im September 2010.
Gruß,
Hans-Peter

[edit]Folgepost eingefügt; bitte Button "Ändern" nutzen für Ergänzungen
des Postings - geht 15 Min. lang[/edit]

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Hans-Peter am 02.10.2010 um 02:37:24

Muleta schrieb am 01.10.2010 um 19:11:41:
*das* ist normalerweise kein Grund.
Muleta


Schon merkwürdig. Vielleicht hängt ihr Arbeitgeber ja mit drin. Im Dienstleistungssektor wie z. B. Pflegeberufe, Hotel- und Gaststättengewerbe u.ä. herrscht ja oft Arbeitskräftemangel...

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von erne am 02.10.2010 um 17:28:06

Hans-Peter schrieb am 02.10.2010 um 02:37:24:
Schon merkwürdig. Vielleicht hängt ihr Arbeitgeber ja mit drin

kaum

wohl eher hat sie einen Antrag gestellt, und dieser ist noch in Bearbeitung, solange hat sie eine FB.
siehe Post #3.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Hans-Peter am 02.10.2010 um 20:26:45

erne schrieb am 02.10.2010 um 17:28:06:
kaum

wohl eher hat sie einen Antrag gestellt, und dieser ist noch in Bearbeitung, solange hat sie eine FB.
siehe Post #3.


Ja, ist schon klar. Es ging ja darum, dass sie Gründe angeben muss. Gründe könnten (meines Erachtens) z.B. sein: Innerhalb weniger Monate hervorragend in D integriert, in Rekordzeit die deutsche Sprache erlernt, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gefunden, verbunden mit der reellen Chance (bzw. Tatsache), ihre family in Marokko auch noch finanziell unterstützen zu können... Wenn das keine Gründe sind...Aber das sind nur Vermutungen meinerseits. Wenn dem aber so ist, dann hat ja die ganze Sache sogar noch ein Gutes...Ob der entsprechende Antrag noch in Bearbeitung ist, keine Ahnung. Warum noch in Bearbeitung, warum nicht bereits fertig? Wovon ist denn das abgeleitet worden? AE -Ablauf war Ende Juni. Im August und Anfang September ist sie von Bekannten einige Male gesehen worden.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von steini007 am 02.10.2010 um 20:48:20

Hans-Peter schrieb am 02.10.2010 um 20:26:45:
Gründe könnten (meines Erachtens) z.B. sein: Innerhalb weniger Monate hervorragend in D integriert, in Rekordzeit die deutsche Sprache erlernt, eine sozialversicherungspflichtige Arbeit gefunden, verbunden mit der reellen Chance (bzw. Tatsache), ihre family in Marokko auch noch finanziell unterstützen zu können... 

Das sind keine Gründe die AE zu verlängern.

Willst du die Bandbreite der Spekulation eröffnen, die dir nicht weiter hilft?

Gegen einen abgelehnten Bescheid kann deine Frau Rechtsmittel einlegen, unabhängig ob er Erfolg verspricht oder nicht. Bis die ganze Sache entschieden ist, können Monate vergehen.

Die Wahrheit warum sie noch in Deutschland ist, wirst du nur von deiner Frau selber erfahren. Aber hilft es dir wirklich weiter?

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Hans-Peter am 02.10.2010 um 22:13:38

steini007 schrieb am 02.10.2010 um 20:48:20:
Das sind keine Gründe die AE zu verlängern.

Willst du die Bandbreite der Spekulation eröffnen, die dir nicht weiter hilft?

Die Wahrheit warum sie noch in Deutschland ist, wirst du nur von deiner Frau selber erfahren. Aber hilft es dir wirklich weiter? 


Danke für die Info. Es hilft mir natürlich nicht weiter. Ich habe in Sachen AE nur mein oberflächliches Wissen, eben wegen der Heirat seinerzeit. Ich dachte bisher, dass die (befristete) AE an das Aufrechterhalten der Ehegemeinschaft (unter 24 Monate) gekoppelt ist. Also einfacher formuliert: erfolgt die Trennung vorher, Ausreise zwingend, da noch keine eigenständige AE vorliegt. Von evtl. "Ausnahmegenehmigungen", warum man also trotz Trennung doch noch weit nach Ablauf der AE hier bleiben (und in diesem Fall womöglich dann auch weiterhin arbeiten) darf, habe ich keine Ahnung.
Gruß,
Hans-Peter

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von steini007 am 02.10.2010 um 22:56:45

Hans-Peter schrieb am 02.10.2010 um 22:13:38:
warum man also trotz Trennung doch noch weit nach Ablauf der AE hier bleiben (und in diesem Fall womöglich dann auch weiterhin arbeiten) darf, habe ich keine Ahnung. 

Die Ahnung haben wir auch nicht, weil wir die Akte deiner Frau nicht kennen. Somit gibt es zig Möglichkeiten, warum sich noch in Deutschland befindet. Auch wissen wir nicht, ob sie noch eine AE hat. Es könnte auch sein, dass sie bereits eine Ausreiseaufforderung erhalten hat, der sie noch nicht nachgekommen ist. Die unbekannten Details lassen einen großen Raum für Spekulationen und deine Fragen können wir leider nicht abschießend beantworten.


Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Hans-Peter am 02.10.2010 um 23:38:44
OK, hab' ich nun auch verstanden...Aber eines muss ich jetzt trotzdem noch "nachschieben"...:


steini007 schrieb am 02.10.2010 um 22:56:45:
Es könnte auch sein, dass sie bereits eine Ausreiseaufforderung erhalten hat, der sie noch nicht nachgekommen ist.

Das wäre ja wohl ....(ich will's mal so formulieren)...mehr als dreist ...;-) Daher schließe ich diese Vermutung oder Möglichkeit mal wirklich aus. Wo leben wir denn hier? Die ABH kennt doch in jedem Fall den Termin. Und das lässt/ließe man dann einfach so laufen, wenn dem nicht nachgekommen wird...?!

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von fons am 02.10.2010 um 23:45:30
Wir backen hier nur Spekulatius. Das macht keinen Sinn.

Und, um es mal auf den rechtlichen Nenner zu bringen. Es
geht dich einfach nichts an. Die ausländerrechtlich erforderli-
chen Maßnahmen trifft die ABH. Egal was du gern hättest.

Und hier gibt es einfach eine Grauzone des Nichtwissens
aller Details. Aus meiner Sicht ist das Thema ausgelutscht.

Titel: Re: Aufenthaltserlaubnis, aber getrennt lebend
Beitrag von Hans-Peter am 02.10.2010 um 23:49:20

schrieb am 02.10.2010 um 23:45:30:
Aus meiner Sicht ist das Thema ausgelutscht.

OK, akzeptiert. Will ja schließlich nicht lästig werden. Dann woll'n wir mal hier anfangen Platz zu sparen. DANKE auf jeden Fall für die Hinweise und das Engagement.
Gruß,
Hans-Peter

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.