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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Daueraufenthaltserlaubnis-EG https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1285844707 Beitrag begonnen von MBright am 30.09.2010 um 13:05:06 |
Titel: Daueraufenthaltserlaubnis-EG Beitrag von MBright am 30.09.2010 um 13:05:06
Hallo liebe Experten,
Kann ein Drittländer (nicht-EU) ein Daueraufenthaltserlaubnis-EG erwerben, wenn er in den letzten 11 Jahren dauerhaft im EU Gebiet Rechtmäßig Aufenthalt hat, wobei die ersten 6 Jahre in Deutschland (nach § 16), die nächsten 2 Jahre in Österreich (Aufenthalt bezüglich Forschungstätigkeiten, also mit einen Aufenthaltstitel ähnlich wie nach § 20 aus Österreich) und die letzten 3 Jahre wieder in Deutschland (nach § 19, mit Besitz eines Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte) waren? Ich empfinde dies möglich sein sollte, als das primäre Ziel der D-EG ist die Freizügigkeit der langjährigen Bewohner der EU aus Drittländern - anstatt einem bestimmten Mitgliedsstaat - ermöglichen. Ist die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen zum Erteilung der NE nach § 19 ebenso hinreichend zur Erteilung der D-EG in Deutschland? Danke für Ihre Antworte im Voraus. MBright |
Titel: Re: Daueraufenthaltserlaubnis-EG Beitrag von steini007 am 30.09.2010 um 14:32:38 MBright schrieb am 30.09.2010 um 13:05:06:
M. M.nach dürfte dies an der Grundvoraussetzung scheitern, die in den VWV festgelegt sind. Zitat:
Bezüglich der Anrechnung nach 9 b AufenthG findest du hier die VWV: http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf#9b |
Titel: Re: Daueraufenthaltserlaubnis-EG Beitrag von Stefan-TR am 30.09.2010 um 16:17:45 MBright schrieb am 30.09.2010 um 13:05:06:
Leider nein. So etwas waere schoen, aber noch sind wir in der EU leider nicht so weit. Steinis Zitat aus dem AufenthG findet sich gleichlautend in der originaeren Richtlinie wieder: Zitat:
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Titel: Re: Daueraufenthaltserlaubnis-EG Beitrag von MBright am 30.09.2010 um 17:35:52
Na ja, die NE nach § 19 wirkt nicht wie D-EG:
Zitat:
Hilft vielleicht dieses Regel etwa? Zitat:
Auch wenn man keine Genehmigung von der ABH bekommen hat, kann man von der Aufenthaltstitel von den EU-Mitgliedsstaat (bsw Österreich) jederzeit feststellen, dass die Aufenthalt eine berufliche Grunde trifft. |
Titel: Re: Daueraufenthaltserlaubnis-EG Beitrag von steini007 am 30.09.2010 um 17:51:26 MBright schrieb am 30.09.2010 um 17:35:52:
Hierzu wäre das zwischen den fettgedruckten Worten wichtig. Ich zitiere: Zitat:
... was voraussetzt, dass du von einem in Deutschland ansässigen Unternehmen ins Ausland versetzt worden bist. Du bist aber gleich nach deinem Studium nach Österreich gegangen und nicht entsendet worden. Weiter hätte dir die ABH bei einer längeren Abwesenheit (mehr als sechs Monate) eine Fristverlängerung zur Wiedereinreise geben müssen. |
Titel: Re: Daueraufenthaltserlaubnis-EG Beitrag von MBright am 01.10.2010 um 10:43:27
Danke steini007 und stefan-TR für eure Antworte. Na, man plant leider nicht immer, soweit über gesetzliche sachen, wie ein Schachspiel :-[.
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