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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
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Beitrag begonnen von Lilit am 30.09.2010 um 11:24:56

Titel: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 11:24:56
hallo
Es geht um meine Freundin aus Georgien,sie hat hier ein Visum fürs Studieren(§16).Sie ist hier als DAAD(deutscher akademischer Austauschdienst) Stipendiatin gekommen,wie ich auch und  hat Studiumkolleg besucht,weiß gut Deutsch und studierte zuletz an der FH internationale Betriebswirtshaft.Hat ein paar Prüfungen gemacht.
Im Jahr 2008 ist ihr Vater gestorben und seitdem hat sie seelische Probleme und bleibt zu Hause,studiert nicht,bezahlt zwar den studentischen Beitrag,aber geht nicht zur FH.Sie lebt sehr zurückgezogen,hat fast keine Freunde,ausser mir. Sie hat eine Unterbrechung zwar beantragt,aber nur für einen Semester

Nicht das sie mir falsch verstehen,sie will studieren,aber sie konnte den Tod bis jetzt nicht verarbeiten.Der Vater hat sie auch finanziell unterstüzt. Sie ist sehr klug,hat einen ausgezeichneten Schulabschluss,ist sehr schade drum.
Nun hat Sie ein Schreiben vom Prüfungsamt,dass sie exmatrikuliert ist und  nach §29 nur 2 Mal die Prüfungsanspruch hat und  eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen.Ausserdem nach §68 darf sie nicht mehr in Rheinland-Pfalz studieren.Sie hat eine Frist um ein Widerspruch zum Prüfungsanspruch zu erheben.

Ich habe beim Prüfungsamt nachgefragt,da sie selbst Angst hat,und da wurde mir gesagt,dass Sie erstmal auf dieses Schreiben reagieren  und einen Widerspruch erheben soll,aber was soll man da schreiben,dass sie seelische Probleme hat und deshalb nicht studieren und Prüfungen ablegen konnte?wird das so akzeptiert?

Was soll sie tun?Sie will etwas anderes studieren oder Ausbildung machen.Sie hat sich jetzt schon beworben. Was kann Sie machen um diese Prüfung nicht machen zu müssen  und vermeiden,dass sie nicht mehr in Rheinland Pfalz studieren darf.
Wer kann helfen,wer weiß mehr.Was soll sie tun.?
Sie will jetzt etwas neues anfangen und richtig gut.entweder eine Ausbildung oder Studium.
Sie will auch demnächst zum Psychotherapeuten.Ich denke auch das es wichtig ist.
Vielen Dank im Voraus ,ich hoffe jemand hat einen oder mehrere Ratschläge

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von sigi-n am 30.09.2010 um 11:48:46
Hallo
fast alle Fragen betreffen nicht das Aufenthaltsgesetz, lass dich bei der Studienberatung schlau machen
Hier ist nur interessant wie genau der §16 gefasst ist, falls aufhebende Bedingung kann sonst sehr schnell der Aufenthalt illegal werden.
Ausbildung kann Sie eh vergessen dafür hat sie keinen AT und wird auch wohl nie einen bekommen.

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von steini007 am 30.09.2010 um 11:59:32

sigi-n schrieb am 30.09.2010 um 11:48:46:
Ausbildung kann Sie eh vergessen dafür hat sie keinen AT und wird auch wohl nie einen bekommen. 

Diesen Absolutismus sollte sie doch vorher mit ihrer ABH klären. Wir wissen zuwenig über die betreffende Person.

Nicht alles, was auf den ersten Blick unmöglich erscheint, muß unmöglich bleiben.

Auf alle Fälle sollte sich deine Freundin schnellstens zur ABH begeben, um die Sache zu klären. Voraussetzung ist natürlich, dass sie noch eine gültige AE hat.


Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Stefan-TR am 30.09.2010 um 12:41:57

Serine schrieb am 30.09.2010 um 11:24:56:
aber was soll man da schreiben,dass sie seelische Probleme hat und deshalb nicht studieren und Prüfungen ablegen konnte?wird das so akzeptiert?

Probieren kann man das jetzt immer noch. Koennte aber zu spaet sein.

Sie haette sich rechtzeitig in psychologische Beratung begeben muessen (bietet das Studentenwerk oft kostenlos an), so dass sie ihr Studium mit einem aerztlichen Attest fuer einen geeigneten Zeitraum haette unterbrechen koennen. Da sind viele Unis/FHs flexibel. Aber wer sich erst meldet wenn es zu spaet ist hat die Chance leider oft schon verpasst.

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 12:43:09

steini007 schrieb am 30.09.2010 um 11:59:32:
Diesen Absolutismus sollte sie doch vorher mit ihrer ABH klären. Wir wissen zuwenig über die betreffende Person.

Nicht alles, was auf den ersten Blick unmöglich erscheint, muß unmöglich bleiben.

Auf alle Fälle sollte sich deine Freundin schnellstens zur ABH begeben, um die Sache zu klären. Voraussetzung ist natürlich, dass sie noch eine gültige AE hat.

Hallo steini007

Sie hat bis Februar 2011 AE,sie hat aber großen Angst  zum ABH zu gehen,sie schämt sich auch,dass Sie Ihr Studium nicht gemacht hat. Aber wie gesagt,es ging ihr schlecht.
Sie kann aber eine Ausbildung machen,warum  geht das nicht?
Gruß

*


Stefan-TR schrieb am 30.09.2010 um 12:41:57:
Probieren kann man das jetzt immer noch. Koennte aber zu spaet sein.

Sie haette sich rechtzeitig in psychologische Beratung begeben muessen (bietet das Studentenwerk oft kostenlos an), so dass sie ihr Studium mit einem aerztlichen Attest fuer einen geeigneten Zeitraum haette unterbrechen koennen. Da sind viele Unis/FHs flexibel. Aber wer sich erst meldet wenn es zu spaet ist hat die Chance leider oft schon verpasst.



Sie hat sich sehr geschämt und traute sich nicht.seelische Probleme und Depressionen sind Tabuthemen.Sie hat gedacht,das sie es noch hinkriegen wird.Aber leider nicht,was nun?Was ist jetzt der nächste Schritt?
danke

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von sigi-n am 30.09.2010 um 12:51:22

Serine schrieb am 30.09.2010 um 12:43:09:
Sie hat bis Februar 2011 AE


Bist du dir da sicher?
Gibt es irgendwelche zusätze wie z.B. endet mit dem Studium?
Dann hat sie nämlich keine mehr

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 12:57:59

sigi-n schrieb am 30.09.2010 um 12:51:22:
Bist du dir da sicher?
Gibt es irgendwelche zusätze wie z.B. endet mit dem Studium?
Dann hat sie nämlich keine mehr



Das Visum ist ist ja mit dem Studium zusammengebunden und sie hat noch Febraur 2011 AE.Ich habe Sie jetzt gerade gefragt. Es steht  Aufentahlt gemass Studium. Da sie jetzt exmatrikuliert ist,ist sie illegal hier oder was? Sie hat doch diesen Prüfungsanspruch oder nicht?
Gruß

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von schweitzer am 30.09.2010 um 13:13:43

Serine schrieb am 30.09.2010 um 12:57:59:
Es stehtAufentahlt gemass Studium. Da sie jetzt exmatrikuliert ist,ist sie illegal hier oder was? 


Wenn die AE an die Einschreibung als Studentin gebunden war, was offensichtlich der Fall ist, und sie nunmehr bereits exmatrikuliert wurde, dann ist sie sehr wahrscheinlich schon nicht mehr legal hier, ja (leider).

Das sieht zumindest von der ausländerrechtlichen Seite dann wirklich gar nicht mehr gut aus. - Am Weg zur ABH führt aber nun eh' kein Weg mehr vorbei, wenn sie nicht riskieren will, irgendwann gar noch abgeschoben zu werden.

Oh je, sie hätte sich wirklich früher Hilfe besorgen müssen. -

Aber auch jetzt würde ich mich noch an die Sozialberatung des Studentenwerks bzw. eine Migrationsberatungsstelle wenden, so dass sie den Schritt zur ABH "begleitet" geht. - Ob, bzw. was dann noch zu "heilen" ist, oder aber zumindest die Ausreise so erträglich wie möglich und ohne spätere Folgen (Einreisesperre) realisiert wird, lässt sich sowieso nur noch in einem einzelfallbezogenen Gespräch bei der ABH klären.

=schweitzer=

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 13:24:23

schweitzer schrieb am 30.09.2010 um 13:13:43:
Wenn die AE an die Einschreibung als Studentin gebunden war, was offensichtlich der Fall ist, und sie nunmehr bereits exmatrikuliert wurde, dann ist sie sehr wahrscheinlich schon nicht mehr legal hier, ja (leider).

Das sieht zumindest von der ausländerrechtlichen Seite dann wirklich gar nicht mehr gut aus. - Am Weg zur ABH führt aber nun eh' kein Weg mehr vorbei, wenn sie nicht riskieren will, irgendwann gar noch abgeschoben zu werden.

Oh je, sie hätte sich wirklich früher Hilfe besorgen müssen. -

Aber auch jetzt würde ich mich noch an die Sozialberatung des Studentenwerks bzw. eine Migrationsberatungsstelle wenden, so dass sie den Schritt zur ABH "begleitet" geht. - Ob, bzw. was dann noch zu "heilen" ist, oder aber zumindest die Ausreise so erträglich wie möglich und ohne spätere Folgen (Einreisesperre) realisiert wird, lässt sich sowieso nur noch in einem einzelfallbezogenen Gespräch bei der ABH klären.

=schweitzer=


Hallo Herr schweitzer und vielen Dank für ihre Antwort

Ich habe sie geraten einen Termin mit der   psychologischen Beratungstelle Studentenwerk zu machen. Sie hat dort angerufen und hat einen Termin.Sie hätte das besser viel viel früher machen müssen,aber besser jetzt als nie.
Aber wenn sie sich da meldet,wird man sie gleich bei der ABH melden,dass sie nicht mehr Student ist oder?Oder gibt es da Schweigepflich?und was ist mit Exmatrikulation,sie ist ja nicht mehr Student und kann theoretisch keine psychologische Beratung bekommen,da es für Studenten ist oder geht das noch?
Sie war  bis Sommer 2010 noch eingeschriebene Studentin?Und die ABH wird sie bestimmt nicht verzeihen,da es im nachhinein passiert und sie bestimmt gefagt wird,was sie vorher gemacht hat und weshalb nicht studiert hat und Ihr AE eventuell Missbraucht hat oder?
Gruß

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von schweitzer am 30.09.2010 um 13:42:49
Ach, Lilit, Du bist selber ganz durcheinander, was? Man spürt das richtig zwischen den Zeilen...

Es ist leider so, dass die inzwischen eingetretenen Fakten gegen Deine Freundin sprechen.

Sicher hat die psychologische Beratungsstelle Schweigepflicht, aber mit jedem Tag mit dem Deine Freundin ohne Aufenthaltstitel in Deutschland rumläuft, macht sie ihre Lage schlimmer. Und je länger sie das tut, um so weniger wird die ABH in der Folge bereit sein (können) für sie nach einer guten oder zumindest erträglichen Lösung zu suchen.

Illegaler Aufenthalt ist strafbewährt! Wo soll also weiteres Warten und Verschweigen hinführen?

Deine Freundin soll alles, wie es ist, bei der pschologischen Beratungsstelle offenbaren - diese ggf. bitten, einen Termin bei der ABH vorzubereiten oder vorab mit der ABH in Kontakt zu treten. - Ggf. druckt diesen thread aus und nehmt ihn mit.


Serine schrieb am 30.09.2010 um 13:24:23:
Und die ABH wird sie bestimmt nicht verzeihen,da es im nachhinein passiert und sie bestimmt gefagt wird,was sie vorher gemacht hat und weshalb nicht studiert hat und Ihr AE eventuell Missbraucht hat oder?


Bei der ABH arbeiten auch Menschen. Und wenn die Sache dort so vorgetragen wird, wie sich die Dinge hier darstellen, dann wird man ihr nicht den Kopf abreißen. Dafür lege ich jetzt mal meine Hand ins Feuer ...


=schweitzer=

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von steini007 am 30.09.2010 um 13:54:16

Serine schrieb am 30.09.2010 um 11:24:56:
Nun hat Sie ein Schreiben vom Prüfungsamt,dass sie exmatrikuliert ist 

... und hierzu gibt es sicherlich auch eine Rechtsmittelfrist, womit man Widerspruch/Klage man gegen den Bescheid einlegen kann.

Solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, ist sie auch noch nicht exmatrikuliert, womit ihr jetziger Status - noch - nicht illegal ist. Das soll deiner Freundin aber nicht allzu große Hoffnungen machen, sondern einen kleinen zeitlichen Spielraum eröffnen, dass sie sich in Ruhe mit der ABH in Verbindung setzen kann oder wenn sie es nicht will/kann, in Ruhe die Heimreise vorbereiten kann.

Sofern der Widerspruch/Klage abgewiesen wird, wäre sie ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation illegal in Deutschland.

Was ich damit sagen möchte, dass bei einem negativen Ausgang des Verfahrens die Illegalität zeitlich nicht nach hinten
geschoben wird, sondern im Moment nur "ausgesetzt" ist.

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 14:01:35

steini007 schrieb am 30.09.2010 um 13:54:16:
... und hierzu gibt es sicherlich auch eine Rechtsmittelfrist, womit man Widerspruch/Klage man gegen den Bescheid einlegen kann.

Solange der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist, ist sie auch noch nicht exmatrikuliert, womit ihr jetziger Status - noch - nicht illegal ist. Das soll deiner Freundin aber nicht allzu große Hoffnungen machen, sondern einen kleinen zeitlichen Spielraum eröffnen, dass sie sich in Ruhe mit der ABH in Verbindung setzen kann oder wenn sie es nicht will/kann, in Ruhe die Heimreise vorbereiten kann.

Sofern der Widerspruch/Klage abgewiesen wird, wäre sie ab dem Zeitpunkt der Exmatrikulation illegal in Deutschland.

Was ich damit sagen möchte, dass bei einem negativen Ausgang des Verfahrens die Illegalität zeitlich nicht nach hinten
geschoben wird, sondern im Moment nur "ausgesetzt" ist.



Hallo Steini007

Ich weiß,dass es keinen Weg gibt um bei ABH herumzukommen,Sie will sich jetzt schriftlich beim ABH melden,? Schreiben,was Ihr passiert ist und sozusagen sich nicht verstecken. Ist es eine gute Idee?
und noch zum widerspruch
Was kann man da  schreiben, können Sie mir helfen,dieses Schreiben zu formulieren,ich bitte Sie sehr,ich weiß nicht wie ich anfangen soll?Mein Deutsch ist auch nicht so prickelnd,ich will einen guten Widerspruch schreiben.
Ich danke vielmals für Eure hilfe.Sie wissen nicht,wieviel sie meiner Freundin helfen.Danke

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von steini007 am 30.09.2010 um 14:14:45

Serine schrieb am 30.09.2010 um 14:01:35:
Sie will sich jetzt schriftlich beim ABH melden,? 

... und warum nicht persönlich?

Bei solch einer verunglückten Situation macht ein persönliches Erscheinen einen besseren Eindruck und der Sachverhalt, der im Dialog geführt wird - evtl. mit deiner Anwesenheit - könnte sicher besser geklärt und erörtert werden.

Schreiben --> Warten auf Antwort --> Zurück schreiben ... zeitaufwendig, unpersönlich und kann zu Missverständnissen führen.


Serine schrieb am 30.09.2010 um 14:01:35:
Was kann man daschreiben, können Sie mir helfen,dieses Schreiben zu formulieren

Da wendet ihr euch am besten an die Studentenvertretung.
Die dürfte hier mehr Ahnung und Erfahrung haben, vorallem auch den internen Ablauf besser kennen und die Angelegenheit besser einschätzen können.


Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von schweitzer am 30.09.2010 um 14:15:13
Genau auch im Sinne dieser Hilfe (Widerspruchsbegründung) soll sie mit der psychologischen Beratungsstelle reden. Dinge, die für eine gute und möglichst aussichtsreiche Begründung wichtig sein könnten, sollten sich am ehesten in dem Gespräch dort herausfiltern lassen - viel besser, als wir das letztlich vage von hier aus könnten.

=schweitzer=


[edit]steini war 30 sec. schneller, aber hören wir uns nicht schön "stereo" an   ;)[/edit]

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 14:23:31

schweitzer schrieb am 30.09.2010 um 14:15:13:
Genau auch im Sinne dieser Hilfe (Widerspruchsbegründung) soll sie mit der psychologischen Beratungsstelle reden. Dinge, die für eine gute und möglichst aussichtsreiche Begründung wichtig sein könnten, sollten sich am ehesten in dem Gespräch dort herausfiltern lassen - viel besser, als wir das letztlich vage von hier aus könnten.

=schweitzer=


[edit]steini war 30 sec. schneller, aber hören wir uns nicht schön "stereo" an   ;)[/edit]



Hallo Herr Schweitzer und Steini007

Vielen Dank, ok persönlich erscheinen ist besser,das werde ich ihr mitteilen und nun das  andere Problem ist,dass der Frist für Widerspruch am kommenden Montag abläuft und sie erst Dienstag und Mittwoch die Termine hat. Sie hat voll verpennt.Wie kann man jetzt einen Widerspruch schreiben um Zeit zu gewinnen.


Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von schweitzer am 30.09.2010 um 14:26:45
Sie schreibt noch heute an die Stelle, die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannt ist:

"Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit reiche ich gegen Ihren Exmatrikulationsbescheid vom ... fristgemäß Widerspruch ein. Begründung erfolgt mit gesondertem Schriftsatz spätestens binnen zwei Wochen.


Datum                                                               Unterschrift"


Wenn der Exma-Bescheid ein Aktenzeichen hat, dann das Aktenzeichen im Widerspruchsschreiben mit nennen!

Die Widerspruchsfrist ist damit gewahrt!

=schweitzer=

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von steini007 am 30.09.2010 um 14:45:15

Serine schrieb am 30.09.2010 um 14:23:31:
Wie kann man jetzt einen Widerspruch schreiben um Zeit zu gewinnen.

Kurz und schmerzlos.

Absender

Anschrift

Text wie folgt:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren!

hiermit lege ich xxx gegen den Exmatrikulationsbescheid vom xxx Widerspruch ein.

Die Widerspruchsbegründung und die entsprechenden Anträge erhalten sie mit gesondertem Schreiben.*

Mit freundlichen Grüßen

* ... und das sollte natürlich möglichst schnell kommen.

Am besten gibst du den Widerspruch persönlich ab, dann wäre der Zustellnachweis durch eine Zeugin belegt.

[edit]Ohh schweitzer! Ich hatte gar nicht gesehen, dass du auf der 2. Seite schon etwas geschrieben hast. Aber wir können ja beim Stereo bleiben. ;)[/edit]

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 15:23:16
Kann mir bitte jemand helfen Ich muss etwas an die Prüfungsamt schreiben,aber ich weiß nicht wie,heute habe ich vorlesungsfreien Tag und kann keinen bei der FH erreichen.
Kann sie einen Antrag stellen und die Widerruffrist verlängern?oder was kann man kurzfristig machen?
Danke

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von steini007 am 30.09.2010 um 15:32:38

Serine schrieb am 30.09.2010 um 15:23:16:
Kann sie einen Antrag stellen und die Widerruffrist verlängern?

I.d.R. nicht. Eine versäumte Widerspruchfrist könnte nur dann "verlängert" werden, wenn jemand z.B. durch Krankheit die Frist nicht wahrnehmen konnte.

Aber glaube mir, das ganze wird dann nur noch komplizierter und die Baustellen werden immer mehr und größer.

Warum verwendest du einfach nicht die dir gemachten Vorschläge? Sind doch bei schön oder nicht?  ::)

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 15:38:36

steini007 schrieb am 30.09.2010 um 14:45:15:
Kurz und schmerzlos.

Absender

Anschrift

Text wie folgt:

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren!

hiermit lege ich xxx gegen den Exmatrikulationsbescheid vom xxx Widerspruch ein.

Die Widerspruchsbegründung und die entsprechenden Anträge erhalten sie mit gesondertem Schreiben.*

Mit freundlichen Grüßen

* ... und das sollte natürlich möglichst schnell kommen.

Am besten gibst du den Widerspruch persönlich ab, dann wäre der Zustellnachweis durch eine Zeugin belegt.

[edit]Ohh schweitzer! Ich hatte gar nicht gesehen, dass du auf der 2. Seite schon etwas geschrieben hast. Aber wir können ja beim Stereo bleiben. ;)[/edit]



Hallo Schweitzer und Steini007

Vielen Dank für Eure Hilfe,es war großartig und ich hoffe,ich habe Eure Zeit nicht viel in Anspruch genommen.und vielen Dank von der Seite meiner Freundin.
freundliche Grüsse aus Worms
Lilit

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Stefan-TR am 30.09.2010 um 16:23:58

schweitzer schrieb am 30.09.2010 um 13:42:49:
Deine Freundin soll alles, wie es ist, bei der pschologischen Beratungsstelle offenbaren - diese ggf. bitten, einen Termin bei der ABH vorzubereiten oder vorab mit der ABH in Kontakt zu treten.

Wobei die psychologische Beratung an der Uni natuerlich auch kein Maedchen fuer alles ist. Bei meiner Uni gab es noch einen Auslaenderbeauftragten in der Studentenvertretung der sich vermutlich auch ein wenig mit den ABH Angelegenheiten auskennt sowie eine kostenfreie Rechts(erst)beratung. Es gibt viele Hilfsangebote, man muss sie nur wahrnehmen.

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 16:30:44

steini007 schrieb am 30.09.2010 um 15:32:38:
I.d.R. nicht. Eine versäumte Widerspruchfrist könnte nur dann "verlängert" werden, wenn jemand z.B. durch Krankheit die Frist nicht wahrnehmen konnte.

Aber glaube mir, das ganze wird dann nur noch komplizierter und die Baustellen werden immer mehr und größer.

Warum verwendest du einfach nicht die dir gemachten Vorschläge? Sind doch bei schön oder nicht?  ::)


Hallo Steini007

ich bin jetzt ganz irritiert.Kann ich jetzt mit einem Schreiben die Frist verlängern,wie Schweitzer es geschrieben hat oder nicht.

danach kann man in dieser Zeit noch die Termine wahrnehmen und entsprechende Stellen,wie Stundentenwerk oder Migrationsberatung in Anspruch nehmen?

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 16:34:30

schweitzer schrieb am 30.09.2010 um 14:26:45:
Sie schreibt noch heute an die Stelle, die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannt ist:

"Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit reiche ich gegen Ihren Exmatrikulationsbescheid vom ... fristgemäß Widerspruch ein. Begründung erfolgt mit gesondertem Schriftsatz spätestens binnen zwei Wochen.


Datum                                                               Unterschrift"


Wenn der Exma-Bescheid ein Aktenzeichen hat, dann das Aktenzeichen im Widerspruchsschreiben mit nennen!

Die Widerspruchsfrist ist damit gewahrt!

=schweitzer=



Hallo Herr Schweitzer

Darf ich jetzt dieses Schreiben an das Prüungsamt schreiben,wie sie mir gesagt haben  oder nein,weil Steini007 sagt jetzt ,dass es noch schlimmer wird
ich will wie sie geschrieben haben

(Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren!

hiermit lege ich xxx gegen den Exmatrikulationsbescheid vom xxx Widerspruch ein.

Die Widerspruchsbegründung und die entsprechenden Anträge erhalten sie mit gesondertem Schreiben.*

Mit freundlichen Grüßen)

vorgehen. Weil ich habe momentan nichts um etwas zu begründen,erst nach ein oder anderer Beratungstelle kann man einen anständigen Brief schreiben.

Nach der Widerspruch möchte ich mit ihr zum ABH.

Gruß

Bitte um schnelle Rückmeldung

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von steini007 am 30.09.2010 um 16:48:21
@ Lilit

Vielleicht verstehst du jetzt etwas falsch.

Eine Fristverlängerung würde nach deutschem Recht bedeuten, dass die Frist für den Widerspruch, die Montag abläuft, auf einen anderen Tag gesetzt wird. Und das geht normalerweise nicht und ist problematisch.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass du jetzt den Widerspruch schreibst, die Begründung aber zu einem späteren Zeitpunkt nachreichst.

Das habe ich auch hier geschrieben:

steini007 schrieb am 30.09.2010 um 14:45:15:
Die Widerspruchsbegründung und die entsprechenden Anträge erhalten sie mit gesondertem Schreiben.*

... und ...
steini007 schrieb am 30.09.2010 um 14:45:15:
* ... und das sollte natürlich möglichst schnell kommen


Es ist nur wichtig, dass vorrangig die Frist des Widerspruchs eingehalten wird.

Somit sind die Aussage von schweitzer und auch die meine im Kern nach die gleiche.

Ich hoffe, dass du es nun besser verstehen kannst.

Titel: Re: Exmatrikultion von Amts wegen,was tun? wer kennt sich damit aus?
Beitrag von Lilit am 30.09.2010 um 16:54:13

steini007 schrieb am 30.09.2010 um 16:48:21:
@ Lilit

Vielleicht verstehst du jetzt etwas falsch.

Eine Fristverlängerung würde nach deutschem Recht bedeuten, dass die Frist für den Widerspruch, die Montag abläuft, auf einen anderen Tag gesetzt wird. Und das geht normalerweise nicht und ist problematisch.

Das hat aber nichts damit zu tun, dass du jetzt den Widerspruch schreibst, die Begründung aber zu einem späteren Zeitpunkt nachreichst.

Das habe ich auch hier geschrieben:
... und ...

Es ist nur wichtig, dass vorrangig die Frist des Widerspruchs eingehalten wird.

Somit sind die Aussage von schweitzer und auch die meine im Kern nach die gleiche.

Ich hoffe, dass du es nun besser verstehen kannst.



Hallo Steini,ich habe es verstanden.
Erstmal Widerspruch und dann begründen und möglichst schnell.
Danke

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