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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> Führerscheinprüfung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1285702733 Beitrag begonnen von mikel am 28.09.2010 um 21:38:53 |
Titel: Führerscheinprüfung Beitrag von mikel am 28.09.2010 um 21:38:53
Nabend
Weiss vieleicht jemand wie oft mann die Theoretische Prüfung wiederhohlen darf wenn mann durchfaellt?? Also,wenn mann die Theoretische Prüfung nicht besteht muss mann dann eine bestimmte Zeit warten das mann wieder die naechste Prüfung machen darf? |
Titel: Re: Führerscheinprüfung Beitrag von birk am 28.09.2010 um 21:54:20
Führerscheinprüfungen können beliebig oft wiederholt werden. Die Wartefrist ergibt sich in der Praxis nur dadurch, dass sie nicht täglich angeboten werden.
Die Theorieprüfung muss ein Jahr nach der Beantragung der Fahrerlaubnis bestanden werden, sonst mus man einen neuen Antrag stellen. Die praktische Prüfung muss spätestens 1 Jahr nach Bestehen der Theorieprüfung bestanden werden, sonst muss man die Theorieprüfung neu ablegen. P.S. Dies ist ein Forum zum Ausländerrecht. Für all die anderen Fragen des Alltags gibt's auch andere Fachforen, z.B. www.fahrschulforum.de |
Titel: Re: Führerscheinprüfung Beitrag von mikel am 28.09.2010 um 22:55:55
Dann kann ich bei jede Theorieprüfung mitmache falls ich die Prüfung nicht bestehe.
Wenn bei uns in der Stadt jede Woche eine Prüfung statdfindet kann ich jedemal in die Prüfung bis ich es bestanden habe. Habe ich es so richtig verstanden? İch habe gehöhrt wenn mann die Theoretische Prüfung nicht bestanden hat muss mann 2 Wochen warten das mann wieder die Prüfung machen darf. Und nach 3 mal wenn mann nicht bestanden hat muss mann laengere Zeit warten. Stimmt das?? |
Titel: Re: Führerscheinprüfung Beitrag von erne am 30.09.2010 um 01:29:34 mikel schrieb am 28.09.2010 um 22:55:55:
ja, in der Regel ist es so http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__18.html |
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