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Randthemen >> Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete >> steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1285658587 Beitrag begonnen von nobodysfriend am 28.09.2010 um 09:23:07 |
Titel: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von nobodysfriend am 28.09.2010 um 09:23:07
Hallo Und Guten Tag!
Folgender sachverhalt: nach 4 jahren auslandsaufenthalt ist meine frau mit unserer tochter wieder nach D zurueck. ich bin im ausland verblieben, um hier einiges zu regeln was durchaus noch dauern kann. meine frau hat jetzt wieder arbeit gefunden aber die Lohnsteuerklasse 1 zugeteilt bekommen, das erscheint mir etwas seltsam, wir sind ja schliesslich verheiratet und wo mein aufenthalt ist sollte ja wohl keine rolle spielen. 2. wieviel darf meine frau mir von ihrem gehalt zur unterstuetzung hierher schicken (beduerftige familienangehoerige) damit das noch anerkannt wird. ich habe hier keine einkommensquelle. eigentlich muesste ja sogar eine unterhaltspflicht bestehen, oder gibt es sowas nicht fuer verheiratete? Gruss. |
Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von steini007 am 28.09.2010 um 09:30:11 nobodysfriend schrieb am 28.09.2010 um 09:23:07:
Doch, das spielt eine sehr große Rolle, da deine Frau nur Lohnsteuerklasse 3 bekommt, wenn du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist, sprich hier einen Aufenthalt hast. nobodysfriend schrieb am 28.09.2010 um 09:23:07:
Hierzu wäre wichtig zu wissen, in welchem Land du dich aufhältst. Es wäre nett, wenn du die GROSS- und kleinschreibung verwendest, da sich deine Beiträge, vorallem auch für die vielen ausländischen User, besser lesen lassen. |
Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von confusion am 28.09.2010 um 13:36:20
Ja das habe ich auch von meinem Einwohnermeldeamt erfahren.
Da meine zukünftige Frau erst im nächsten Jahr bei mir in Deutschland leben wird, werde ich bis dahin auch noch die Lohnsteuerklasse 1 behalten müssen bis Sie hier ebenfalls angemeldet ist. |
Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von Einbeck am 28.09.2010 um 13:52:57
Steuerklasse 3 setzt voraus das beide Ehepartner in Deutschland leben oder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, wenn Du im Ausland lebst und arbeitest bist Du im Regelfall weder in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, noch hast Du einen Wohnsitz in D, leider geht dann nichts mit Steuerklasse 3.
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Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von nobodysfriend am 29.09.2010 um 05:50:30
Vielen dank fuer die schnellen antworten, das mit der Einkommenssteuerpflicht leuchtet mir ein.
Wenn ich am wohnsitz meiner frau gemeldet waere wuerde sie also 3 bekommen? koennte sie das machen oder muesste ich da pers. vorstellig werden? z. Z. bin ich in D abgemeldet. Ich lebe auf den Philippinen. Das mit der Kleinschreibung kann ich nachvollziehen, hat mich als ich noch in d wsar auch gestoert wenn jemand nur klein schrieb, mittlerweile mach ichs leider selber, da ich hier ja zu 99% englisch schreibe, versuche mich aber zusammenzureissen. Gruss Nobodysfriend. |
Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von steini007 am 29.09.2010 um 05:59:03 nobodysfriend schrieb am 29.09.2010 um 05:50:30:
Du mußt einen Wohnsitz in Deutschland begründen, um dich anmelden zu können. Eine rein formelle Anmeldung auf dem Papier begründet noch lange keinen Wohnsitz. nobodysfriend schrieb am 29.09.2010 um 05:50:30:
Das solltest du am besten mit deiner Meldebehörde klären. Aber so aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass eine Anmeldung persönlich erfolgen muss, um besagte Mißbräuche zu vermeiden. |
Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von nobodysfriend am 30.09.2010 um 01:55:05
Vielen dank, werde ich so machen.
Nun bliebe noch die frage offen, wieviel hilfe oder Unterhalt (gibt es sowas bei verheirateten?) kann sie schicken und wuerde sich das auf die lohnsteuer auswirken? Gruss Nobodysfriend |
Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von erne am 30.09.2010 um 01:56:49
EStG §38b
Zitat:
§1 Zitat:
damit genügt es nicht, in D nur angemeldet zu sein. Es muss sich um einen Wohnsitz handeln. Für im Ausland Lebende gilt aber auch: Zitat:
du kannst dich aber gerne auch selber druchwühlen: z.B. hier http://www.gesetze-im-internet.de/estg// |
Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von erne am 30.09.2010 um 02:28:43 nobodysfriend schrieb am 30.09.2010 um 01:55:05:
um das zu benatworten ist noch folgende Frage offen: steini007 schrieb am 28.09.2010 um 09:30:11:
Das wird nach Ländergruppen eingeteilt: von 7680€ in Ländern, die mit D vergleichbar sind bis 3/4, 2/4 und 1/4 dieses Betrages. nobodysfriend schrieb am 30.09.2010 um 01:55:05:
ja, §33a EStG nobodysfriend schrieb am 30.09.2010 um 01:55:05:
ja |
Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von lausi am 30.09.2010 um 02:39:06 nobodysfriend schrieb am 30.09.2010 um 01:55:05:
Dazu gibt es ein relativ neues BFH-Urteil VI R 5/09, danach wären 2001 Euro (für 2010) steuerlich abzugsfähig (Philippinen gehören zur Ländergruppe 4). |
Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von nobodysfriend am 30.09.2010 um 10:05:42
2001 Euro, ist das die Hilfe fuer beduerftige fam. angehoerige oder der Unterhalt an den im Ausland lebenden Ehepartner? fuer Unterhalt erscheint es mir "etwas" mager, selbst fuer hiesige verhaeltnisse, ist Unterhalt nicht irgendsowas um 40% des Einkommens?
Gruss Nobodysfriend habs jetzt kapiert, die Hoehe des Unterhalts hat nix mit der steuerlich absetzbaren Hoehe zu tun. |
Titel: Re: steuerklasse 1 fuer auslaender der in d lebt wenn deutscher ehepartner im ausland ist?! Beitrag von steini007 am 30.09.2010 um 10:38:19 nobodysfriend schrieb am 30.09.2010 um 10:05:42:
Indirekt, da nur der bezahlte Unterhalt vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden darf, maximal aber nur bis zu den festgesetzen Höchstgrenzen. |
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