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Ausländerrecht >> Ausweisung, Abschiebung, Straftaten, Aufhebung der Einreisesperre >> Befristung der Einreisesperre es geändert
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Beitrag begonnen von youness-lm am 28.09.2010 um 07:30:49

Titel: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von youness-lm am 28.09.2010 um 07:30:49
hallo
ich bin nach Marokko abgeschoben,weil ich asil mit falsch name war,
ich habe in marokko geheiratet mit deutsche faru,
meine anwälten hat antragre zu befristung Einreisesperre gemacht,chef von auslanderbehörd hat eine bescheibung er werdt eine jahre machen wenn wir die abschibung kosten bezalen,die abschibung kosten waren in gesamet 5340euro meine frau hat bezalht,
meine frau hat eine email zu chef auslander behörd geschick damit er winiger macht er hat sie genau so geschrieben
(Sehr geehrte Frau .......,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Abschiebung des Obengenannten auf den 09.11.2011 befristen werde. Für eine kürzere Frist sehe ich keinen Grund. Es steht Herrn B. allerdings frei, schon vor Fistablauf bei der zuständigen Auslandsvertretung einen Visumsantrag zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.....) ich bin ab 9/3/2010 abgeschoben normal  noch 6 monat,was soll jetzt machen? ich die beschreibung für eine jahre dabei ,was können wir machen damit er weniger macht,gehen wir zum das dauert aber und plus geld,
bitte hilfen sie mit eine gute lösung ich will nicht hier viel warten,ich möcht mit meine frau sein
ich danke euch,sorry weil nicht so gut deute kann :'(
bescheid von auslander behörd es dabei


Daddys' [edit]Deinen Anhang habe ich aufgrund der darin enthaltenen personenbezogenen Daten (deine, Rechtsanwalt und ABH) gelöscht... Wenn du das Schreiben nochmal einstellen möchtest, dann bitte anonymisiert... Danke![/edit]

Micks [edit]Da wo es rot ist, habe ich noch den Echtnamen gekürzt.[/edit]

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von minoucha am 28.09.2010 um 07:52:14
Hallo youness,

den Bescheid konnte nicht geöffnet werden!

minoucha.

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von youness-lm am 28.09.2010 um 13:03:41
hallo
ich bin nach Marokko abgeschoben,weil ich asil mit falsch name war,
ich habe in marokko geheiratet mit deutsche faru,
meine anwälten hat antragre zu befristung Einreisesperre gemacht,chef von auslanderbehörd hat eine bescheibung er werdt eine jahre machen wenn wir die abschibung kosten bezalen,die abschibung kosten waren in gesamet 5340euro meine frau hat bezalht,
meine frau hat eine email zu chef auslander behörd geschick damit er winiger macht er hat sie genau so geschrieben
(Sehr geehrte Frau .......,
unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich die Abschiebung des Obengenannten auf den 09.11.2011 befristen werde. Für eine kürzere Frist sehe ich keinen Grund. Es steht Herrn
B.
allerdings frei, schon vor Fistablauf bei der zuständigen Auslandsvertretung einen Visumsantrag zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
.....) ich bin ab 9/3/2010 abgeschoben normal  noch 6 monat,was soll jetzt machen? ich die beschreibung für eine jahre dabei ,was können wir machen damit er weniger macht,gehen wir zum das dauert aber und plus geld,
bitte hilfen sie mit eine gute lösung ich will nicht hier viel warten,ich möcht mit meine frau sein
ich danke euch,sorry weil nicht so gut deute kann weinend
bescheid von auslander behörd es dabei
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Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von reinhard am 28.09.2010 um 13:53:27
In dem Bescheid, den Du angehängt hast, steht etwas anderes drin als in dem Beitrag, den Du geschrieben hast. So ist eine Antwort nicht möglich – was stimmt denn nun?

Wenn Du einen Befristungsbescheid bekommen hast, der auf März 2011 oder November 2011 lautet, gibt es dazu einen Absatz (meistens ganz am Schluss), in dem drinsteht, was Du machen kannst, falls Du nicht einverstanden bist (Rechtsmittelbelehrung).

Du kannst Widerspruch einlegen oder klagen.

Ein Widerspruch ist kostenlos, ist aber vielleicht bei Dir gar nicht möglich. Die Klage kostet natürlich erst mal Geld, weil Du es vermutlich nicht selbst kannst, sondern nur Dein Rechtsanwalt. Du kannst Deiner Frau eine Vollmacht geben, damit sie mit dem Rechtsanwalt alles besprechen kann.

Du solltest Dich aber erkundigen, ob sich das wirklich lohnt. Wenn Du mit falschem Namen Asyl beantragt hast und abgeschoben wroden bist, dann sind das ja schon zwei Gründe für eine Sperre. Und da Ihr beide erwachsene Menschen seid, geht auch ein Gericht davon aus, dass Ihr ein paar Monate warten könnt.

Hast Du die Befristung der Sperre mit der Begründung beantragt, dass Du verheiratet bist?

Dann müsste jetzt Dein Anwalt sagen können, ob eine Klage (oder Widerspruch) sinnvoll ist oder ob die Frist (bis März oder November 2011) normal ist.

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von youness-lm am 28.09.2010 um 14:36:38
danke für deine antwort
die anwälten hat beantragt die befristen  vor wir heiraten sind,
jetzt hat man noch mögleich noch eine antrage weil wir veheiraten sind? :-/

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von reinhard am 28.09.2010 um 16:07:51

youness-lm schrieb am 28.09.2010 um 14:36:38:
danke für deine antwort
die anwälten hat beantragt die befristen  vor wir heiraten sind,
jetzt hat man noch mögleich noch eine antrage weil wir veheiraten sind? :-/


Ja, natürlich. Jetzt gibt es ja eine Änderung, Du kannst sofort beantragen, die Frist zu verkürzen – schreib einfach, dass Ihr Weihnachten zusammen feiern wollt.

Es ist aber nicht sicher, dass die Ausländerbehörde darauf eingeht. Aber versuchen würde ich es sofort – das ist ein neuer Antrag, weil es eine neue Situation ist, und es geht sehr viel schneller und vermutlich kostenlos (im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren).

Du musst nur damit rechnen: Die Ausländerbehörde kann zustimmen, sie kann auch ablehnen, sie kann auch ein neues Datum irgendwo in der Mitte aussuchen. Ein Jahr Sperre ist eigentlich normal, aber gerechnet ab dem Abschiebetermin.

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von youness-lm am 29.09.2010 um 00:01:39
danke für die anwort

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von youness-lm am 08.10.2010 um 12:59:19
schon guten tag,
hoff ich das ich eine gute antwort finden.
uns das war bin ich abgeschoben zeit7monat schon jetzt hab schon mit meine frau in marokko geheiratet,wir haben die abschibung bezahlt,einreise sperre noch nicht erfolgt,die auslanderbehörd haben uns eine bescheingung geschickt die werden eine jahre machen,
ich wollt hier fragen
.wie kann ich Einreisesperre kurz machen?
wenn meine frau ein bescheingung von arzt das sie garnix schläfte und sie über mich ganz zeit weint und das sie nicht arbeiten kannt,kann das grund hilfen
damit kurz geht.ich hab zu meine frau gesagt sie sollt zu caritas
gehen und die beschingung von artz zeigen,die können  eine druck machen kann klapen?bitte antworen sie mir?
ich kann nicht ohne meine frau seine :'(
ich schlafe sogar die ganz nacht nicht  :'(

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von reinhard am 08.10.2010 um 13:50:24
Du hast doch die Antwort erhalten und hast Dich dafür bedankt.

Wenn Du jetzt nichts machst, passiert auch nichts.

Ob die Bescheinigung für Deine Frau etwas hilft, weiß man immer erst hinterher.

hast Du denn, wie empfohlen, die Verkürzung der Frist beantragt mit der Begründung, dass Du verheiratet bist? Oder wartest Du noch damit, den Antrag zu stellen?

Hast Du inzwischen nachgesehen, ob die Frist ein Jahr ist oder bis November 2011, also ein Jahr und 9 Monate?

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von youness-lm am 08.10.2010 um 17:22:29
bis jetzt noch nix bekommen über befrist.
ich meine neu antrag das wir verheiraten sind plus bescheingung,
kann hilfen?
bis jetzt haben die noch keine fest frist gemacht.
nur eine email von ausland behörd zu mein anwalt sgat A.B( Sehr geerhte Damen und Herren,
sehr geehrte xxx

unter Bezugnahme auf Ihre Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mich um die züzige Befristung der Abschiebung Ihres Mandanten bemühen werde.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxxx.
was mach ich jetzt?

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von Vinzent2m am 08.10.2010 um 20:39:30
in Ruhe abwarten. Das Gras wächst in der Regel nicht schneller, wenn man daran zieht!

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von youness-lm am 25.10.2010 um 15:20:14
guten tag

ich hab die befristung heute gekrickt also ein jahr bis 9/3/11
bin froh weil die nicht mehr gemachen haben
meine frage jetzt wann darf ich visum antragen?
kann ich vor 3 monaten?
oder muss nach dem datum,
bitte antworten sie mir ?

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von Vinzent2m am 25.10.2010 um 15:52:36
Nun das Warten scheint sich ja gelohnt zu haben. Bin zwar kein Experte in Visumsfragen wüsste aber nicht, was dagegen spricht, das Visum bereits 3 Monate vor Ablauf der Befristung zu beantragen.
Wichtig wäre es m. E. eine Kopie des Befristungs-bescheids mitzuschicken.

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von reinhard am 25.10.2010 um 15:53:13
Du hast ja selbst schon die Antwort zitiert: Natürlich kannst Du das Visum vor Fristablauf schon beantragen. Allerdings kannst Du es erst nach dem 9. März bekommen. Es lohnt sich einfach nicht, das zu früh zu machen.

Stell doch den Antrag Mitte Januar. Leg einen Brief dazu, dass Du weißt, das die Sperre bis zum 9. März befristet ist und dass Du danach das Visum haben möchtest.

Ein Visumantrag aus der Türkei oder Russland wird manchmal schon in drei Wochen fertig bearbeitet. Bei Marokko gehört noch eine Sicherheitsprüfung dazu, deshalb dauert es da immer ein bisschen länger. Deshalb würde ich das Visum zwei Monate vor Fristablauf schon beantragen.

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von youness-lm am 25.10.2010 um 16:04:39
danke für schneller antwort
bei dei seite von deutsch botschaft in rabat  steht dauert 3monat
minim,
hat jemand vorher so gemacht?

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von youness-lm am 25.10.2010 um 22:52:50
hallo noch mal
mein frau hat email zu deutschbotschft gefragt ob ich vorher dir visum antragen kann haben sie genau so zurück geschriben :'((Sehr geehrte Frau ++++,Danke für Ihre Mail.Ihr Ehemann soll erst nach Ablauf der Befristung der Abschiebung den Antrag auf Familienzusammenführung stellen.Mit seinen Unterlagen muss er noch die Bescheinigung zur Befristung der Abschieben abgeben.Die Bearbeitung des Antrags dauert drei Monate.Anbei finden Sie unsere Merkblätter. Mit freundlichen Grüssen xxxxx onsulatsabteilungwww.rabat.diplo.de :(


Tippi [edit]
Name der Konsulatsmitarbeiterin ist der Zensur zum Opfer
gefallen - bitte keine Namen von Mitarbeitern posten.[/edit]

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von Vinzent2m am 26.10.2010 um 11:07:03
Nun manchmal ist es besser nicht zuviel zu fragen (dadurch ensteht bisweilen eine größere Verwirrung als nötig), sondern einfach zu handeln.
Ich würde unter Beilage des Befristungsbescheids im Januar das Visum zum 09.03.11 beantragen.

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre geändert
Beitrag von Ulf am 31.10.2010 um 13:43:59

Vinzent2m schrieb am 26.10.2010 um 11:07:03:
Nun manchmal ist es besser nicht zuviel zu fragen (dadurch ensteht bisweilen eine größere Verwirrung als nötig), sondern einfach zu handeln.
Ich würde unter Beilage des Befristungsbescheids im Januar das Visum zum 09.03.11 beantragen.


Ich rate dazu, den Visumsantrag so um den 10. Dezember herum zu stellen. Dann ist auch noch genug Zeit, Identitätsprüfungen vorzunehmen. Die Heiratsurkunde möge in legalisierter Form eingereicht werden.
http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/fr/01/Visabestimmungen/downloaddatei__fr__visas__nationaux__regroupement__fam,property=Daten.pdf

Gruß, ULF

Titel: Re: Befristung der Einreisesperre es geändert
Beitrag von youness-lm am 31.10.2010 um 15:41:06
danke für die antwort
genau am 10 dez find ich besser
und auch gut zeit :)

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