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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Frage Einbürgerungstest
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Beitrag begonnen von cleomi am 22.09.2010 um 13:34:53

Titel: Frage Einbürgerungstest
Beitrag von cleomi am 22.09.2010 um 13:34:53
Hallo liebes Forum,

mein Mann kann sich Ende dieses Jahr nach §9 einbürgern lassen.

Wir leben in NRW mit Hauptwohnsitz und mein Mann hat noch ein WG Zimmer am Studienort als Zweitwohnsitz, auch NRW

Kann mein Mann den Test auch am Zweitwohnsitz machen?

Vielen Dank für Eure Antworten
Liebe Grüße
Cleomi

Titel: Re: Frage Einbürgerungstest
Beitrag von reinhard am 22.09.2010 um 13:53:30
Ja.

Die Einbürgeurngsbehörde soll ihm sagen, wo er den Test ablegen soll. Bei uns bekommst man die Telefonnummer des VHS-Landesverbandes und kümmert sich dann selbst.

Es sollte nur im gleichen Bundesland sein, weil es außer den 30 allgemeinen Fragen auch drei gibt, die sich auf das Bundesland beziehen.

Titel: Re: Frage Einbürgerungstest
Beitrag von Odysseus am 23.09.2010 um 12:59:45
Allerdings ist das Zertifikat über den EB-Test bundeseinheitlich, wo der Test abgelegt worden ist, ist auf dem Zertifikat nicht ersichtlich. Wo man den Test ablegt, ist letzen Endes egal.

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