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Beitrag begonnen von sisqonrw am 18.09.2010 um 20:30:05

Titel: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von sisqonrw am 18.09.2010 um 20:30:05
Hallo zusammen,

mein Bruder ist deutscher Staatsbürger und hat eine Türkin geheiratet, die in der Türkei lebt. Sie ist gerade im 5 Monat Schwanger. Mein Bruder ist privat versichert. Sie hat hier in Deutschland keine Krankenversicherung. Sie würden hier in Deutschland die Geburt durchführen lassen.

Ich bin selbständig. Wie ist es, wenn ich Sie als Angestellte einstelle? Kann Sie so einfach gesetzlich versichert werden?

Hat da jemand Erfahrungswerte?

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Petersburger am 19.09.2010 um 07:41:38
Das ist nicht mein Fachgebiet, aber "rein nach dem Buchstaben" müßte das gehen.

Allerdings nur dann, wenn tatsächlich auf Dauer eine versicherungspflichtige Beschäftigung begründet wird. Also auch nach Mutterschutz und ggf. Erziehungsurlaub weiterbeschäftigt wird.

Sonst könnte ggf. Mißbrauch begründet und im Nachhinein das Ganze in Frage gestellt werden.


Dabei frage ich mich dann:
Weißt Du schon, wie hoch die Kosten für die Entbindung im Krankenhaus normalerweise sind? Steht diese Summe dann in einem sinnvollen Verhältnis zu den Personalkosten bis zum Mutterschutz und danach?
Denn wenn keine Gehaltszahlungen erfolgen, kannst Du das Ganze gleich vergessen.

Rechne mal nach ... im Normalfall dürften die Kosten der Entbindung nicht so viel höher sein als mehrere Monate Personalkosten.

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Linda.1001 am 19.09.2010 um 16:18:54
Warum versichert dein Bruder seine Frau nicht einfach privat familienversichert? Das geht und ist billiger, als das, was du vorgeschlagen hast. Das würde nämlich falls es auffliegt als Sozialversicherungsbetrug gelten, wenn sie nicht wirklich bei dir arbeitet.

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Eduard am 19.09.2010 um 16:39:39

Linda.1001 schrieb am 19.09.2010 um 16:18:54:
Warum versichert dein Bruder seine Frau nicht einfach privat familienversichert? Das geht ...


Laut TS ist sie im 5. Monat schwanger. Kennst Du eine PKV, die auch Schwangere aufnimmt? Ich dachte, das geht nicht ...

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Petersburger am 19.09.2010 um 16:44:07

Linda.1001 schrieb am 19.09.2010 um 16:18:54:
Warum versichert dein Bruder seine Frau nicht einfach privat familienversichert? 

Nun, erstens ist das nicht so billig, wie Du vielleicht meinst und zweitens sind dann Schwangerschaft und Entbindung nicht mitversichert.

Das gilt eigentlich für alle Versicherungen: Du kannst nichts versichern, was Dir bereits (nachweislich) bekannt ist.

Ausnahme sind hier u.U. die "gesetzlichen" Versicherungen, weil hier keine Wahlmöglichkeit durch die Vertragschließenden wie z.B. bei der Autoversicherung besteht, sondern das Versicherungsverhältnis durch die Arbeitsaufnahme und die daraus resultierende Pflichtversicherung entsteht.

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Linda.1001 am 19.09.2010 um 17:36:22
Wie wäre es dann mit einer Freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV?

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Linda.1001 am 19.09.2010 um 17:37:39

Eduard schrieb am 19.09.2010 um 16:39:39:
Laut TS ist sie im 5. Monat schwanger. Kennst Du eine PKV, die auch Schwangere aufnimmt? Ich dachte, das geht nicht ...

Es gibt sogar Private Krankenversicherungen, die Personen mit chronischen Krankheiten aufnehmen, es kommt nur darauf an, wieviel man bereit ist zu zahlen.

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Petersburger am 19.09.2010 um 17:54:11

Linda.1001 schrieb am 19.09.2010 um 17:36:22:
Wie wäre es dann mit einer Freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV? 

Die ist dann auch für die GKV freiwillig.

Da wird dann die GKV entweder Schwangerschaft und Geburt ausschließen - oder, falls sie das konkret nicht darf, dankend abwinken. Bis nach der Geburt.


Linda.1001 schrieb am 19.09.2010 um 17:37:39:
Es gibt sogar Private Krankenversicherungen, die Personen mit chronischen Krankheiten aufnehmen, es kommt nur darauf an, wieviel man bereit ist zu zahlen. 

Die schließen dann in der Regel die Behandlungen bestimmter konkreter Krankheiten aus.


Wie wäre es mit konstruktiven Beiträgen im Sinne von: Ich weiß da sicher ... ?

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Muleta am 19.09.2010 um 17:59:25

Linda.1001 schrieb am 19.09.2010 um 16:18:54:
Warum versichert dein Bruder seine Frau nicht einfach privat familienversichert? Das geht ...


was um alles in der Welt soll eine private Familienversicherung sein?!? Das ist zumindest hochgradig verwirrend...

Sie hätte evtl. nach dem Zuzug einen Anspruch darauf, in der PKV im Basistarif versichert zu werden (müsste man mal prüfen; ganz sicher bin ich mir da nicht). Billig ist das aber auch nicht. Ggf. kommt auch eine GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 13b in Frage, sofern nicht § 5 Abs. 11 SGB V entgegen steht. 


Linda.1001 schrieb am 19.09.2010 um 17:36:22:
Wie wäre es dann mit einer Freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV?


Ist das jetzt Topfschlagen? Welcher Fall von § 9 SGB V sollte denn hier vorliegen?


Linda.1001 schrieb am 19.09.2010 um 17:37:39:
Es gibt sogar Private Krankenversicherungen, die Personen mit chronischen Krankheiten aufnehmen, es kommt nur darauf an, wieviel man bereit ist zu zahlen.


in der Regel werden solche Erkrankungen dann aus dem Versicherungsschutz komplett ausgeschlossen und nur der "Rest" versichert. Andernfalls wird die Versicherung (aus wirtschaftlichen Gründne) nicht günstiger sein können, als wenn man die Behandlungskosten gleich selbst tragen würde - da entfällt dann aber irgendwie der Sinn einer Versicherung.

Und sein wann kann die GKV etwas ausschließen?!?

Muleta

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Linda.1001 am 19.09.2010 um 18:01:02

Petersburger schrieb am 19.09.2010 um 17:54:11:
Die ist dann auch für die GKV freiwillig.

Da wird dann die GKV entweder Schwangerschaft und Geburt ausschließen - oder, falls sie das konkret nicht darf, dankend abwinken. Bis nach der Geburt.

Die schließen dann in der Regel die Behandlungen bestimmter konkreter Krankheiten aus.


Wie wäre es mit konstruktiven Beiträgen im Sinne von: Ich weiß da sicher ... ?

Wie wäre es mit konstruktiver Kritik?

Ich weiss da sicher, weil eben so ein ähnlicher Fall im Bekanntenkreis vorgekommen ist und ich seit Jahren im Gesundheitssystem tätig bin.

Es gibt in Deutschland eine Versicherungspflicht. So einfach ablehnen ist nicht. Kosten f. Geburt könnten ausgeschlossen werden,denkbar.

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Petersburger am 19.09.2010 um 18:32:31

Linda.1001 schrieb am 19.09.2010 um 18:01:02:
Kosten f. Geburt könnten ausgeschlossen werden,denkbar.

Und genau um die geht es dem TS, oder nicht?

Alles andere steht ja außer Frage.

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Linda.1001 am 19.09.2010 um 19:45:20

Petersburger schrieb am 19.09.2010 um 18:32:31:
Und genau um die geht es dem TS, oder nicht?

Alles andere steht ja außer Frage.

Ich denke da an eventuelle (Gott bewahre) Folgekosten.

Einfache Geburten (wenn man mal Cesarian und Komplikationen ausschließt) sind nicht unbedigt teuer.

Ich würde aber dennoch mal bei der GKV nach einer Freiwilligen Versicherung fragen. Im schlimmsten Fall werden diese die Geburt ausschließen.

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Muleta am 19.09.2010 um 20:29:26

Linda.1001 schrieb am 19.09.2010 um 19:45:20:
Ich würde aber dennoch mal bei der GKV nach einer Freiwilligen Versicherung fragen. Im schlimmsten Fall werden diese die Geburt ausschließen.


Die GKV kann nichts ausschließen - ganz oder gar nicht.

Eine freiwillige gesetzliche Versicherung setzt voraus, dass ein Anspruch auf Aufnahme als freiwilliges Mitglied besteht. Das dürfte hier wohl nicht der Fall sein.

Ob sie nach einer Einreise gesetzlich versicherungspflichtig oder privat zu versichern ist, hängt auch von ihrem AT ab. Eine der beiden Lösungen sollte aber machbar sein, inkl. Abdeckung der Geburtskosten.

Muleta

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Eduard am 19.09.2010 um 20:49:18
Eine freiwillige Versicherung ist bei Herkunft aus der Türkei unter Umständen möglich, nämlich wenn die Frau vorher in der Türkei eine Zeitlang gesetzlich krankenversichert war. Es existiert ein entsprechendes Abkommen mit der Türkei, wie ich seinerzeit für diesen Thread recherchiert habe:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1258277370

Genaueres müsste man aber bei einer Krankenkasse erfragen.



Muleta schrieb am 19.09.2010 um 20:29:26:
Ob sie nach einer Einreise gesetzlich versicherungspflichtig oder privat zu versichern ist, hängt auch von ihrem AT ab. Eine der beiden Lösungen sollte aber machbar sein, inkl. Abdeckung der Geburtskosten. 


Ich bezweifle nach wie vor, dass eine PKV für die Geburtskosten aufkommt. Außer vielleicht im  Basistarif. Und da sträuben sich die Versicherungen mit allen Mitteln (bei Ausländern wird gerne eine unbefristete AE verlangt), und teuer ist es auch noch.



Linda.1001 schrieb am 19.09.2010 um 19:45:20:
Einfache Geburten (wenn man mal Cesarian und Komplikationen ausschließt) sind nicht unbedigt teuer. 


;D


Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Waldhexe am 19.09.2010 um 21:51:56

Eduard schrieb am 19.09.2010 um 20:49:18:
bei Ausländern wird gerne eine unbefristete AE verlangt


Ist das überhaupt zulässig, dass die das verlangen?

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Eduard am 20.09.2010 um 00:48:38

Waldhexe schrieb am 19.09.2010 um 21:51:56:
Ist das überhaupt zulässig, dass die das verlangen?


Meiner Meinung nach nein. Aber die PKVs haben kein Interesse daran, Personen in den Basistarif aufzunehmen, also sucht man nach Gründen, um das zu vermeiden.

Bei Ausländern geht es dann so:

Nach §193 Abs. 5 VVG ist die PKV verpflichtet jeder Person mit Wohnsitz in Deutschland den Zugang zum Basistarif zu gewähren.

Einen Wohnsitz begründet man nach §7 BGB dadurch, dass man sich an einem Ort ständig niederlässt.

Die PKV interpretiert dann einfach dieses "ständig" so, dass dieses Merkmal nur bei einer AE von mindestens 1 Jahr (oder 2, oder 3, oder unbefristet) Dauer gegeben ist.

Ist natürlich völig unsinnig, weil das Ablaufdatum der AE überhaupt nichts über die Langfristigkeit des Aufenthalts aussagt.

Es scheint auch Fälle zu geben, wo eine PKV analog zu §5 Abs. 11 SGB V eine AE von mehr als 12 Monaten verlangt. Das ist erst recht unsinnig, weil das SGB nur die gesetzliche Krankenversicherung regelt. Hätte der Gesetzgeber eine ähnliche Einschränkung auch für die PKV einführen wollen, hätte er das ins VVG schreiben müssen. Da steht aber nichts.

Das Problem ist aber natürlich, dass man gegen diesen Unsinn erst einmal klagen müsste. Das macht wohl kaum jemand.

Titel: Re: gesetzliche Krankenversicherung
Beitrag von Linda.1001 am 20.09.2010 um 17:06:49

Waldhexe schrieb am 19.09.2010 um 21:51:56:
Ist das überhaupt zulässig, dass die das verlangen?

Leider Gottes ja. Während das bei Reisekrankenversicherungen für sich hier aufhaltende Ausländer eher nicht förderlich ist, einen Dauer-AT zu haben.

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