i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Verlust gem. § 28 StAG
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1284702723

Beitrag begonnen von Benoni am 17.09.2010 um 07:52:03

Titel: Verlust gem. § 28 StAG
Beitrag von Benoni am 17.09.2010 um 07:52:03
Guten Morgen!
Im § 28 StAG wird gesagt, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verliert, wenn man in einen bewaffneten Verband eintritt dessen Staatsanhörigkeit man auch besitzt, wenn er auf Grund eines zwischenstaatlichen Vertrages dazu berechtigt ist. Meine Frage ist es jetzt, woher weiß man ob zwischen der BRD und dem anderen Land so ein Vertrag existiert, kann man das irgendwo nachlesen. Und was ist mit den EU-Staaten, gibt es mit diesen Staaten so ein Vertrag, bzw ist dieser Vertrag mit diesen Staaten gar nicht notwendig?

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.