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Beitrag begonnen von missophie am 16.09.2010 um 13:04:19

Titel: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von missophie am 16.09.2010 um 13:04:19
Hallo,

ich stecke in einer tiefen Misere. Ich habe vor vier monaten ein kind zur welt gebracht.ich bin deutsch der vater stammt aus gambia.
wir sind schon lange getrennt und er hat sich aus.... entfernt und wohnt jetzt in berlin.
in der schwangerschaft hat ersich nicht gekümmert und auch kein interesse kund getan.daher hab ich ihn nicht in der geburtsurkunde angegeben.
seit die kleine nun da ist, versucht er mich mit allen mitteln dazu u bewegen mit ihm das sorgerecht zu teilen. ich habe ihm ausdrücklich gesagt das ich das nicht tun werde.anfangs schlug ich ihm vor die vaterschaft anzuerkennen, das wollte er aber nur wenn ich mit ihm das sorgerecht teile.daher habe ich das abgelehnt.
unter dem vorwand die kleine sehen zu wollen ist die ganze wieder eskaliert ,so das ich die polizei gerufen habe um eine anzeige zu machen, da es nun mehrmals vorgekommen ist das er mich verbal und handgreiflich bedroht hat und gesagt hat das er mich umbringt.
Die polizei riet mir eine einstweilige verfügung zu erlangen.
das versuchte ich, die problematik:
ER LEBT UNTER EINER FALSCHEN IDENTITÄT HIER UND IST MINDERJÄHRIG (obwohl das in wirklichkeit garnicht stimmt, sein name seine herkunft und sein geburtsdatum mit denen er geduldt ist, alles falsch)
Weil er unter seiner echten identität nicht bekannt ist musste ich ihn unter seiner geduldeten identität melden
weil er noch minderjährig ist und sein aufenthaltsort momentan nicht bekannt ist bekomme ich keine einstweilige verfügung.
Die Polizei unternimmt auch nichts, obwohl er dort wegen diversen Drogendelikten und anderen Dingen bekannt ist.
Er hat einen vormund,da er ja angeblich noch minderjährig ist,
der kann auch nichts machen da er keinen kontakt zu ihm hat geschweige denn weiss wo er sich aufhält.

FAKT: Ich habe Angst um mich und meine Tochter und ich fühle mich vom deutschen Staat ziemlich im Stich gelassen, ich weiss überhaupt nicht was ich noch tun kann um uns zu schützen oder welche Möglichkeiten ich habe?????

Die tolle antwort der polizei lautete ich solle doch aus..... wegziehen  und mir einen neuen Studienplatz suchen.

Ich wäre total dankbar wenn mir hier jemand einen guten rat geben könnte!!!! liebe grüße


Daddys' [edit]Da keine ausländerrechtliche Frage erkennbar ist, ggf. aber sonstige Rechtsgebiete berührt sein können, passt die "Frage" eher hierher...[/edit]

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von steini007 am 16.09.2010 um 14:21:33

missophie schrieb am 16.09.2010 um 13:04:19:
ich fühle mich vom deutschen Staat ziemlich im Stich gelassen, ich weiss überhaupt nicht was ich noch tun kann um uns zu schützen oder welche Möglichkeiten ich habe?????

Es ist leider so, dass der Staat nicht jeden Einzelnen, auch wenn er bedroht ist, geschützt werden kann, in dem man ihn unter Polizeischutz stellt.

Wie sollte man gegen jemanden etwas unternehmen, der untergetaucht ist und nirgendwo aufzufinden ist?

Scheinbar kennst du seine wahre Identität. Warum gibst du dies nicht an die entsprechenden Stellen weiter? Dieses Verdeckspiel hattest eine ganze Weile mitgemacht.

Hast du dich schon einmal an eine Beratungsstelle für Frauen gewandt oder an den IAF?

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von Mustermann am 16.09.2010 um 14:41:37
Es ist möglich, dass der Vater sich zum rechtlichen Vater machen will und kann. Dann müsste er auch Unterhalt bezahlen.

Das heißt aber nicht, dass er gleich das Sorgerecht bekommt. Siehe hier. Die nötige Gesetzesänderung gibt es noch nicht. Wenn es sie gibt, kann er versuchen, das geteilte Sorgerecht zu bekommen. Aber aufgrund seines Verhaltens hat er keine guten Chancen.

Er will offensichtlich eine Aufenthaltserlaubnis als Vater eines deutschen Kindes. Auch diese wird schwierig sein, aufgrund seines Verhaltens und weil er keine familiäre Beziehung zum Kind hat. (Ferner müsste er seine Idenität klären und einen gültigen Pass haben.)

Am besten Nachweise behalten, z.B. Schriftstücke der Polizei, Telefonate, Aussagen von Zeugen. Jedes Mal, wenn er versucht, Kontakt aufzunehmen, kannst du die Polizei anrufen, und alles protokollieren.

Sonst kannst du eben mit einer Beratungsstelle sprechen. Die Polizei weiß vielleicht um eine in deiner Gegend, oder die Uni.

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von missophie am 16.09.2010 um 17:28:49
Aber um sich zum vater machen zu können, muss er ja erstmal die vaterschaft anerkennen, dann könnte er rechtliche schritte gehen?
Die vaterschaft will er ja aber nicht anerkennen und ich will das auch nicht mehr,dann hätte er nämlich ein Umgangsrecht.Ich weiss das man dazu verpflichtet ist, aber inmoment sehe ich mich dazu gezwungen ihn nicht anzugeben.

Ich möchte nicht unter Polizei schutz gestellt werden, aber ich finde es einfach eine unverschämtheit, dass jemand der sich einen duldung erschlichen hat auf grund falscher tatsachen und der polizeilich sehr oft aufgefallen ist anscheinend nicht zu händeln ist und auch kein interesse besteht. und das dagegen eine Frau mit Kind anscheinend nicht soviel wert ist, jedenfalls muss anscheinend erst etwas richtiges passieren, Kindesentführung oder Bedrohung mit Waffe damit eventuell etwas unternommen wird.
Ich möchte einfach frei und sicher leben können mit meiner Tochter, ohne jeden tag angst zu haben und das ist meiner ansicht nach mein recht.

Wenn es zu dem Fall kommt, das er abgeschoben wird, aus welchen Gründen auch immer, wäre es für ihn möglich die Vaterschaft aus seinem Land heraus zu beantragen? bzw. was passiert wenn ich mich ebenfalls weigere mit ihm die Vaterschaft anzuerkennen?

Danke, für den Tipp mit den beratungsstellen, da war ich schon die meisten haben überhaupt keine ahnung weil es nicht nur Familienrecht ist sondern auch noch mit Asylrecht und Ausländerrecht zusammenhängt.

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von Muleta am 16.09.2010 um 17:57:08
Die Vaterschaft kann im Wege der Vaterschaftsfeststellung gerichtlich geklärt werden. Das kann jemand auch aus dem Ausland erzwingen, eine vorherige Vaterschaftsanerkennung ist dazu nicht unbedingt notwendig, aber in der Regel schon der erste Schritt.

Das Sorgerecht kann er erzwingen, wenn das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl dient - das dürfte nach Deinen Schilderungen (derzeit) nicht der Fall sein.

Duldung oder AE gibt es nur, wenn er seine elterlichen Pflichten auch zum Wohle des Kindes ausübt, also das Kind regelmäßig sieht und sich dabei kindgerecht verhält. Ein Umgangsrecht könnte er einklagen; der Umgang würde ggf. erstmal nur "begleitet" sein, d.h. im Beisein eines Mitarbeiters des Jugendamtes o.ä.

Muleta

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von malmal am 16.09.2010 um 18:15:43
http://de.wikipedia.org/wiki/Vaterschaftsanerkennung


Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von steini007 am 16.09.2010 um 19:15:52

missophie schrieb am 16.09.2010 um 17:28:49:
und das dagegen eine Frau mit Kind anscheinend nicht soviel wert ist, jedenfalls muss anscheinend erst etwas richtiges passieren, Kindesentführung oder Bedrohung mit Waffe damit eventuell etwas unternommen wird.
Ich möchte einfach frei und sicher leben können mit meiner Tochter, ohne jeden tag angst zu haben und das ist meiner ansicht nach mein recht.

Deine Sicht mag zwar verständlich sein, doch du solltest sehen, wie sich die Sache aus Sicht der Behörden darstellt.

Die bist alleinerziehende Mutter eines Kindes, dessen Vater unbekannt ist. Warum sollte dir der Exfreund Gewalt antun oder gar das Kind entführen?


Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von maura am 17.09.2010 um 22:45:08
Zeig ihn an wegen betrug .
Weil er scheint ja nur mit seiner falschen Identität hier eingereist zu sein und nur so einen aufenthalt hier erhalten zu haben
Also anzeige !!! Der Polizei seine Ware Identität , Geburtsdatum , Geburtsort usw.
bekannt geben, wenn er als Asylant eingereist ist wird er abgeschoben.

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von fons am 17.09.2010 um 23:00:40
Naja . . .


maura schrieb am 17.09.2010 um 22:45:08:
wenn er als Asylant eingereist ist wird er abgeschoben. 


Was ist bitte ein Asylant?

So einfach wie deine Denkweise ist das nicht (immer).  Du
meinst sicher jemand dessen Asylantrag als unbegründet
abgelehnt wurde.

Bei solchen Fällen ist oft die Feststellung der wahren StA/
Identität nicht gerade einfach.

Und ohne das ist eine Abschiebung Wunschdenken.

O.K. - wie schon oben beschrieben - kann sie ggf dazu bei-
tragen das zu klären, wenn sie alles angibt, was sie von
ihm weiß. Ob das dann wiederum stimmt/belegbar ist, ist
bei solchen Fällen fast wie ein Blick in die Glaskugel.

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von steini007 am 17.09.2010 um 23:26:31
@ maura

Deine Emotionen sind durchaus verständlich. Du solltest aber beachten, dass der - noch unbekannte Kindsvater - das Recht hat, die Vaterschaft festzustellen, womit sich auch ein Umgangsrecht ergeben könnte, somit es mit einer Abschiebung wohl ein Ende hätte, wenn der Kindsvater das Umgangsrecht wahr nimmt.

Auch wissen wir zu wenig von der TS. So manche Mutter nimmt staatliche Leitungen in Anspruch und hat bisher bei allen Behörden wissentlich die Unwahrheit über der Kindsvater gesagt, indem sie ihn verleugnet hat. Auch hat sie das Verhalten des Kindsvaters - sofern ihr wirklich die wahre Identität bekannt ist - gedeckt.

So ist der Verhalten der TS auch nicht so ganz ohne, womit auch weitere Probleme auf sie zukommen können.

Eine Anzeige - sprich einen Strafantrag stellen - kann sie ohnedies nicht, sondern nur den Behörden ihre Infos weitergeben.

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von missophie am 21.09.2010 um 20:54:57
Also verleugnet habe ich ihn nicht, ich habe ihm ja sogar vorgeschlagen die vaterschaft zu akzeptieren, das hat er ja aber abgelehnt.
Das Jugendamt hat mich daraufhin gewiesen das ich gerichtlich gegen ihn vorgehen kann,also die vaterschaft unter zwang anzuerkennen.
Jedoch an wen soll sich das JUgendamt den wenden??? es hat genau wie ich keine Adresse und das sie ihm im Melderegister finden ist ja wohl eher unwarscheinlich.
von dem sachverhalt der nicht richtigen identität wusste ich nicht von anfang an, das hat sich erst sehr spät herausgestellt, daher habe ich ihn nicht gedeckt, er hat mich wohl eher wissentlich verarscht und erst sehr spät mit der wahrheit rausgerückt.


Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von reinhard am 22.09.2010 um 12:13:53
Du kannst Informationen / Tatsachen jederzeit aufschreiben und der Ausländerbehörde sowie dem Jugendamt schicken, damit diese entscheiden können, ob sie was machen wollen oder müssen.

Wenn er Dich oder das Kind bedroht, erstatte sofort Anzeige – das geht in vielen Bundesländern auch online. Es wäre sehr praktisch, wenn Du so viel wie möglich schriftlich machst – wenn Du anrufst und erzählst, weiß Du hinterher nicht, was davon wie notiert wird und was davon wirklich "bekannt" ist. Die Ausländerbehörde z.B. könnte Informationen an die dann zuständige Ausländerbehörde am Wohnort des Erzeugers weitergeben.

Ob er bleiben kann oder ausreisen muss, kannst Du nur indirekt beeinflussen. Du musst Dich darauf einrichten, dass er bleibt.

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von steini007 am 22.09.2010 um 12:34:23

reinhard schrieb am 22.09.2010 um 12:13:53:
Du kannst Informationen / Tatsachen jederzeit aufschreiben und der Ausländerbehörde sowie dem Jugendamt schicken, damit diese entscheiden können, ob sie was machen wollen oder müssen.

... und das wird dann auch der Punkt wo die Probleme für die TS anfangen. Dann müßte sie auch zum Standesamt gehen und sagen wer der Vater ist, was auch Folgen für die Geburtsurkunde hat. Wie oft haben hier User berichtet, dass keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, weil die Vaterschaft nicht nachgewiesen werden konnte.


reinhard schrieb am 22.09.2010 um 12:13:53:
Wenn er Dich oder das Kind bedroht, erstatte sofort Anzeige

Bei einem Strafantrag wird immer wieder gefragt, in welcher Beziehung man zu Täter steht. Soll die TS dann sagen, dass es der ExPartner ist und nicht der Vater ihres Kindes?

Entweder legt die TS nun alle Fakten auf den Tisch (auch wer der Vater ist) oder sie verstrickt sich immer mehr in einen Sumpf, an dessen Ende auch ihre Glaubwürdigkeit leidet.

Wie sollte eine Behörde ihren Infos Glauben schenken, wenn sie immer wieder den Vater des Kindes verleugnet und ihn als ExPartner beziffert?

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von Blaise am 22.09.2010 um 13:51:23

steini007 schrieb am 22.09.2010 um 12:34:23:
... und das wird dann auch der Punkt wo die Probleme für die TS anfangen. Dann müßte sie auch zum Standesamt gehen und sagen wer der Vater ist, was auch Folgen für die Geburtsurkunde hat. Wie oft haben hier User berichtet, dass keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde, weil die Vaterschaft nicht nachgewiesen werden konnte.


Dass muss die Frau nicht. Wenn die Mutter
a) nicht verheiratet ist,
b) kein Mann die Vaterschaft anerkannt hat und
c) die Vaterschaft nicht gerichtlich festgestellt wurde
gibt es keinen "rechtlichen" Vater (§ 1592 BGB).

Selbst wenn die Mutter des Kindes beim Standesamt Angaben über den Vater macht und die obigen Punkte liegen nicht vor, hat dies keine Auswirkung auf die Beurkundung der Geburt! Nur die Eheurkunde, eine Urkunde über die Anerkennung der Vaterschaft oder ein Beschluss über die Feststellung der Vaterschaft könnte zu einer Eintragung des Vaters führen.

Wenn die Frau die wahre Identität kennt, hat sie deshalb nicht die Pflicht, dies dem Standesamt mitzuteilen.

Wenn die Vaterschaft nicht feststeht, wird selbstverständlich die Geburt beurkundet und eine Geburtsurkunde ausgestellt eben ohne Vater.

Wenn bei einer Geburtsbeurkundung die Identität eines oder beider Elternteile nicht urkundlich nachgewiesen ist, wird dies im Geburtenregister festgehalten ("Identität nicht nachgewiesen").
Dann darf das Standesamt keine Geburtsurkunde ausstellen. Die Eltern erhalten stattdessen einen beglaubigten Registerausdruck (§ 35 PStV). Wenn die Angaben zu den Eltern urkundlich nachgewiesen sind, wird das Register berichtigt und es können dann Geburtsurkunden ausgestellt werden.


Zitat:
Eintragungen Bei einem Strafantrag wird immer wieder gefragt, in welcher Beziehung man zu Täter steht. Soll die TS dann sagen, dass es der ExPartner ist und nicht der Vater ihres Kindes?

Einfach die Wahrheit sagen? Zum Beispiel: "Ex und biologischer Vater des Kindes."


Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von steini007 am 22.09.2010 um 15:36:14
@ Blaise

Zum Verständnis deines letzten Beitrages eine Frage:

Wenn der Vater unbekannt ist oder die Mutter diesen nicht angeben möchte, wird bei der Beurkundung eine ganz normale Geburtsurkunde ausgestellt.

Gehen aber beide Eltern zur Beurkundung und der Vater kann z. B. seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen, wird nur ein beglaubigter Registerausdruck erstellt.

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von Muleta am 22.09.2010 um 15:55:42

steini007 schrieb am 22.09.2010 um 15:36:14:
Wenn der Vater unbekannt ist oder die Mutter diesen nicht angeben möchte, wird bei der Beurkundung eine ganz normale Geburtsurkunde ausgestellt.


wenn es keinen rechtlichen Vater gibt (§ 1592 BGB), dann wird eine Geburtsurkunde erstellt ohne Eintrag eines Vaters. Ob der biologische Vater bekannt ist oder nicht, spielt keinerlei Rolle.


Zitat:
Gehen aber beide Eltern zur Beurkundung und der Vater kann z. B. seine Identität nicht zweifelsfrei nachweisen, wird nur ein beglaubigter Registerausdruck erstellt.


ob der (biologischer) Vater mitgeht oder nicht ist reichlich egal - einzig, dass er natürlich bei der Vorsprache noch wirksam die Vaterschaft anerkennen könnte - dann hätten wir ja auch einen rechtlichen Vater.

Die Vaterschaftsanerkennung kann, allen anderslautenden Verlautbarungen zum Trotz, auch dann wirksam abgegeben werden, wenn der KiVa seine Identität nicht nachweisen kann (Standesämter tun sich naturgemäß besonders schwer in solchen Fällen eine VA durchzuführen). D.h. es gibt dann zweifelsfrei einen rechtlichen Vater, welcher genetisch auch eindeutig identifizierbar wäre, der aber leider nichts an Dokumenten vorweisen kann, was eine Beurkundung ermöglichen würde. In solchen Fällen gibt's dann nur den Registerausdruck mit dem entsprechenden Vermerk.

Und nochmal zum Mitmeißeln:

* Auch ein Mann ohne Papiere und ohne gesicherte Identität kann, ggf. sogar mit falschen Identitätsdaten, eine wirksame Vaterschaftsanerkennung abgeben!

* Eine wirksame VA hat die üblichen Folgen (Abstammung, Erbrecht, Unterhalt, Ausländerrecht)

* Die daraus möglicherweise resultierenden Probleme tauchen dann beim Standesamt auf, nämlich bei der Geburtsurkunde des Kindes.

Muleta

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von Blaise am 24.09.2010 um 13:54:23

Muleta schrieb am 22.09.2010 um 15:55:42:
Die Vaterschaftsanerkennung kann, allen anderslautenden Verlautbarungen zum Trotz, auch dann wirksam abgegeben werden, wenn der KiVa seine Identität nicht nachweisen kann (Standesämter tun sich naturgemäß besonders schwer in solchen Fällen eine VA durchzuführen).

Mir sind "anderslautende Verlautbarungen" nicht bekannt. Ich kenne auch kein Standesamt (und ich arbeite mit vielen zusammen!), das sich bei der Anerkennung der Vaterschaft ohne Identitätsnachweise "naturgemäß" schwer tut.


Zitat:
D.h. es gibt dann zweifelsfrei einen rechtlichen Vater, welcher genetisch auch eindeutig identifizierbar wäre, der aber leider nichts an Dokumenten vorweisen kann, was eine Beurkundung ermöglichen würde.

Eine Beurkundung erfolgt doch - mit dem Hinweis, dass bestimmte Angaben urkundlich nicht nachgewiesen sind.


Zitat:
* Auch ein Mann ohne Papiere und ohne gesicherte Identität kann, ggf. sogar mit falschen Identitätsdaten, eine wirksame Vaterschaftsanerkennung abgeben!

Ganz alt und normale Praxis.


Zitat:
* Eine wirksame VA hat die üblichen Folgen (Abstammung, Erbrecht, Unterhalt, Ausländerrecht)

Wurde das irgendwie oder irgendwann hier in Frage gestellt?


Zitat:
* Die daraus möglicherweise resultierenden Probleme tauchen dann beim Standesamt auf, nämlich bei der Geburtsurkunde des Kindes.

Die Probleme liegen nicht beim Standesamt, sondern bei den fehlenden urkundlichen Nachweisen eines Elternteils. Deshalb werden für solche Geburten keine Geburtsurkunden ausgestellt, sondern (der umfangreichere) Ausdruck aus dem Geburtenregister.

Wenn die Urkunden später später vorgelegt werden, wird der Eintrag im Geburtsregister berichtigt und es können auch Geburtsurkunden ausgestellt werden.

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von Blaise am 24.09.2010 um 14:01:28

steini007 schrieb am 22.09.2010 um 15:36:14:
@ Blaise

... Wenn der Vater unbekannt ist oder die Mutter diesen nicht angeben möchte, wird bei der Beurkundung eine ganz normale Geburtsurkunde ausgestellt.


Muleta hat ja schon einiges dazu geschrieben. Nur als Ergänzung: Als Vater wird in das Geburtenregister nur eingetragen, wer mit der Mutter verheiratet ist, der die Vaterschaft anerkannt hat oder des Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Was die Mutter (und der mögliche biologische Vater) ansonsten zur Vaterschaft angibt, ist für die Registrierung der Geburt unerheblich.



Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von Muleta am 24.09.2010 um 15:08:18

Blaise schrieb am 24.09.2010 um 13:54:23:
Mir sind "anderslautende Verlautbarungen" nicht bekannt.


dass ohne Pass keine VA gemacht werden könne, wird leider auch bei i4a häufig (unwidersprochen) behauptet.


Zitat:
Ich kenne auch kein Standesamt (und ich arbeite mit vielen zusammen!), das sich bei der Anerkennung der Vaterschaft ohne Identitätsnachweise "naturgemäß" schwer tut.


dann streiche das "naturgemäß" - es genügt ja, dass sich  Standesämter auch ganz schlicht mit sowas schwertun.

Vgl. unter "notwendige Unterlagen" z.B.

https://www.frankfurt-oder.de/DE/buergerservice/LebenArbeitenWohnen/Standesamt/Seiten/Vaterschaftsanerkennung.aspx

http://www.glauchau.de/glauchau/module/ll_db/idx.asp?op=detail_vv&vv_id=18&komme_von_ll=7#3

http://www.berlin.de/ba-spandau/verwaltung/stw/v.html

http://db.flensburg.de/buergerinfo/public/produkt_detail.cfm?Produkt_ID=223

http://www.stadtamt.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen116.c.1636.de

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=703665&_ffmpar%5B_id_inhalt%5D=5187692

Die Auswahl war, mit Ausnahme von Ffm und Berlin, in der Reihe der google-Treffer. Es war kein Standesamt dabei, das die Möglichkeit einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ohne Pass erwähnte.

Muleta

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von steini007 am 24.09.2010 um 15:43:47

Muleta schrieb am 24.09.2010 um 15:08:18:
Es war kein Standesamt dabei, das die Möglichkeit einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ohne Pass erwähnte. 

Wie sollte dann ein Betroffener vorgehen, wenn ihm ohne einen Pass die Vaterschaftsanerkennung verweigert wird? ... sofort dagegen klagen?

Titel: Re: Geduldeter Erzeuger bedroht uns um Sorgerecht---Aufenthalt zu bekommen
Beitrag von Blaise am 24.09.2010 um 15:56:52

Muleta schrieb am 24.09.2010 um 15:08:18:
Die Auswahl war, mit Ausnahme von Ffm und Berlin, in der Reihe der google-Treffer. Es war kein Standesamt dabei, das die Möglichkeit einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung ohne Pass erwähnte.


Vaterschaftsanerkennungen sind durch Notare, Urkundsbeamten in den Jugendämtern, Standesämter, Rechtspfleger des Amtsgerichtes oder Richter im Protokoll der mündlichen Verhandlung (beispielsweise auf Feststellung der Vaterschaft) möglich.

Urkundsbeamte, Notare und Gerichte sollen sich über die Gewissheit über die Person des Anerkennenden verschaffen. Dazu wird normalerweise ein Identitätspapier wie Personalausweis oder Pass verlangt. Kann die Gewissheit nicht verschafft werden, wird gleichwohl die Anerkennung beurkundet.

Insofern sind die Informationen auf den verschiedenen Web-Seiten der Behörden (nicht nur Standesämter!) auch richtig.

Da nicht sein kann, was einem nicht gefüllt und man vermeintliche Nachweise über die widerspenstigen Standesämter sucht, dann wird man auch bestimmt was finden.




steini007 schrieb am 24.09.2010 um 15:43:47:
Wie sollte dann ein Betroffener vorgehen, wenn ihm ohne einen Pass die Vaterschaftsanerkennung verweigert wird? ... sofort dagegen klagen? 


Seinen Pass zu Hause holen und sich ausweisen? Schließlich ist es doch legitim, wenn vor der Beurkundung fest steht, wer da was angibt ...

Falls er keinen (gültigen) Nachweis zur Person besitzt, wird die Anerkennung trotzdem beurkundet.

Falls sich eine Behörde doch weigern sollte, hilft beim Jugendamt der Gang zum Vorgesetzten, beim Standesamt ein Antrag auf Vornahme der Amtshandlung beim zuständigen Amtsgericht, beim Notar ... die Kammer?, beim Rechtspfleger der Präsident des Amtsgerichtes? usw.


Daddys' [edit]Folgepost angefügt... man kann ein eigenes Posting binnen 15 Minuten ändern... ;)[/edit]

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